Rechtsprechung
BGH, 05.11.2008 - 1 StR 583/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 228 Abs. 1 StPO; § 229 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 StPO
Wahrung der Unterbrechungsfrist nach § 229 Abs. 1 StPO (Konzentrationsmaxime; verkürzte Hauptverhandlung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse; Verfahrensförderung; Schiebetermine) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wahrung der Unterbrechungsfrist nach § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO), i.R.d. Förderung des Verfahrens nach § 228 Abs. 1 StPO
- Judicialis
StPO § 228 Abs. 1; ; StPO § 229 Abs. 1; ; StPO § 229 Abs. 4 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 228 Abs. 1 § 229 Abs. 1 § 229 Abs. 4 S. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2009, 384
- NStZ 2009, 168
- AnwBl 2009, 80
- Rpfleger 2009, 110
- JR 2009, 347
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13
Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz …
(1) Nach ständiger Rechtsprechung gilt eine Hauptverhandlung als fortgesetzt, wenn zur Sache verhandelt und das Verfahren gefördert wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384;… Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 2; Urteil vom 30. April 1952 - 5 StR 275/52, NJW 1952, 1149).Dies gilt auch dann, wenn dabei Prozesshandlungen vorgenommen werden, die grundsätzlich zur Unterbrechung der Fristen des § 229 StPO geeignet sind (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 401/11, NStZ 2012, 343, 344; Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019, 3020).
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 202/15
Unterbrechung der Hauptverhandlung von mehr als drei Wochen (Verlesung eines …
b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Unterbrechungsfrist des § 229 Abs. 1 StPO auch dann gewahrt ist, wenn die für den Fortsetzungstermin in Aussicht genommene weitere Förderung des Verfahrens in der Sache infolge unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden kann (BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384). - BGH, 16.11.2017 - 3 StR 262/17
Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache; …
Dies stünde aber weder mit der Verfahrensökonomie noch mit dem Anspruch des Angeklagten auf einen zügigen Abschluss des Verfahrens in Einklang (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 10; noch offen gelassen in BGH…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, aaO). - BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
Höchstdauer einer Unterbrechung (Stattfinden einer Verhandlung: Fortsetzen der …
Mithin lag kein Umstand vor, dass die möglicherweise für den Fortsetzungstermin in Aussicht genommene weitere Förderung des Verfahrens in der Sache infolge unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden konnte (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384).
Rechtsprechung
BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 24 StPO; § 136a StPO; § 337 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
Recht auf ein faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Deal; Absprache; unzulässiger Druck); strafprozessuale Geltendmachung unzulässiger Beeinflussung (Besorgnis der Befangenheit; Unverwertbarkeit des Geständnisses) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision eines Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens i.R.e. verfahrensbeendenden Absprache
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 168
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Neuer Tatsachenvortrag nach Fristablauf im Rahmen von Gegenerklärungen (§ 349 Abs. 3 StPO) kann die Unzulässigkeit innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nicht zulässig erhobener Verfahrensbeanstandungen nicht mehr nachträglich beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 431/08, NStZ 2009, 168;… Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 66). - OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13
Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der …
Danach konnte er seine unzulässig angebrachten Verfahrensrügen ohnehin nicht mehr durch Nachschieben von Vortrag zu ihrer Begründung nachbessern (BGH, Beschl. v. 28.10.2008 - 3 StR 431/08;… KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 344 Rdn. 66). - BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen …
Er befand sich damit ersichtlich nicht in einer Drucksituation, die ihn zur Ablegung eines Geständnisses drängte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 431/08, BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 26 sowie Moldenhauer/ Wenske, KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 75 f. mwN).
Rechtsprechung
BGH, 21.08.2007 - 3 StR 238/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 StPO; § 245 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK
Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; unmittelbarer Tatzeuge; antizipierte Beweiswürdigung); faires Verfahren (Konfrontationsrecht); Rechtsmissbrauch durch die Verteidigung (Konfliktverteidigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen; Überzeugungsbildung des Gerichts
- Judicialis
StPO § 168 c Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31
- rechtsportal.de
StPO § 24 Abs. 2
Unmutsäußerungen des Vorsitzenden nach einer Vielzahl nicht weiterführender Anträge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 168
- NStZ-RR 2008, 38
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten …
Die Ladung eines Auslandszeugen darf nur abgelehnt werden, wenn das Gericht aufgrund hinreichender Anhaltspunkte die sichere Überzeugung gewinnt, dass durch die beantragte Einvernahme eine weiterführende und bessere Sachaufklärung nicht zu erwarten ist, etwa weil abzusehen ist, dass der Zeuge die Beweisbehauptung nicht bestätigen kann, oder für den Fall, dass der Zeuge dem Beweisantrag entsprechend aussagt, ein Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts auszuschließen ist (BGH NJW 2005, 2322; NStZ 2009, 168; NStZ-RR 2011, 116).Ob die Ladung erforderlich ist, kann nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls beurteilt werden; hierbei sind die Klarheit und Gesichertheit des bisherigen Beweisergebnisses, die Bedeutung der Beweistatsache für die Entscheidung und mögliche verfahrenstechnische Schwierigkeiten der Beweiserhebung in die Abwägung einzustellen (BGH NStZ 2007, 349; NStZ 2009, 168; ferner: BGH NStZ 2011, 268: Widerspruch zur Einlassung des Angeklagten;… KK-StPO/Krehl, 7. Aufl. 2013, § 244 Rn. 212).
- BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13
Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen: …
Es entfällt auch die Entscheidung, ob im Rahmen des erweiterten Erreichbarkeitsbegriffs (…vgl. Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 259 mwN) eine Vernehmung in der Hauptverhandlung durch eine Vernehmung im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO ersetzt werden kann (BGH…, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 9; Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 238/07, NStZ 2009, 168, 169). - BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen); …
Das Landgericht durfte in seine zulässige antizipierende Würdigung den mit der Beweiserhebung verbundenen zeitlichen und organisatorischen Aufwand einstellen sowie deren Bedeutung vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme bewerten (vgl. BGH NStZ 2009, 168, 169; StraFo 2010, 155).