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   BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08   

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https://dejure.org/2008,5336
BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08 (https://dejure.org/2008,5336)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - 3 StR 350/08 (https://dejure.org/2008,5336)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 3 StR 350/08 (https://dejure.org/2008,5336)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 246a StPO; § 66 StGB
    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen Anforderungen an die Hinweispflicht; Gutachtenauftrag); psychiatrischer Sachverständiger (Tauglichkeit prognostischer Methoden)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 227
  • NStZ-RR 2009, 75
  • StV 2009, 118
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12

    Hinweispflicht des Gerichts (mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden, ist danach davon auszugehen, dass dem Angeklagten ein förmlicher Hinweis entsprechend § 265 StPO nicht erteilt wurde (zu dessen Erforderlichkeit vgl. BGH NStZ-RR 2004, 297 und NStZ 2009, 227).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Stützt der Tatrichter seine Gefährlichkeitsprognose auf ein von einem Sachverständigen verwendetes standardisiertes Prognoseinstrument, hat er deshalb darauf zu achten, dass es im jeweiligen Einzelfall tauglich ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, StV 2009, 118).
  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Standardisierte Prognoseinstrumente allein können indes eine Gefährlichkeitsbeurteilung nicht tragfähig begründen, erforderlich ist vielmehr eine differenzierte Analyse des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 17. März 2021, 2 StR 434/20, juris; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010, 3 StR 169/10, NStZ-RR 2010, 203; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008, 3 StR 350/08, NStZ 2009, 227).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Das empirische Wissen über das generelle Rückfallrisiko führt für sich allein noch nicht zur Entscheidung im Einzelfall, sondern erlaubt nur dessen erste Verortung im kriminologischen Erfahrungsraum (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 8 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300, 301).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

    bb) Abgesehen davon, dass das Landgericht seine Prognose im Wesentlichen auf ein von der Sachverständigen verwendetes standardisiertes Prognoseinstrument gestützt hat (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 8, und vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, StV 2009, 118), bedarf es zur individuellen Prognose über die Anwendung derartiger Instrumente hinaus einer - hier sehr knapp gehaltenen - differenzierten Einzelfallanalyse durch den Sachverständigen (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, juris Rn. 10 mwN).
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