Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08   

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https://dejure.org/2008,4067
BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08 (https://dejure.org/2008,4067)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2008 - 1 StR 59/08 (https://dejure.org/2008,4067)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 1 StR 59/08 (https://dejure.org/2008,4067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 354 Abs. 1 StPO analog.
    Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes (Beweiswürdigung; Zirkelschluss: Erörterungsmangel); Versuch (fehlgeschlagener; beendeter; Grenzen des geltenden Zweifelsgrundsatzes); Rechtsfehler bei der Strafzumessung (Beruhen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes im Fall der Tötung eines Neugeborenen durch heftiges Schütteln; Möglichkeit des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs im Fall einer kurzfristig unmöglichen Fortsetzbarkeit des Versuchs bei bestehender ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; JGG § 45; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BZRG § 63 Abs. 1; ; BZRG § 63 Abs. 2; ; BZRG § 63 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 264
  • StV 2009, 511
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Es ist jedoch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten einen Sachverhalt zu unterstellen, für dessen Vorliegen sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben haben (NJW 2007, 2274; NStZ-RR 2005, 147; 2003, 371 ; NStZ 2004, 35, 36 m.w.N.).

    All dies führt auch bei einem (wie hier) schweigenden beziehungsweise pauschal bestreitenden Angeklagten nicht zu einer mit dem Schuldprinzip kollidierenden Beweislastumkehr, sondern ist notwendige Folge der Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 261 StPO seine Überzeugung aus dem Gang der Hauptverhandlung zu schöpfen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NJW 2007, 2274).

  • BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02

    Freiwilliger Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont);

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Ein Versuch ist (unter anderem) dann nicht gescheitert, wenn sie der Täter zwar auf der Stelle kurzfristig nicht fortsetzen kann, ihm dies aber ohne nennenswerte zeitliche Zäsur möglich bleibt (BGH, Beschl. vom 27. November 2002 - 1 StR 462/02 m.w.N. = NStZ-RR 2003, 199 ; BGHSt aaO m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Da der Angeklagte aber zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits das 24. Lebensjahr vollendet hatte, waren die genannten Eintragungen im Erziehungsregister gemäß § 63 Abs. 1 und 2 BZRG bereits entfernt und durften gemäß § 63 Abs. 4 BZRG i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwendet werden (BGHR BZRG § 60 Erziehungsregister 1 m.w.N.; § 63 Verwertung 1).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Dies richtet sich nach der Vorstellung, die der Täter zu dem Zeitpunkt hat, zu dem er auf die ihm mögliche Weiterführung der Tat verzichtet ("Rücktrittshorizont"; st. Rspr. seit BGHSt 33, 295 ff. unter Hinweis auf BGHSt 31, 170).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Glaubt er dagegen, sein bisheriges Verhalten werde zum Erfolg der Tat führen - oder macht er sich überhaupt keine Vorstellungen hierüber (vgl. BGHSt 40, 304, 306) - so liegt ein beendeter Versuch vor.
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Jedoch ist es - auch - in diesem Zusammenhang nicht zulässig, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für die es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt (st. Rspr. vgl. d. N. oben II 1 c; speziell zum Rücktritt vgl. BGH, Urt. vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07; vgl. hierzu zusammenfassend auch Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2008, 281).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    All dies führt auch bei einem (wie hier) schweigenden beziehungsweise pauschal bestreitenden Angeklagten nicht zu einer mit dem Schuldprinzip kollidierenden Beweislastumkehr, sondern ist notwendige Folge der Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 261 StPO seine Überzeugung aus dem Gang der Hauptverhandlung zu schöpfen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NJW 2007, 2274).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Es ist jedoch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten einen Sachverhalt zu unterstellen, für dessen Vorliegen sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben haben (NJW 2007, 2274; NStZ-RR 2005, 147; 2003, 371 ; NStZ 2004, 35, 36 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des Mordes (Behauptung eines

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Allein dass ein bestimmtes Ergebnis nicht fern liegt, schließt jedoch nicht aus, dass der Tatrichter im Einzelfall auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2007 - 1 StR 73/07; zum Tötungsvorsatz beim Schütteltrauma vgl. BGH, Urt. vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 538/99).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
    Dies richtet sich nach der Vorstellung, die der Täter zu dem Zeitpunkt hat, zu dem er auf die ihm mögliche Weiterführung der Tat verzichtet ("Rücktrittshorizont"; st. Rspr. seit BGHSt 33, 295 ff. unter Hinweis auf BGHSt 31, 170).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 538/99

    Fahrlässige Tötung; Totschlag; Vorsatzbegriff; Sachgedankliches Mitbewußtsein;

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Hiernach ist bei Schüttelfällen ein bedingter Tötungsvorsatz - so wie auch hier - vielfach nicht feststellbar (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 -, juris, Rn. 12).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10

    Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs);

    Zumindest wird aber deutlich, dass der Angeklagte jedenfalls keine gegenteiligen Erwägungen angestellt hat, er sich also - allenfalls - überhaupt keine Vorstellungen darüber gemacht hat, ob der Geschädigte sterben könne oder nicht, sodass jedenfalls deshalb beendeter Versuch vorliegt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, 266; BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), von dem der Angeklagte nicht zurückgetreten ist.
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (BGH, Urteile vom 2. November 1994, 2 StR 449/94, aaO und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202 f.).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Fehlt es hingegen diesbezüglich an realen Anhaltspunkten, ist der Tatrichter nicht gehalten, einen solchen Sachverhalt zu Gunsten des Betroffenen zu unterstellen (BGH, Urteil vom 03.06.2008, 1 StR 59/08, StV 2009, 511; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.10.2012, 2 Ss OWi 672/12, zit. nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 261 Rn. 26; vgl. auch LR/Hanack, StPO, 25. Auflage, § 337 Rn. 163).

    Er gebietet nicht, ohne konkrete Anhaltspunkte zu Gunsten des Betroffenen Tatvarianten zu unterstellen (BGH, Urteil vom 11.01.2005, 1 StR 478/04, Rn. 14, zit. nach juris; BGH, Urteil vom 03.06.2008, 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, zum strafbefreienden Rücktritt).

  • OLG Stuttgart, 18.03.2013 - 1 Ss 661/12

    Alkoholverbot für Fahranfänger: Frage des Verstoßes bei einer

    Er gebietet nicht, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen es keine konkreten Anhaltspunkte gibt (BGH NStZ-RR 2005, 147 - juris Rn. 14; NStZ 2009, 264).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).

    Können keine eindeutigen Feststellungen getroffen werden, ist der Zweifelsgrundsatz anzuwenden (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 14; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, Rn. 13 mwN).

    Zwar trifft es zu, dass der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, (innere) Tatsachen zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 14; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, Rn. 13 mwN), doch rechtfertigt dies für sich genommen noch nicht den vom Landgericht gezogenen Schluss.

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    c) Das Landgericht hat zudem nicht bedacht, dass das Entstehen von Gehirnschwellungen regelmäßig mit massiven Eingriffen in die Blutzufuhr zum Gehirn oder den Abfluss von Blut aus dem Gehirn verbunden ist, wie es Drossel- oder bei Kleinkindern Schüttelvorgänge bewirken (vgl. etwa nur BGH NStZ 2004, 330, 331; 2007, 405; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04 - und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 Rdn. 4), was die Wahrscheinlichkeit der Verursachung durch eine Gewalthandlung auf der Grundlage gesicherten medizinischen Erfahrungswissens erhöht.
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).

    Zwar trifft es zu, dass der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, (innere) Tatsachen zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, Tz. 14).

  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (mangelnde Gesamtwürdigung und

    Allein, dass ein bestimmtes Ergebnis dabei nicht fern liegt, schließt nicht aus, dass der Tatrichter im Einzelfall auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH, Urt. vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 11.06.2018 - 37 Ks 27/11

    Baby-Tod-Prozess: 40 Monate Haft für die Mutter

    Die Kammer hat dabei dezidierte rechtliche Ausführungen zu dem Umstand gemacht, dass die Tat nach ihrer vorläufigen Bewertung - die auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH 1 StR 59/08) und der Erfahrung der Kammer in anderen Verfahren mit einem Schütteltrauma erfolgte - als Totschlag im Sinne von § 212 StGB einzuordnen sei.
  • OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15

    Entbehrlichkeit von Ausführungen zum Rücktritt bei nur denktheoretischer

  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21

    Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des

  • OLG Frankfurt, 26.10.2012 - 2 Ss OWi 672/12

    Erkundigungspflicht bei Drogenkonsum

  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11

    Bedingter Tötungsvorsatz (Feststellungen); unbeendeter und beendeter Versuch

  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 602 Ks 6/21

    Totschlag bei Schütteln eines Säuglings nach schwerer Verletzung

  • OLG Braunschweig, 09.09.2014 - 1 Ss OWi 75/14

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen einer

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08   

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https://dejure.org/2009,5802
BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08 (https://dejure.org/2009,5802)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - 4 StR 529/08 (https://dejure.org/2009,5802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 64 StGB
    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines Schlachtfestes; niedrige Beweggründe bei Motivbündel); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bedeutung anderer Persönlichkeitsmängel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beruhen der vorsätzlichen Tötung aus niedrigen Beweggründen beim Vorliegen eines Motivbündels; Bewusstes Ausnutzen von Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers durch den Täter

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Beruhen der vorsätzlichen Tötung aus niedrigen Beweggründen beim Vorliegen eines Motivbündels; Bewusstes Ausnutzen von Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers durch den Täter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08
    b) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535).
  • BGH, 11.12.2006 - 5 StR 468/06

    Heimtückemord (erforderliche Feststellungen zur Arglosigkeit und der darauf

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08
    Der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2007, 268), auf die das Landgericht ersichtlich abgestellt hat, lag eine andersartige Fallgestaltung zugrunde.
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08
    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind (BGH NStZ-RR 2007, 111 m.w.N.).
  • BGH, 06.08.2002 - 4 StR 230/02

    Sicherungsverwahrung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08
    Vielmehr ist erforderlich, dass bei erfolgreichem Verlauf der Behandlung jedenfalls das Ausmaß der Gefährlichkeit des Täters nach Frequenz und krimineller Intensität der von ihm zu befürchtenden Straftaten deutlich herabgesetzt wird (vgl. Senat NStZ 2003, 86 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83

    Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08
    Lauert der Täter - wie hier - seinem ahnungslosen Opfer auf, um an dieses heranzukommen, kommt es nicht darauf an, ob und wann es die von dem ihm gegenüber tretenden Täter ausgehende Gefahr erkennt (vgl. BGH NStZ 1984, 261; NStZ-RR 1996, 98).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Hierfür genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/17, NStZ 2015, 30; vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 12. Februar 2009 ? 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11, juris Rn. 24; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Lauert der Täter seinem ahnungslosen Opfer auf, um an dieses heranzukommen, kommt es nicht mehr darauf an, ob und wann es die von dem ihm gegenübertretenden Täter ausgehende Gefahr erkennt (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).
  • BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18

    Heimtücke (ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis der Arglosigkeit im Zeitpunkt

    Auch wenn der Täter seinem ahnungslosen Opfer in dessen Wohnung auflauert, um an dieses heranzukommen, ist nicht entscheidend, ob und wann das Opfer die Gefahr erkennt (vgl. BGH Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264, Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    (1) Für das im Rahmen des Heimtückemerkmals des § 211 Abs. 2 StGB erforderliche bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    a) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 (juris Rn. 24); vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18

    Voraussetzungen der Strafmilderung aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs (Vertrag

    Auch wenn der Täter - wie hier - seinem ahnungslosen Opfer in dessen Wohnung auflauert, um an dieses heranzukommen, ist nicht entscheidend, ob und wann das Opfer die Gefahr erkennt (vgl. BGH aaO; Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Lauert der Täter seinem ahnungslosen Opfer auf, um an dieses heranzukommen, kommt es nicht mehr darauf an, ob und wann es die von dem ihm gegenübertretenden Täter ausgehende Gefahr erkennt (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2009, Az.: 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).
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