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   BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08   

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BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08 (https://dejure.org/2008,841)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - 4 StR 455/08 (https://dejure.org/2008,841)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 (https://dejure.org/2008,841)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der Vernehmung eines Beschuldigten (wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der Selbstbelastungsfreiheit und des Schweigerechts; Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Recht auf ein faires ...

  • lexetius.com

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung eines zunächst als Zeuge vernommenen Tatverdächtigen - Verstoß führt nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Belehrungsverstoßes gem. § 136 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) durch Vernehmung eines Tatverdächtigen zunächst zu Unrecht als Zeuge; Hinweispflicht des Gerichts gegenüber dem Beschuldigten auf die Nichtverwertbarkeit in der Eigenschaft als Zeuge ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 1; ; StGB § 138; ; StPO § 55; ; StPO § 136 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 337; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Verwertbarkeit von Aussagen trotz Verstoßes gegen das Belehrungsgebot des § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO?

Besprechungen u.ä. (8)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Für ein Beweisverwertungsverbot bei unterlassener qualifizierter Belehrung (Prof. Dr. Claus Roxin)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 136 StPO
    Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung bei versäumter Beschuldigtenbelehrung

  • strafrecht-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Beschuldigtenvernehmung und "qualifizierte" Belehrung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Folgen unterbliebener Belehrung über das Schweigerecht

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Folgevernehmung / qualifizierte Belehrung

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 136 StPO
    Beweisverwertungsverbot bei Unterbleiben einer "qualifizierten" Belehrung

  • strafverteidigung-hamburg.com (Kurzanmerkung)

    Verwertbarkeit einer Aussage trotz Verstoßes gegen das Gebot der (qualifizierten) Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht!

  • strafverteidigung-hamburg.com (Kurzanmerkung)

    Belehrungsverstoß

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 112
  • NJW 2009, 1427
  • NStZ 2009, 281
  • JR 2009, 380
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    Neben dem in die Abwägung einzubeziehenden Gewicht des Verfahrensverstoßes und des Sachaufklärungsinteresses ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betreffende nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung davon ausgegangen ist, von seinen früheren Angaben nicht mehr abrücken zu können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07 = StV 2007, 450, 452).

    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung darüber zu befinden, ob ein Tatverdacht sich bereits so verdichtet hat, dass die vernommene Person ernstlich als Täter oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (st. Rspr.; BGHSt 37, 48, 51 f.; 51, 367, 371; Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).

    Denn der Verstoß gegen die Belehrungspflicht wurde nicht dadurch geheilt, dass der Angeklagte C. anschließend nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt wurde und danach erneut aussagte (BGHSt 51, 367, 376 m. Anm. Roxin JR 2008, 16 ff.).

    aa) Allerdings hätte der Angeklagte C. - was nicht erfolgt ist - bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bisher unterbliebenen Belehrung als Beschuldigter die vorangehende Zeugenaussage unverwertbar sei (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 (der 1. Strafsenat ersichtlich unter Abweichung von seiner Entscheidung BGHSt 22, 129); Diemer in KK-StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27 m.w.N.; Gleß in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 106; Lesch in KMR StPO § 136, Rdn. 28; Roxin aaO S. 17; wohl auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 m.w.N.).

    Deshalb ist in einem solchen Fall die Verwertbarkeit der weiteren Aussagen nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452; krit. dazu Roxin aaO S. 17; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 a.E.).

    Bei einer solchen Abwägung ist zum einen auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes abzustellen und dabei insbesondere zu berücksichtigen, ob die Vernehmung als Zeuge - wofür hier nichts spricht - in bewusster Umgehung der Belehrungspflichten erfolgt ist; weiter muss das Interesse an der Sachaufklärung Beachtung finden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 aaO; BGHSt 42, 139, 157 (Hörfalle); 47, 172, 179 f.; BGH NJW 2007, 3138, 3142).

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    Das Recht zu schweigen und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen ("nemo tenetur"-Grundsatz), gehören zum "Kernstück des von Art. 6 Abs. 1 EMRK garantierten fairen Verfahrens" (EGMR NJW 2002, 499, 501; JR 2005, 423 m. Anm. Gaede; dazu weiter BGHSt - GS - 42, 139, 151 ff.).

    Bei einer solchen Abwägung ist zum einen auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes abzustellen und dabei insbesondere zu berücksichtigen, ob die Vernehmung als Zeuge - wofür hier nichts spricht - in bewusster Umgehung der Belehrungspflichten erfolgt ist; weiter muss das Interesse an der Sachaufklärung Beachtung finden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 aaO; BGHSt 42, 139, 157 (Hörfalle); 47, 172, 179 f.; BGH NJW 2007, 3138, 3142).

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    vor der Beschuldigtenbelehrung als Zeuge gemacht hat (st. Rspr.; BGHSt 38, 214, 224 f.; 47, 172, 173 a.E.).

    Bei einer solchen Abwägung ist zum einen auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes abzustellen und dabei insbesondere zu berücksichtigen, ob die Vernehmung als Zeuge - wofür hier nichts spricht - in bewusster Umgehung der Belehrungspflichten erfolgt ist; weiter muss das Interesse an der Sachaufklärung Beachtung finden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 aaO; BGHSt 42, 139, 157 (Hörfalle); 47, 172, 179 f.; BGH NJW 2007, 3138, 3142).

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    Dringen die Verfahrensbeschwerden der Staatsanwaltschaft somit schon deshalb durch, weil das Landgericht zu Unrecht Angaben der Angeklagten C. und A. im Ermittlungsverfahren für unverwertbar erachtet hat, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass ein Verwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht jeweils nur zu Gunsten desjenigen Angeklagten wirkt, demgegenüber der Verstoß begangen wurde, nicht aber auch zu Gunsten von Mitbeschuldigten und Mitangeklagten (so aber BGH NStZ 1994, 595, 596; ebenso BGH wistra 2000, 311, 313; NJW 2002, 1279; zustimmend Diemer aaO § 136 Rdn. 26; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 20; a.A. Gleß in Löwe-Rosenberg aaO Rdn. 90 m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 205/00

    Einzelfall fehlerhafter Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung bei Totschlag

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    aa) Allerdings hätte der Angeklagte C. - was nicht erfolgt ist - bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bisher unterbliebenen Belehrung als Beschuldigter die vorangehende Zeugenaussage unverwertbar sei (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 (der 1. Strafsenat ersichtlich unter Abweichung von seiner Entscheidung BGHSt 22, 129); Diemer in KK-StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27 m.w.N.; Gleß in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 106; Lesch in KMR StPO § 136, Rdn. 28; Roxin aaO S. 17; wohl auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    vor der Beschuldigtenbelehrung als Zeuge gemacht hat (st. Rspr.; BGHSt 38, 214, 224 f.; 47, 172, 173 a.E.).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    aa) Allerdings hätte der Angeklagte C. - was nicht erfolgt ist - bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bisher unterbliebenen Belehrung als Beschuldigter die vorangehende Zeugenaussage unverwertbar sei (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 (der 1. Strafsenat ersichtlich unter Abweichung von seiner Entscheidung BGHSt 22, 129); Diemer in KK-StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27 m.w.N.; Gleß in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 106; Lesch in KMR StPO § 136, Rdn. 28; Roxin aaO S. 17; wohl auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    Anders als bei dem Angeklagten C. bestand gegen ihn bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmung noch kein solcher Verdacht der Beteiligung an dem Überfall auf den Kiosk, dass nach den aufgezeigten Maßstäben der vernehmende Beamte die Grenzen seines Beurteilungsspielraums willkürlich überschritt, indem er den Angeklagten A. nicht von vornherein als Beschuldigten vernahm (vgl. BGH NStZ 2008, 48).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung darüber zu befinden, ob ein Tatverdacht sich bereits so verdichtet hat, dass die vernommene Person ernstlich als Täter oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (st. Rspr.; BGHSt 37, 48, 51 f.; 51, 367, 371; Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03

    Vorteilsannahme; Beweiswürdigung beim Freispruch (lückenhafte; zu hohe

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung darüber zu befinden, ob ein Tatverdacht sich bereits so verdichtet hat, dass die vernommene Person ernstlich als Täter oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (st. Rspr.; BGHSt 37, 48, 51 f.; 51, 367, 371; Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • EGMR, 03.05.2001 - 31827/96

    Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens wegen des Zwangs der Vorlegung

  • EGMR, 08.04.2004 - 38544/97

    Recht auf ein faires Strafverfahren: Schweigerecht und Selbstbelastungsfreiheit

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

    Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dann ist der Beschuldigte über den Regelungsgehalt des § 136 Abs. 1 Satz 2 ff. StPO hinaus auch darauf hinzuweisen, dass wegen der bisher fehlerhaften bzw. unterbliebenen Belehrung die vorangehenden Angaben unverwertbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Soweit sich die Revision unter dem Gesichtspunkt einer unterbliebenen qualifizierten Beschuldigtenbelehrung gegen die Verwertung der vom Angeklagten nach Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO gemachten Angaben wendet, wäre die Rüge aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen auch unbegründet, weil die Jugendkammer aufgrund der gebotenen Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702, 703; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 14 ff.; vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452) rechtsfehlerfrei ein Verwertungsverbot verneint hat.
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn sie dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergeht (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 17 ff. mwN; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48 f.; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 9; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 476/11, NStZ-RR 2012, 49 f.; KK/Griesbaum, StPO, 8. Aufl., § 163a Rn. 2).

    Zudem fehlt bei der Belehrung über das in § 55 Abs. 1 StPO geregelte Auskunftsverweigerungsrecht ein Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 30; vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, NStZ 2015, 291, 292 f.; ferner BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 10).

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Denn dadurch wird das für ein faires Verfahren konstitutive Recht der Selbstbelastungsfreiheit entwertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 218, 220 ff.; Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115; vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, NStZ 2015, 291, 293).

    Deshalb ist der Beschuldigte in diesen Fällen zu Beginn einer späteren Vernehmung durch eine "qualifizierte Belehrung' auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, NStZ 2015, 291, 293).

    Im Übrigen ist - wie auch sonst - das staatliche Interesse an der Sachaufklärung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452 - insoweit in BGHSt 51, 367 nicht veröffentlicht; vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 116).

  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 439/13

    Vernehmung des Beschuldigten (subjektiv-objektiver Beschuldigtenbegriff:

    Das Unterlassen einer Belehrung gemäß § 163a Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bei der Vernehmung am 14. August 2007 führt zu einem Beweisverwertungsverbot für diese Zeugenvernehmung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 220 ff.; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115).

    Dies hätte durch eine qualifizierte Belehrung darüber, dass die vorherige Aussage als Zeuge unverwertbar ist, vermieden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115).

    Es kann offen bleiben, ob deshalb mit einer in der Literatur vertretenen Ansicht ein Beweisverwertungsverbot auch für die Beschuldigtenvernehmung mangels qualifizierter Belehrung anzunehmen ist (vgl. Gless/Wennekers, JR 2008, 383, 384; SK/Rogall, StPO, 4. Aufl., § 136 Rn. 87; Roxin, HRRS 2009, 186, 187) oder ob dies mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einer Abwägung des Strafverfolgungsinteresses mit dem Interesse des Beschuldigten an der Wahrung seiner Rechte abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 116) und auch danach ein Beweisverwertungsverbot besteht.

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    a) Zwar hätte der Angeklagte - den Verfahrensverstoß unterstellt - zu Beginn seiner Beschuldigtenvernehmung durch die Kriminalbeamten L. und R. am 22. August 2008 zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bis dahin unterbliebenen Belehrung die zuvor gemachten Angaben unverwertbar seien (sog. qualifizierte Belehrung; vgl. BGH StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 369 nicht abgedruckt; Senatsbeschluss NStZ 2009, 281).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    (5) Die Polizeibeamten unterließen weder bei der Festnahme noch im Vorfeld der Vernehmung vom 1. November 2000 die Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK unter bewusster Umgehung dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112; Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05, NStZ 2006, 236, und vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181); nach damaliger in Deutschland verbreiteter Rechtsauffassung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01, BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1) war nicht die Polizei, sondern der in §§ 115, 115 a, 128 StPO genannte Richter die für die Belehrung "zuständige Behörde" im Sinne des Art. 36 Abs. 1 lit. b WÜK.
  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Im Übrigen ist - wie auch sonst - das staatliche Interesse an der Sachaufklärung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 15; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 29, jeweils mwN).
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Dabei stellt der Bundesgerichtshof auf den Schutzzweck der verletzten Verfahrensnorm ebenso ab wie auf die Umstände, Hintergründe und Auswirkungen der Rechtsverletzung im Einzelfall (vgl. zu Verstößen gegen Belehrungspflichten BGHSt 47, 172 ; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 -, NStZ-RR 2006, S. 181 ; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 -, NStZ 2006, S. 236 ; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 -, NStZ 2009, S. 281 f.).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Das wäre - da der Angeklagte nunmehr wusste, dass er keine Angaben machen muss - nur dann der Fall, wenn er wegen der fehlenden Kenntnis von der Unverwertbarkeit seiner früheren Äußerungen davon ausging, ein Schweigen sei ohnehin sinnlos, weil er davon ausging, eine frühere, unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht zustande gekommene Selbstbelastung nicht mehr aus der Welt schaffen zu können (BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).

    Die Verwertbarkeit der Aussage ist vielmehr durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).

    (a) Ist ein Beschuldigter gem. §§ 163a Abs. 4, 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt, nicht jedoch über die Unverwertbarkeit früherer Aussagen, so hat der Verstoß hinsichtlich der anschließenden Aussage jedenfalls kein Gewicht, das dem Gewicht eines Verstoßes gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO entspräche (BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).

    Vielmehr hat er sie dahin modifiziert, dass es nunmehr in diesen Fällen darauf ankommt, ob sich der Angeklagte bei seiner (späteren) Aussage der freien Entscheidungsmöglichkeit über das Ob und Wie seiner Aussage bewusst war und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH NStZ 1988, 419; BGH Beschl. v. 19.09.2000 - 1 StR 205/00 = BeckRS 2000, 30131789; BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).

    In der jüngsten Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 (4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131) wird nunmehr im Rahmen der Abwägung zusätzlich (sogar "maßgeblich") darauf abgestellt, ob der Beschuldigte annahm, von seinen vor der Beschuldigtenvernehmung gemachten Angaben nicht mehr abrücken zu können.

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • LG Köln, 10.01.2013 - 111 Ks 1/12

    Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes auf der Grundlage von Indizien

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Berufsförderungsmaßnahme; Fernbleiben vom

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.06.2023 - 1 Qs 37/23

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage aufgrund

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