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   BGH, 08.10.2008 - 1 StR 497/08   

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BGH, 08.10.2008 - 1 StR 497/08 (https://dejure.org/2008,5890)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2008 - 1 StR 497/08 (https://dejure.org/2008,5890)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 1 StR 497/08 (https://dejure.org/2008,5890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 406g Abs. 3 Satz 1 StPO; § 472 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 StPO; § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Erstattung der dem zum Anschluss als Nebenkläger Berechtigten für die Heranziehung eines Verletztenbeistandes im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen

  • lexetius.com

    StPO § 406g Abs. 3 Satz 1, § 472 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1, § 473 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 308
  • NStZ 2009, 287
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.03.2023 - 2 StR 33/23

    Kostentragung des Verfahrens und der notwendigen Auslagen eines Beistands der

    Bestellt ein Gericht aber - wie vorliegend - der zum Anschluss als Nebenklägerin Berechtigten einen Rechtsanwalt als Beistand gemäß § 406h i.V.m. § 397a Abs. 1 StPO, so hat der Angeklagte als Verurteilter gemäß § 472 Abs. 3 Satz 1 StPO auch deren notwendige Auslagen zu tragen, die in Wahrnehmung der Befugnisse nach § 406h entstanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 StR 497/08, NStZ 2009, 287; BeckOK StPO/Weiner, 46. Ed., § 472 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2008 - 2 StR 467/08   

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https://dejure.org/2008,8618
BGH, 29.10.2008 - 2 StR 467/08 (https://dejure.org/2008,8618)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2008 - 2 StR 467/08 (https://dejure.org/2008,8618)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/08 (https://dejure.org/2008,8618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 287
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 29.10.2008 - 2 StR 467/08
    Maßgeblich ist nämlich, wie sich die eingetretene Verzögerung konkret auf den jeweiligen Angeklagten ausgewirkt hat (BGH NStZ 2008, 234, 236), wobei die Belastung durch ein schwebendes Verfahren auch abhängig ist sowohl von der persönlichen Situation eines Angeklagten als auch von der Höhe der zu erwartenden Strafe und deren mögliche Auswirkungen.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Es kann aber auch die bloße Feststellung im Urteil, dass das Verfahren im vorgenannten Umfang rechtsstaatswidrig verzögert worden ist, ausreichend sein, um die mit der Verzögerung verbundenen Nachteile zu kompensieren, beispielsweise wenn sich ein Angeklagter nicht in Haft befindet (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012, 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; siehe auch: BGH, Beschluss vom 15. April 2009, 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; Fischer, StGB, 65. Aufl., 2018, § 46, Rn. 128 u. 132; Schmitt, a.a.O., Art. 6 EMRK, Rn. 9a u. 9b).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Aus dem zum Beleg der gegenteiligen Ansicht angeführten Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 2008 (2 StR 467/08, juris) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2023 - 6 Kart 1/20

    "Bierkartell": Geldbuße gegen Carlsberg Deutschland Holding GmbH

    Es kann aber auch die bloße Feststellung im Urteil, dass das Verfahren im vorgenannten Umfang rechtsstaatswidrig verzögert worden ist, ausreichend sein, um die mit der Verzögerung verbundenen Nachteile zu kompensieren, beispielsweise wenn sich ein Angeklagter nicht in Haft befindet (BGH, Beschluss vom 24.01.2012, 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; siehe auch: BGH, Beschluss vom 15.04.2009, 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248; BGH, Beschluss vom 29.10.2008, 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; Fischer, StGB, 65. Aufl., 2018, § 46, Rn. 128 u. 132; Schmitt, a.a.O., Art. 6 EMRK, Rn. 9a u. 9b).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 551/11

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch

    Einer weitergehenden Kompensation bedarf es daher - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - nicht, weil eine besondere Belastung der nicht inhaftierten Angeklagten gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die

    Einer weitergehenden Kompensation bedarf es - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - nicht, weil eine besondere Belastung des nicht inhaftierten Angeklagten nicht ersichtlich ist (vgl. BGH NStZ 2009, 287).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 250/09

    Kompensation einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung nur durch

    Einer weitergehenden Kompensation bedarf es nicht, weil eine besondere Belastung des nicht inhaftierten Angeklagten nicht ersichtlich ist (vgl. BGH NStZ 2009, 287).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 247/09

    Kompensation einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung nur durch

    Einer weitergehenden Kompensation bedarf es nicht, weil eine besondere Belastung des nicht inhaftierten Angeklagten nicht ersichtlich ist (vgl. BGH NStZ 2009, 287).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 251/09

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch

    Einer weitergehenden Kompensation bedarf es nicht, weil eine besondere Belastung des nicht inhaftierten Angeklagten nicht ersichtlich ist (vgl. BGH NStZ 2009, 287).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 248/09

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch

    Einer weitergehenden Kompensation bedarf es nicht, weil eine besondere Belastung des nicht inhaftierten Angeklagten nicht ersichtlich ist (vgl. BGH NStZ 2009, 287).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 246/09

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch

  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 249/09

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch

  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

  • LG Berlin, 26.08.2011 - 533 Qs 38/11

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Strafaussetzung zur Bewährung bei

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