Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11413
OLG Hamm, 24.02.2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09) (https://dejure.org/2009,11413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09) (https://dejure.org/2009,11413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09) (https://dejure.org/2009,11413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 163f, IRG § 14, IRG § 77
    Auslieferungsverfahren, längerfristige Observation, Anordnung, Zuständigkeit

  • Judicialis

    StPO § 163f; ; IRG § 14; ; IRG § 77

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 163f; IRG § 14; IRG § 77
    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Anordnung einer längerfristigen Observation und des Einsatzes technischer Mittel im Auslieferungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Anordnung einer längerfristigen Observation und des Einsatzes technischer Mittel im Auslieferungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.06.1998 - 4 Ausl 419/97

    Auslieferungsverfahren, Telefonüberwachung zur Ermittlung des Aufenthaltsortes,

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2009 - 4 AuslA 22/08
    419/97 30/98 , NStZ-RR 1998, 350, 351).
  • OLG Hamm, 15.12.2003 - 4 AuslA 32/03

    Auslieferungsverfahren, längerfristige Observation; Anordnung; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2009 - 4 AuslA 22/08
    Vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung hat der Senat seine sachliche Zuständigkeit für die Anordnung einer längerfristigen Observation im Auslieferungsverfahren verneint und lediglich für die Verlängerung einer solchen Maßnahme angenommen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 4 Ausl. A 32/03 157-158/03 , NStZ-RR 2004, 145, 146), jedoch bereits eine eigene Annexkompetenz für den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Verfolgten im Auslieferungsverfahren bejaht (Senatsbeschl. v. 11.2. 2000 - 2 4 Ausl.
  • OLG Hamm, 11.02.2000 - 4 Ausl 67/00

    Anordnung von Fahndungsmaßnahmen im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2009 - 4 AuslA 22/08
    67/00 7/00 , NStZ 2000, 666 im Anschluss an den Senatsbeschl. v. 22.6.1998 - 2 …
  • OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18

    Zur Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung

    67/00, juris Rn. 6 f., NStZ 2000, 666; Beschluss vom 24.02.2009 - (2) 4 Ausl A 22/08 (53/09), juris Rn. 4 ff., NStZ 2009, 347; ebenso KG Berlin, Beschluss vom 03.12.2001 - (4) Ausl A 582/01 (189/01), juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4649
BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08 (1) (https://dejure.org/2009,4649)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2009 - 2 StR 596/08 (1) (https://dejure.org/2009,4649)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08 (1) (https://dejure.org/2009,4649)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB
    Pflicht zur eingehenden Begründung des Gesamtstrafausspruches, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe entfernt

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08
    In einem solchen Fall, in dem der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und nur eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; BGH NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08
    In einem solchen Fall, in dem der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und nur eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; BGH NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Der Schuldspruch ist daher entsprechend abzuändern, ein Teilfreispruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).

    Ein Teilfreispruch hinsichtlich der Verurteilung im Fall W 1 (Gewerbesteuerhinterziehung bei der P. GbR für das Jahr 2001) kommt nicht in Betracht, weil der Senat sicher ausschließen kann, dass es insoweit insgesamt an einer Tatbestandsverwirklichung fehlen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).

  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne

    Eines Freispruchs bedarf es insoweit - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - allerdings nicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 347).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 283/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    In Fällen, in denen der angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und lediglich eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt indes ein Teilfreispruch nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Ott in 1 KK-StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN).
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