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   OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss 135/07   

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https://dejure.org/2007,14781
OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss 135/07 (https://dejure.org/2007,14781)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2007 - 3 Ss 135/07 (https://dejure.org/2007,14781)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07 (https://dejure.org/2007,14781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der hinreichenden Darlegung von Tatsachen für die Feststellungen zum Vorsatz beim Berauschen; Vorliegen der vorsätzlichen und uneingeschränkt schuldhaften Herbeiführung der Volltrunkenheit; Kenntnis eines chronisch Alkoholabhängigen von dem regelmäßig ...

  • Judicialis

    StGB § 323 a

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kornflaschen-Fall

    § 323a StGB
    Vollrausch; Vorsätzliche Begehung; Schuldbezug der Rauschtat

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Innere Beziehung des Vollrauschtäters zur späteren Rauschtat

Verfahrensgang

  • AG Essen - 49 Ds 357/06
  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss 135/07

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 377
  • NStZ 2009, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss 135/07
    Der subjektive Tatbestand des § 323 a StGB erfordert zudem, dass für den Täter zumindest vorhersehbar ist, dass er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen wird (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., Rdnr. 18 zu § 323 a m.w.N.; BGHSt 10, 247).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss 135/07
    Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 299).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Der zumindest erforderliche bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn es der Täter bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1989 - 2 StR 684/88, juris, und Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris, Rdnr. 8; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris, Rdnr. 8).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass bei Alkoholgenuss in einer Menge, die - wie hier - zu einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 3, 4 o/oo führt, stets auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Rauschzustandes durch den Täter geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris).

    Soweit der Senat in seiner veröffentlichten Entscheidung vom 21. August 2007 (3 Ss 135/07, juris bzw. NStZ 2009, 40) ebenfalls vertreten hat, für den Täter müsse zumindest vorhersehbar sein, dass er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen werde, hält er hieran ausdrücklich nicht fest.

  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Zwar wird teilweise tatsächlich vertreten, dass der Täter zumindest damit habe rechnen müssen, dass er im Rauschzustand möglicherweise irgendwelche strafbaren Handlungen oder "Ausschreitungen" begehen werde (BGH NJW 1957, 996; OLG Hamm NStZ 2009, 40; OLG Jena, Beschl. v. 28.07.2006 - 1 Ss 158/06 - juris) bzw., dass das Verschulden sich jedenfalls auf die Möglichkeit einer solchen Gefährdung beziehen müsse (BayObLG NJW 1990, 2334, 2335; zum Schrifttum vgl. Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 323a Rdn. 1 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Dazu gehört, dass der Angeklagte alle wesentlichen Teile der Hauptverhandlung, zu der grundsätzlich auch die Beweisaufnahme gehört (OLG Hamm, Urteil vom 27. November 2007 - 3 Ss 135/07 -), miterlebt, weil sich insbesondere auch aus dem Auftreten eines Zeugen, scheinbar nebensächlichen Äußerungen usw. Verteidigungsmöglichkeiten ergeben können (BGH, NJW 1961, 132; NJW 1976, 1108; BayObLG, MDR 1974, 420) oder der Angeklagte durch ein formloses Vorgehen des Gerichts überrascht werden kann (BayObLG, MDR 1974, 420).
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