Rechtsprechung
BGH, 17.07.2008 - 3 StR 250/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 238 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch (unterlassenen) Gerichtsbeschluss - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge betreffend eine Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt wegen des Unterlassens einer Hinzuziehung der Verfahrensakten gegen in der Verhandlung vernommene Belastungszeugen; Antrag auf Aktenbeiziehung bei Fehlen einer bestimmten ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 8
Gerichtsbeschluss als Voraussetzung des Revisionsgrundes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 51
- NStZ-RR 2011, 100
- StV 2008, 567
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17
Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller …
Rügt die Revision eine unterlassene Beiziehung von Akten, handelt es sich der Sache nach um eine Aufklärungsrüge gemäß § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327; vom 17. Juli 2008 - 3 StR 250/08, NStZ 2009, 51 f.). - BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
c) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des § 338 Nr. 8 StPO behauptet, ist die Rüge jedenfalls unbegründet, weil es an einem in der Hauptverhandlung ergangenen, auf Beschränkung der Verteidigung gerichteten Gerichtsbeschluss fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 250/08, BGHR StPO § 338 Nr. 8 Beschränkung 9;… Gericke in KKStPO, 8. Aufl., § 338 Rn. 102). - OLG Oldenburg, 15.12.2008 - Ss 440/08
Strafzumessung: Verhängung einer dreimonatigen Freiheitsstrafe wegen unerlaubten …
Die von ihr in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des KG und der Oberlandesgerichte Hamburg und Karlsruhe (StV 2008, 583. StV 2007, 305. StV 2003, 622) betreffen ebenso wie die Entscheidung des BGH StV 2007, 633 und die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (StraFo 2008, 472) wesentlich andere Fallgestaltungen, in denen namentlich - anders als hier - keine neue Beschaffungskriminalität eines langjährig hartdrogensüchtigen Angeklagten zu besorgen war.
Rechtsprechung
BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 346 Abs. 1 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame Revisionsrücknahme; keine unzulässige Willensbeeinflussung durch das Verhalten von Mitgefangenen; Verhandlungsfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen und Rechtswirkungen einer wirksamen Revisionsrücknahme; Zuständiges Gericht für die Feststellung der Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 1 § 353 Abs. 1
Feststellen einer wirksamen Revisionsrücknahme - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 51
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.02.2014 - 1 StR 527/13
Verspätete Verfahrensrüge (Revisionsbegründungsfrist; Inbegriffsrüge)
Bezweifelt ein Verfahrensbeteiligter die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme, so entscheidet das Revisionsgericht darüber in Form einer Feststellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, wistra 2011, 314; Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 297/07, NStZ 2009, 51;… Beschluss vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8;… vgl. auch Paul in KK, StPO, 7. Aufl., § 302 Rn. 14a mwN). - BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10
Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des …
Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8; vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; und vom 20. September 2007 - 4 StR 297/07, NStZ 2009, 51;… vgl. auch KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 302 Rn. 14a). - BGH, 18.02.2021 - 4 StR 447/20
Revision (Zurücknahme und Verzicht: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Streit …
Dies gilt auch in Fällen, in denen der Streit über die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung nach einer feststellenden Entscheidung des iudex a quo fortbesteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 ? 4 StR 691/10, wistra 2011, 314; vom 20. September 2007 ? 4 StR 297/07, NStZ 2009, 51; vom 8. März 2005 ? 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212; vom 20. Juli 2004 ? 4 StR 249/04, wistra 2004, 434).Die Rücknahme der Revision ist als Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 ? 4 StR 297/07, aaO mwN).
- OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe …
Wird die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist anerkannt, dass das Gericht, gegebenenfalls nach Ermittlungen im Freibeweisverfahren, durch förmliche Entscheidung auszusprechen hat, dass das Rechtsmittel zurückgenommen ist (für die Revision BGH NStZ 2009, 51; NStZ-RR 2010, 55; BGH BeckRS 2010, 27859;… Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a m. w. N.). - OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
Rechtsmittel im Strafverfahren: Ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur …
Der Senat erachtet sich als befugt, über die Zulässigkeit des Rechtsmittels und die die hier streitig gewordene Wirksamkeit der Rücknahme zu entscheiden, nachdem ihm die Akten zu diesem Zweck von der Vorinstanz zugeleitet worden sind; ob zu einem früheren Zeitpunkt auch eine Zuständigkeit des judex a quo in Frage gekommen wäre, kann dahinstehen (zum Ganzen: BGH NStZ 2009, 51;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 302 Rn. 11a). - OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die …
Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es Sache des Rechtsmittelgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (…vgl. für die Revision BGH, Beschlüsse 3 StR 354/90 vom 10.04.1991, BGHR StPO § 302 Abs. 1 S. 1 Rechtsmittelverzicht 8; 4 StR 249/04 vom 20.07.2004, NStZ 2005, 113; 4 StR 297/07 vom 20.09.2007, NStZ 2009, 51;… 4 StR 691/10 vom 17.02.2011, juris Rn. 4 ).