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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08   

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https://dejure.org/2008,5756
BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08 (https://dejure.org/2008,5756)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2008 - 2 StR 142/08 (https://dejure.org/2008,5756)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08 (https://dejure.org/2008,5756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses aufgrund der Entscheidung der großen Strafkammer in der nicht gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen; Kriterien für das Vorliegen einer fehlerhaften ...

  • Judicialis

    StPO § 126 Abs. 3; ; StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; GVG § 76 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 460; ; StPO § 462

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 207 Abs. 1; GVG § 76 Abs. 2
    Entscheidung über die Eröffnung während einer laufenden Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 52
  • NStZ-RR 2011, 267
  • StV 2008, 505
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08
    Die große Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (vgl. BGHSt 50, 267, 269 m.w.N.), da die Beschlussfassung während der Hauptverhandlung in der gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG reduzierten Besetzung mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen erfolgte.
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88

    Berücksichtigung einer als erwiesen angesehenen Tatsache in den

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08
    Denn das Landgericht hat sich im Urteil in Widerspruch zu der als erwiesen behandelten Beweisbehauptung gesetzt und damit gegen die aus der Ablehnung des Beweisantrags folgende Bindung verstoßen (vgl. BGH, NStZ 1989, 83).
  • BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07

    Eröffnungsbeschluss (gesetzlicher Richter; Kammerbesetzung außerhalb der

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08
    In dieser Besetzung war die Strafkammer jedoch nicht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufen (vgl. BGHSt aaO; NStZ-RR 2007, 317 f.).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Der Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer, der nur von zwei statt von drei Berufsrichtern gefasst wurde, ist daher unwirksam (vgl. RG, Urteil vom 29. April 1880 - Rep. 1030/80, RGSt 1, 402; Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; Urteil vom 9. November 1920 - II 944/20, RGSt 55, 113; BGH, Urteil vom 14. Mai 1957, BGHSt 10, 278, 279; Beschluss vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82, StV 1983, 2, 3; Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, 269; Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Damit besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des Urteils im Fall II. 2. und insoweit zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a Abs. 1 StPO führt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Dies gilt nicht nur bei einer Beschlussfassung in der reduzierten Hauptverhandlungsbesetzung nach § 76 Abs. 2 Satz 4 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11 aaO; vom 22. Juli 2010 - 4 StR 216/10 aaO; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 Rn. 12; Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07, StV 2007, 562), sondern in gleicher Weise auch für eine Eröffnungsentscheidung, die in der nach § 76 Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Besetzung für die Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen ergangen ist.
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Damit besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen 37 bis 44 der Urteilsgründe und zur Einstellung des Verfahrens führt (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52, und - auch zur Kostenentscheidung - Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17

    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren

    Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08   

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https://dejure.org/2008,9707
BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08 (https://dejure.org/2008,9707)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2008 - 5 StR 225/08 (https://dejure.org/2008,9707)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2008 - 5 StR 225/08 (https://dejure.org/2008,9707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 52
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06

    Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08
    Der Generalbundesanwalt ist nicht gehalten, zu neuen Ausführungen der Revision, die - wie hier - nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist und nach Stellung seines Antrags an den Bundesgerichtshof vorgetragen werden, in jedem Fall erneut Stellung zu nehmen; ob er dies für erforderlich hält, ist vielmehr seiner eigenen Beurteilung anheim gegeben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 14 und Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06).
  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04

    Rechtliches Gehör im Revisionsverfahren (Begründungspflicht; faires Verfahren)

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08
    Der Generalbundesanwalt ist nicht gehalten, zu neuen Ausführungen der Revision, die - wie hier - nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist und nach Stellung seines Antrags an den Bundesgerichtshof vorgetragen werden, in jedem Fall erneut Stellung zu nehmen; ob er dies für erforderlich hält, ist vielmehr seiner eigenen Beurteilung anheim gegeben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 14 und Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08
    Er musste sich zu den Gründen im Einzelnen im Revisionsverwerfungsbeschluss nicht äußern (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 136).
  • BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche

    Auch eine Mitteilung des Gerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH NStZ 09, 52; NStZ-RR 08, 385; 09, 119).
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 556/15

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung der Revision ohne

    Dies gilt auch dann, wenn wie hier die Sachrüge erst in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts weiter ausgeführt wird (BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, juris Rn. 8, und vom 2. September 2008 - 5 StR 225/08, NStZ 2009, 52, jeweils mwN).
  • BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auch eine Mitteilung des Gerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 225/08 NStZ 20/09, 52).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 296/19

    Rechtliches Gehör (kein Anspruch auf Auseinandersetzung mit verspätetem

    Ob er dies für erforderlich hält, ist vielmehr seiner eigenen Beurteilung anheimgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 225/08, NStZ 2009, 52 mwN).
  • BGH, 17.01.2011 - 5 StR 322/10

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Er musste sich zu den Gründen im Einzelnen in dem Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO nicht äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2008 - 5 StR 225/08, NStZ 2009, 52, und vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 94/08

    Gehörsverstoß: Revisionsverwerfung ohne Begründung im Beschlussverfahren

    Dieses System kann der Beschwerdeführer nicht dadurch außer Kraft setzen, dass er ohne nähere Begründung lapidar behauptet, "der Sachverhalt" und "die Argumentation" der Verurteilten seien durch den Senat "ganz offensichtlich überhaupt nicht" berücksichtigt worden (vgl. auch BGH Beschl. vom 2.09.2008, 5 StR 225/08, NStZ 2009, 52; BGH Beschl. vom 21.08.2008, 3 StR 229/08 in: juris).
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