Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08 (1)   

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https://dejure.org/2009,2403
BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08 (1) (https://dejure.org/2009,2403)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2009 - 4 StR 461/08 (1) (https://dejure.org/2009,2403)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 4 StR 461/08 (1) (https://dejure.org/2009,2403)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d, Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 27 StPO; § 26a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Folgen des Ausfalls des Konfrontationsrechts (Fragerecht; Konflikt mit der Selbstbelastungsfreiheit; Gesamtwürdigung; Verfahrensfairness; Zurechenbarkeit; besonders vorsichtige Beweiswürdigung); willkürliche Entziehung des gesetzlichen Richters ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht auf konfrontative Befragung eines Mitangeklagten als Teil des fairen Strafverfahrens - Grenzen der Pflicht der Justiz zur Sicherstellung des Konfrontationsrechts bei Geltendmachung des Schweigerechts durch einen Mitangeklagten - Unmutsäußerung eines abgelehnten ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    "Nie sollst du mich befragen" - Zur Behandlung des Rechts zur Konfrontation mitbeschuldigter Belastungszeugen (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) durch den BGH (Jan Dehne-Niemann; HRRS 4/2010, S. 189)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 581
  • NStZ-RR 2009, 307
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Eine Prüfung des Revisionsvorbringens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, ob dem Beschwerdeführer im Ablehnungsverfahren der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) durch eine willkürliche Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO entzogen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410; NJW 2006, 3129; BGH NStZ 2006, 50; Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07), ist dem Senat verwehrt.

    Es liegt sogar nahe, das Regelverfahren nach § 27 StPO zu wählen, wenn die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig zu beantworten ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; BGH NStZ 2006, 50, 51).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Vielmehr kann ein Ablehnungsgesuch auch noch von dem nach § 27 StPO beschließenden Gericht als unzulässig verworfen werden (BGHSt 21, 334, 337).

    Die Unmutsäußerung des Vorsitzenden war aber unter den gegebenen Umständen aus der Sicht eines verständigen Angeklagten (vgl. BGHSt 21, 334, 341) nicht geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu rechtfertigen.

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Eine Prüfung des Revisionsvorbringens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, ob dem Beschwerdeführer im Ablehnungsverfahren der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) durch eine willkürliche Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO entzogen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410; NJW 2006, 3129; BGH NStZ 2006, 50; Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07), ist dem Senat verwehrt.

    Es liegt sogar nahe, das Regelverfahren nach § 27 StPO zu wählen, wenn die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig zu beantworten ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; BGH NStZ 2006, 50, 51).

  • EGMR, 17.11.2005 - 73047/01

    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Zwar konnte der Beschwerdeführer sein Recht auf konfrontative Befragung des Mitangeklagten K., der Belastungszeuge i. S. des Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) MRK war (vgl. EGMR NStZ 2007, 103, 104; BGH JR 2005, 247, 248), nicht wahrnehmen, weil dieser Fragen des Verteidigers des Beschwerdeführers - ebenso wie Fragen des Verteidigers des Mitangeklagten G. - nicht beantworten wollte.

    Dies steht aber der Verwertung der Angaben des Mitangeklagten K. nicht entgegen, weil das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (vgl. EGMR NStZ 2007, 103, 104; BGHSt 51, 150, 154 jew. m. w. N.).

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Mit der Selbstbelastungsfreiheit wäre es unvereinbar, dem Staat die Pflicht aufzuerlegen, die Aussagebereitschaft einer verweigerungsberechtigten Auskunftsperson fortlaufend zu prüfen und schon auf diese Weise auf deren Willensentschließung einzuwirken (vgl. BVerfG NJW 2007, 204, 206).

    b) Die Nichtgewährung des Konfrontationsrechts, die aus den vorgenannten Gründen auf einem relevanten Grund (vgl. BVerfG NJW 2007, 204) beruht, hat das Landgericht im Übrigen, wie der Generalbundesanwalt im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, im Rahmen der Beweiswürdigung ausreichend kompensiert.

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Kommen - wie hier - mehrere Verfahrensmängel in Betracht, muss vom Beschwerdeführer die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird (vgl. BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Diese kann sich allerdings aus Reaktionen des Richters ergeben, die in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem sie auslösenden Anlass stehen (vgl. BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Zwar konnte der Beschwerdeführer sein Recht auf konfrontative Befragung des Mitangeklagten K., der Belastungszeuge i. S. des Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) MRK war (vgl. EGMR NStZ 2007, 103, 104; BGH JR 2005, 247, 248), nicht wahrnehmen, weil dieser Fragen des Verteidigers des Beschwerdeführers - ebenso wie Fragen des Verteidigers des Mitangeklagten G. - nicht beantworten wollte.
  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Hier waren den Bemühungen des Landgerichts um eine Sicherstellung des Konfrontationsrechts vielmehr von vornherein Grenzen gesetzt, weil der Mitangeklagte K. insoweit von seinem Recht auf Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BGHSt 52, 11, 17 m. N.) Gebrauch gemacht hatte, das verfassungsrechtlich durch die gemäß Art. 1, 2 Abs. 1 GG garantierten Grundrechte auf Achtung der Menschenwürde sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit abgesichert ist (BVerfGE 56, 37, 43 ff.) und zum Kernbereich des von Art. 6 MRK garantierten Rechts auf ein faires Strafverfahren gehört (EGMR StV 2003, 257, 259).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
    Eine Prüfung des Revisionsvorbringens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, ob dem Beschwerdeführer im Ablehnungsverfahren der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) durch eine willkürliche Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO entzogen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410; NJW 2006, 3129; BGH NStZ 2006, 50; Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07), ist dem Senat verwehrt.
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Der Angeklagte hat nicht nur den Ablehnungsantrag und den darauf folgenden Beschluss der Strafkammer mitgeteilt, sondern aus seinem Vortrag ergibt sich auch, dass der abgelehnte Richter an dem Beschluss nach § 26a Abs. 1 StPO sowie am Urteil mitgewirkt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08).

    Die Rüge, sein Ablehnungsgesuch sei im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO zu Unrecht als unzulässig verworfen worden, beinhaltet vorliegend auch die Beanstandung, dass das Gericht im falschen Verfahren (§ 26a StPO statt § 27 StPO), mithin durch den abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08) entschieden hat.

  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    d) Dass mit dieser Verfahrensrüge (auch) eine Verletzung des Art. 101 Abs. 2 GG im Ablehnungsverfahren geltend gemacht werden soll, lässt sich dem Revisionsvorbringen schon nicht entnehmen (zum Erfordernis der Klarstellung der Angriffsrichtung insoweit BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08).
  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13

    Verletzung des Konfrontationsrechts (Fragerecht; Zurechenbarkeit des Ausfalls);

    Den Bemühungen der Strafkammer um eine Sicherstellung des Konfrontationsrechts waren im Hinblick auf den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit von vornherein Grenzen gesetzt, da Be. von seinem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ 2009, 581; EGMR, Urteil vom 19. Juli 2012 - 29881/07, JR 2013, 170; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 22c).
  • LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09

    Verwirklichung des mittäterschaftlichen Betrugs durch das Unterlegen eines

    Der Verwertung der Einlassung des früheren Mitangeklagten E3 steht zudem nicht entgegen, dass dieser es abgelehnt hat, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

    Der Verwertung der Einlassungen der früheren Mitangeklagten M11, O2 und T35 steht zudem nicht entgegen, dass diese es abgelehnt haben, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

    Der Verwertung der Einlassung des früheren Mitangeklagten E3 steht zudem nicht entgegen, dass dieser es abgelehnt hat, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

    Der Verwertung der Einlassung des früheren Mitangeklagten D4 steht zudem nicht entgegen, dass dieser es abgelehnt hat, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Unmutsäußerungen eines abgelehnten Richters dürfen dabei allerdings nicht isoliert, sondern müssen in dem Zusammenhang, in dem sie gefallen sind, betrachtet werden (siehe z.B. BGH NStZ 2009, 581, Rn. 18 bei juris).

    Relativiert werden kann eine Beeinträchtigung des Sachlichkeitsgebots umgekehrt dann, wenn sie sich als besonders spontane Reaktion des Richters darstellt (vgl. z.B. BGH NStZ 2009, 581, Rn. 18 bei juris und NStZ 2012, 570, Rn. 22 bei juris; verneint wurde eine Spontanreaktion durch BGH NStZ 2005, 218, Rn. 8 bei juris).

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK erfasst auch Aussagen von Mitangeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, StV 2010, 57; Beschluss vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10, StV 2010, 673), so dass es auf die Prozessrolle der Auskunftsperson im Sinne der Strafprozessordnung nicht ankommt.
  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 597/14

    Lücken- und damit fehlerhafte Beweisaufnahme (besondere Anforderungen an die

    Hiervon werden auch die Einlassungen eines möglichen Mittäters erfasst, der in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, NStZ-RR 2005, 321; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ 2009, 581; vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10, NStZ 2010, 589; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248).
  • BGH, 23.03.2017 - 5 StR 495/16

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative

    Denn es ist der Justiz nicht zuzurechnen, dass der Mitangeklagte Fragen des Revisionsführers nicht beantwortet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ 2009, 581; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 83e mwN).
  • BGH, 07.11.2012 - 2 StR 629/11

    Ablehnungsantrag wegen Befangenheit (Besetzungsstreit um den Vorsitz des 2.

    Die Unzulässigkeit kann auch der nach § 27 StPO zur Entscheidung berufene Spruchkörper feststellen (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 27 Rn. 5, 14; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 27 Rn. 9 jeweils mwN).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Die Kammer hat bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB bedacht, dass nach § 66 Abs. 4 Satz 1 StGB die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe als eine Verurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/09, NStZ-RR 2009, 307; BGH Beschluss vom 13.12.2016 - 3 StR 262/16, BeckRS 2016, 113926 Rn. 3, beck-online).
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung trotz

  • BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12

    Unzulässige und unbegründete Befangenheitsanträge im Besetzungsstreit um den

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im

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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7291
BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09 (https://dejure.org/2009,7291)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - 4 StR 148/09 (https://dejure.org/2009,7291)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 4 StR 148/09 (https://dejure.org/2009,7291)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB; § 244 Abs. 3 StPO
    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines Beweisantrages und Wahrunterstellung (eigenes Beweisantragsrecht des Verteidigers; Prüfung der Ablehnungsgründe im Freibeweisverfahren und Befragung des Angeklagten zu Beweisanträgen des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf den Vollzug einer Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bei anderen bestehenden Überwachungsmöglichkeiten und Maßregeln zur Bewährung i.R.e. Betreuungsverhältnisses

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafverfahren, Bewährungsaussetzung, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Beweisantragsrecht des Verteidigers

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verzicht auf den Vollzug einer Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bei anderen bestehenden Überwachungsmöglichkeiten und Maßregeln zur Bewährung i.R.e. Betreuungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 554
  • NStZ 2009, 581
  • StV 2009, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01

    Besondere Umstände, die eine Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.) und durch geeignete Weisungen im Rahmen der Bewährung (§ 268a Abs. 2 StPO) und der mit ihr verbundenen Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.

    Dies gilt umso mehr, als sich der Angeklagte trotz seines Zustandes bis zur Begehung der verfahrensgegenständlichen Taten weitgehend straffrei geführt hat und auch danach ohne weitere relevante Auffälligkeiten auf freiem Fuß verblieben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.).

  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 99/97

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung aus Gründen der

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.) und durch geeignete Weisungen im Rahmen der Bewährung (§ 268a Abs. 2 StPO) und der mit ihr verbundenen Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.

    Dies gilt umso mehr, als sich der Angeklagte trotz seines Zustandes bis zur Begehung der verfahrensgegenständlichen Taten weitgehend straffrei geführt hat und auch danach ohne weitere relevante Auffälligkeiten auf freiem Fuß verblieben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.).

  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 385/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09
    Bei dieser Prüfung sind zwar auch die vom Landgericht herangezogenen Umstände zu berücksichtigen, nämlich dass der Angeklagte keine Krankheitseinsicht zeigt, eine Therapie ablehnt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2001 - 4 StR 385/01) und nicht gewillt ist, sein derzeitiges soziales Umfeld zu verlassen.
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09
    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Angeklagten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen, zumal der Angeklagte zur Einhaltung solcher Regeln bereit ist, die seinen Interessen dienen (UA 12; vgl. auch BGH NStZ 2007, 465 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09
    Auch handelt es sich bei den - nach den von der Strafkammer für überzeugend erachteten Ausführungen des Sachverständigen - mit "hoher Sicherheit" zu erwartenden "ähnlichen Delikten" jedenfalls insofern um erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB, als sie der im angefochtenen Urteil festgestellten Körperverletzung entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03).
  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Hierzu bestand vorliegend schon deshalb Anlass, weil - was die Strafkammer ebenfalls nicht erörtert - sich der Angeklagte trotz seines Zustandes bis zur Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat straffrei geführt hat und auch danach ohne weitere relevante Auffälligkeiten zunächst auf freiem Fuß verblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 148/09 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

    Andernfalls würde man unbeachtet lassen, dass einem Verteidiger ein selbstständiges und vom Willen des Angeklagten unabhängiges Beweisantragsrecht zusteht, mit dem er sich mit dem Vorbringen des Angeklagten sogar nicht notwendigerweise deckenden Behauptungen unter Beweis stellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26.05.2009 - 4 StR 148/09, NStZ 2009, 581 ).
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