Rechtsprechung
BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 161 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 152 Abs. 1 GVG; § 136 Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO
Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren insbesondere bei Tötungsdelikten (Beweisverwertungsverbote im Ermittlungsverfahren; Vorwirkung oder Frühwirkung); Gebot der qualifizierten Belehrung nach Verstößen gegen die ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit der während der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gemachten Angaben im Falle unterbliebener qualifizierter Belehrung; Umfang der Leitungsbefugnis und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren insbesondere bei Tötungsdelikten
- Judicialis
StPO § 55; ; StPO § 136 Abs. 1; ; StPO § 161 Abs. 1; ; GVG § 152 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit der während der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gemachten Angaben im Falle unterbliebener qualifizierter Belehrung; Umfang der Leitungsbefugnis und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren insbesondere bei Tötungsdelikten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Staatsanwaltschaft und die Beweisverwertungsverbote
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2612
- NStZ 2009, 648
- NStZ 2010, 158 (Ls.)
- AnwBl 2009, 228
- JR 2012, 260
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List; …
Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07). - BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung …
Für das Abrücken von der Verständigung nach § 257c Abs. 4 StPO verbleibt es mangels einer anderen gesetzlichen Regelung bei dem Grundsatz, dass Verfahrensvorgänge im Urteil nicht zu erörtern sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613; vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07, NStZ-RR 2007, 244;… a.A. für § 257c Abs. 4 Meyer-Goßner aaO, § 267, Rn. 23a;… Velten aaO, § 257c, Rn. 41). - BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln im Urteil sind rechtlich nicht geboten und würden es nur überfrachten (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613 mwN).Dies gilt in allen Verfahren, hat aber in Kapitalsachen (versuchter Totschlag) besonderes Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613 mwN).
- BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der …
Auch Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln sind rechtlich nicht geboten, sondern führen nur 17 18 zu einer (weiteren) Überfrachtung der Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613 mwN). - OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 2 RBs 31/22
Sämtliche Fahrstreifen der Autobahn zum Regelungsbereich eines rechts …
Eine Auseinandersetzung mit dem nur rudimentär begründeten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 2. November 2021 (BeckRS 2021, 39362 = ZfS 2021, 708) war in den Urteilsgründen schon deshalb nicht veranlasst, weil Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln in § 267 StPO nicht vorgesehen und von Rechts wegen nicht geboten sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 244; NJW 2009, 2612, 2613; Senat BeckRS 2022, 2799). - BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft; …
Sie trägt die Gesamtverantwortung für eine rechtsstaatliche, faire und ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens, auch soweit es durch die Ermittlungspersonen der (Bundes-) Polizei geführt wird (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613). - OLG Düsseldorf, 22.02.2022 - 2 RBs 25/22
PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren; Kein Beweisverwertungsverbot …
Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln sind in § 267 StPO nicht vorgesehen und von Rechts wegen nicht geboten (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 244; NJW 2009, 2612, 2613). - BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze; …
Im Urteil ist nur eine gegebenenfalls vorausgegangene Verständigung festzustellen (§ 267 Abs. 3 Satz 5 StPO), die Angabe ihres Inhalts ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ-RR 2010, 151), ebenso wenig Ausführungen zu sonstigem Prozessgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, Rn. 10, NJW 2009, 2612, 2613). - BGH, Ermittlungsrichter, 29.04.2021 - 6 BGs 19/21
Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des …
Auf Grund dieser umfassenden Verantwortung steht der Staatsanwaltschaft gegenüber den von ihr mit den konkreten Ermittlungen betrauten Ermittlungspersonen, verstanden als Organe der Staatsanwaltschaft, ein uneingeschränktes Weisungsrecht in Bezug auf ihre auf die Sachverhaltserforschung gerichtete strafverfolgende Tätigkeit (vgl. § 161 Abs. 1 Satz 2, § 163 StPO; § 152 GVG; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613;… SK-StPO/Wohlers, 5. Aufl., § 152 GVG Rn. 21, 24) sowie in diesem Rahmen das Weisungsrecht eines Dienstvorgesetzten zu (…vgl. Frister in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl., Teil F Rn. 18). - LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für …
d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (…so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100;… Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht). - AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09
Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot
- OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung …
Rechtsprechung
BGH, 16.06.2009 - 3 StR 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 98 Abs. 2 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Rauschgiftmenge; Tateinheit); Prüfung der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer Durchsuchung (kein Vorrang des unmittelbar gegen die Durchsuchung gerichteten Rechtschutzes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Geltendmachung einer Rechtsschutzmöglichkeit zur Begründung einer Pflicht zur Prüfung der gewonnen Beweise durch das Gericht; Vorliegen einer einheitlichen Tat bei mehreren Akten des Betäubungsmittelumsatzes
- Judicialis
StPO § 105 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 353 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 648
- NStZ-RR 2012, 198
- StV 2009, 675
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.04.2013 - 3 StR 61/13
Verhältnis von Handeltreiben und Bestimmen einer minderjährigen Person zum …
Danach stellt sich die Weitergabe eines Teils des gewonnenen Marihuanas im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts lediglich als ein unselbständiger Teilakt des Handeltreibens des Angeklagten mit der von ihm hierfür vorgesehenen Gesamtmenge dar, denn alle Einzelhandlungen des Täters, gerichtet auf jeweils teilweisen Umsatz einer zur Veräußerung bestimmten einheitlichen Erntemenge, sind miteinander in einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648). - FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17
Anforderungen an ein steuerrechtliches Verwertungsverbot wegen rechtswidriger …
Solange eine Maßnahme nicht positiv vom zuständigen Strafgericht angeordnet oder hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestätigt worden ist, steht der Annahme ihrer Rechtswidrigkeit und eines eventuell darauffolgenden Verwertungsverbots nicht entgegen, dass sie nicht ausdrücklich vom Ermittlungsrichter für rechtswidrig erklärt worden ist (FG Köln…, Urteil vom 22. September 2016 13 K 66/13, EFG 2017, 101 = Juris Rdnr. 76, 81; FG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Februar 2008 6 V 382/07, EFG 2008, 1092 = Juris Rdnr. 46; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648 = Juris Rdnr. 5). - LG Köln, 09.05.2019 - 108 KLs 42/18
Wohnungsdurchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot
Vielmehr entbindet auch der Nichtgebrauch des Rechtsbehelfs des § 98 II S. 2 StPO das Gericht nicht von der Pflicht, die Verwertbarkeit von im Rahmen einer Durchsuchung gewonnenen Beweismitteln zu prüfen (vergl. BGH, Beschluss vom 16.6. 2009 - 3 StR 6/09). - BGH, 02.12.2010 - 4 StR 464/10
Rüge der rechtswidrigen Verwertung der Erkenntnisse aus einer Durchsuchung …
Darüber hinaus teilen die Revisionen nicht mit, auf welchem Wege die Ergebnisse der Durchsuchung in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, weshalb offen bleibt, gegen welche Beweiserhebungen die Beschwerdeführer sich wenden und ob der Verwertung jeweils rechtzeitig widersprochen worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648). - BGH, 04.10.2018 - 3 StR 155/18
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (tatbestandliche Bewertungseinheit bei auf …
Somit handelt es sich bei einer zur Veräußerung bestimmten einheitlichen Erntemenge um einen einheitlichen Gegenstand des Handeltreibens, so dass trotz mehrerer Veräußerungsvorgänge nur von einer Tat des Handeltreibens auszugehen ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648; vom 3. April 2013 3 StR 61/13, NStZ 2014, 161).