Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.07.2009

Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08   

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https://dejure.org/2009,3300
BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08 (https://dejure.org/2009,3300)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - 3 StR 566/08 (https://dejure.org/2009,3300)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - 3 StR 566/08 (https://dejure.org/2009,3300)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 3 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 264 StPO; § 316 StGB; § 29a BtMG
    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis in idem; Tateinheit; Tatmehrheit; Tat im prozessualen Sinne; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; Trunkenheit im Verkehr

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Identität einer Trunkenheitsfahrt und des gleichzeitig verwirklichten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafklageverbrauch bei einer Tat im prozessualen Sinn

  • Judicialis

    BtMG § 29a Abs. 1; ; StGB § 316 Abs. 1; ; StGB § 316 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 3; ; StPO § 264

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrechtliche Identität einer Trunkenheitsfahrt und des gleichzeitig verwirklichten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafklageverbrauch bei einer Tat im prozessualen Sinn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tateinheit bei Drogendelikt und Trunkenheitsfahrt möglich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt und BtM-Besitz

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 705
  • NZV 2010, 39
  • StV 2010, 119
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Dies ist für das bewaffnete Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die Abgabe eines - den Grenzwert der nicht geringen Menge nicht erreichenden - Teils dieser Betäubungsmittel jedoch der Fall; denn diese beiden Straftaten werden durch den Betäubungsmittelbesitz in nicht geringer Menge, der als Verbrechen (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) nicht als Auffangtatbestand im Wege der Subsidiarität hinter das Vergehen der Abgabe einer "geringen Menge" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) aus der Gesamtmenge zurücktritt, zur Tateinheit verbunden (s. demgegenüber BGHSt 42, 162, 165 f.: keine Verknüpfung von Betäubungsmitteleinfuhr in nicht geringer Menge - § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG - und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - durch den Betäubungsmittelbesitz in nicht geringer Menge, da dieser als subsidiär hinter die beiden anderen Verbrechenstatbestände zurücktritt).
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Der Begriff der Tat i. S. d. Art. 103 Abs. 3 GG richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 264 StPO (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8) und ist somit als der geschichtliche sowie damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte Vorgang zu verstehen, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll.
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
    Allerdings besteht zwischen diesen Delikten dann keine verfahrensrechtliche Identität, wenn das Mitsichführen der Betäubungsmittel in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695 zu § 24a Abs. 2 StVG mit Anm. Bohnen).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis

    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12

    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit

    Der Begriff der Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG, § 264 Abs. 1 StPO bezeichnet dabei den geschichtlichen und dadurch zeitlich wie sachverhaltlich begrenzten Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Denn ihr Tatbestand wird durch dieselbe Ausführungshandlung verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; offengelassen in BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 8; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 316 Rn. 57; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1210).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichte bestimmt den für den Umfang des Strafklageverbrauchs maßgeblichen Begriff der prozessualen Tat im Sinne von § 264 StPO dahingehend, dass dieser den vom Eröffnungsbeschluss betroffenen geschichtlichen Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, erfasst (BGHSt 10, 396, 397; BGHSt 13, 320, 321; BGHSt 32, 215, 216; BGHSt 35, 60, 61; BGHSt 35, 80, 81; BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH NStZ 2009, 705, 706; OLG Celle JZ 1985, 147, 148; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 f.; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., 2009; § 264 Rn. 2, Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, 2008, § 264 Rn. 3).

    Als maßgeblich für das Vorliegen einer als einheitlichen geschichtlichen Vorgang verstandenen einheitlichen prozessualen Tat erweist sich damit die innere Verknüpfung (BGH NStZ 2009, 705, 706) zwischen den tatsächlichen Geschehnissen, die den entsprechenden Lebensvorgang konstituieren (zutreffend Beulke, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, S. 781, 783; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, § 264 Rn. 3).

    So stellt eine einheitliche Handlung im Sinne des materiellen Rechts regelmäßig auch lediglich eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne dar (BGHSt 26, 284, 285; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 41, 385, 389; BGH NStZ 1991, 549; BGH wistra 1993, 193; BGH NStZ 2009, 705, 706; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 4; KMR/Stuckenberg, StPO, § 264 Rn. 58; Meyer-Goßner, StPO, § 264 Rn. 6; siehe auch Loos, in: Alternativ Kommentar zur StPO, Band 2/2, 1993 Anhang zu § 264 Rn. 38).

    Dementsprechend hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes prozessuale Tateinheit zwischen einer Straftat nach § 316 StGB und einer solchen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (Besitz von Betäubungsmitteln) lediglich deshalb angenommen, weil die drogenbedingt in fahruntüchtigem Zustand von dem Täter durchgeführte Fahrt gerade dem Zweck diente, Betäubungsmittel zu transportieren (BGH NStZ 2009, 705, 706).

  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Umgekehrt liegen im Falle sachlich-rechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    Maßgeblich ist demnach eine Finalbeziehung von Fahrt und Drogenbesitz (vgl. BGH NStZ 2012, 709; BGH DAR 2012, 390; BGH NStZ 2009, 705; BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 28.06.2016 - III-1 RBs 181/16; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14 - s. zum Verhältnis von BtM-Delikt und Fahren ohne Fahrerlaubnis SenE v. 14.02.2017 - III-1 RVs 294/16 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Umgekehrt liegen im Falle sachlichrechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Denn ihr Tatbestand wird durch dieselbe Ausführungshandlung verwirklicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, NStZ-RR 2017, 123 f.; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, StV 2010, 119 f.).
  • BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21

    Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen;

    Zudem liegt, wie ausgeführt, diesbezüglich keine tatbestandliche Handlungseinheit vor, die zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 264 StPO und damit der Erstreckung der tatrichterlichen Kognitionspflicht hätte führen können (vgl. - zur prozessualen Tatidentität bei Bildung materiellrechtlicher Einheiten - BGH, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 6; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 6; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351 mwN; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 58 ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 7 Ws 294/22

    Kein Verfahrenshindernis wegen Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54

    Umgekehrt liegen im Falle sachlich-rechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12; BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08).
  • OLG Braunschweig, 10.10.2014 - 1 Ss 52/14

    Drogenbesitz; Drogen; Betäubungsmittel; Fahren unter Drogeneinfluss;

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18

    Konkurrenzverhältnis zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

  • OLG Köln, 20.07.2021 - 1 RVs 123/21

    Strafklageverbrauch bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Unfallflucht wegen

  • OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender

  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; Natürliche Handlungseinheit und

  • SG Düsseldorf, 14.07.2010 - S 2 KA 61/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2019 - 16 KLs 418 Js 53161/18

    Unerlaubter Waffenbesitz und Körperverletzungs- bzw. Tötungsdelikte: Tateinheit,

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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6911
BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09 (https://dejure.org/2009,6911)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2009 - 3 StR 80/09 (https://dejure.org/2009,6911)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 3 StR 80/09 (https://dejure.org/2009,6911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 244 Abs. 5 StPO; § 261 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges Verteidigungsverhalten; Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Erforderlichkeit zur Erforschung der Wahrheit; Ermessensausübung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 705
  • StV 2010, 561
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Hierin ist eine Teileinlassung, die als solche der Beweiswürdigung zugänglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 20, 298), nicht zu sehen (BGHSt 25, 365; 38, 302; BGH NStZ 2007, 417).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Hierin ist eine Teileinlassung, die als solche der Beweiswürdigung zugänglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 20, 298), nicht zu sehen (BGHSt 25, 365; 38, 302; BGH NStZ 2007, 417).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht umfassend Gebrauch, so ist allgemein anerkannt, dass daraus für ihn keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen (BGHSt 45, 363 m. w. N.).
  • BGH, 05.08.2003 - 3 StR 231/03

    Absprache (Verstoß gegen das faire Verfahren durch ein Im-Unklarenlassen über die

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Die Behauptung der Revision findet weder im Protokoll der Hauptverhandlung (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 342; 2007, 355) noch in den dienstlichen Erklärungen der beiden Berufsrichter vom 7. Januar 2009 (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2007, 245) eine Bestätigung.
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Hierin ist eine Teileinlassung, die als solche der Beweiswürdigung zugänglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 20, 298), nicht zu sehen (BGHSt 25, 365; 38, 302; BGH NStZ 2007, 417).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Die Behauptung der Revision findet weder im Protokoll der Hauptverhandlung (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 342; 2007, 355) noch in den dienstlichen Erklärungen der beiden Berufsrichter vom 7. Januar 2009 (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2007, 245) eine Bestätigung.
  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07

    Absprache (negative Beweiskraft des Protokolls); Beweiserhebung zum Ablauf der

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Die Behauptung der Revision findet weder im Protokoll der Hauptverhandlung (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 342; 2007, 355) noch in den dienstlichen Erklärungen der beiden Berufsrichter vom 7. Januar 2009 (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2007, 245) eine Bestätigung.
  • BGH, 22.03.2006 - 2 StR 585/05

    Tötung nach Rivalitäten verfeindeter türkischer Familien muss neu verhandelt

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
    Hierin ist eine Teileinlassung, die als solche der Beweiswürdigung zugänglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 20, 298), nicht zu sehen (BGHSt 25, 365; 38, 302; BGH NStZ 2007, 417).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Im Lichte dessen hat er stets den späten Zeitpunkt der Antragstellung gewürdigt (zur Zulässigkeit dieser Erwägung vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 14 Rn. 16 mwN; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 80/09, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Zwar hatte sich der Angeklagte - wie sich aus den auf die Sachrüge hin zu beachtenden Urteilsgründen ergibt - bis zur Antragstellung noch nicht zum Tatvorwurf geäußert, sodass aus dem Umstand, dass die dem Beweisbegehren zugrunde liegende Alibibehauptung nicht früher aufgestellt worden ist, keine Schlüsse zu seinem Nachteil gezogen werden durften (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 80/09, NStZ 2009, 705; Beschluss vom 23. Oktober 2001 - 1 StR 415/01, NStZ 2002, 161, 162; Urteil vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 10; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 213; Rose, NStZ 2012, 18, 24), doch vermag der Senat auszuschließen, dass es sich bei dieser Erwägung um einen die Ablehnungsentscheidung tragenden Gedanken handelt.
  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung

    Insoweit kann dahinstehen, ob dies - wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift ausgeführt hat - bereits deshalb als rechtsfehlerhaft zu beurteilen ist, weil die im Urteil wiedergegebenen Angaben des Angeklagten nicht als Teileinlassung, sondern als pauschales Bestreiten zu werten sind, mithin das Landgericht unzulässigerweise aus seinem Schweigen für ihn nachteilige Schlüsse gezogen hat (vgl. etwa BGH NStZ 2007, 417; 2009, 705).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Auch der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK gebietet die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes nicht (grundlegend BVerfGE 56, 37; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 53 Ss 90/14

    Verstoß gegen den nemo-tenetur-Grundsatz

    Es gehört zu den übergeordneten Rechtsgrundsätzen, dass ein Beschuldigter bzw. Angeklagter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, aktiv zur Sachaufklärung beizutragen ( "nemo tenetur se ipsum accusare" bzw. "nemo tenetur se ipsum prodere" ; vgl. zuletzt: BVerfG NJW 2013, 1058, 1061; BGH NStZ 2009, 705; grundsätzlich: Verrel, Die Selbstbelastungsfreiheit im Strafverfahren, 2001; Sowada, Beweisverwertungsverbote im Spannungsfeld zwischen nomo-tenetur-Grundsatz und fair-trail-Prinzip, Geppert-Festschrift, S. 689 ff.).

    Die mangelnde Mitwirkung des Angeklagten an der Sachaufklärung, auch zu seiner Person, darf ihm nicht strafverschärfend angelastet werden (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13 -, zit. n. juris; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 80/09 -, zit. n. juris).

  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Die mangelnde Mitwirkung des Angeklagten an der Sachaufklärung darf ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13 -, zit. n. juris; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 80/09 -, zit. n. juris).
  • BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20

    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

    Auch ist ein Beweisverwertungsverbot nicht aus dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten nemo-tenetur-Grundsatz d.h. dem Prinzip der Selbstbelastungsfreiheit herzuleiten, wonach niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen sowie aktiv zur Sachaufklärung und damit gegebenenfalls zu seiner Überführung beizutragen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 bei juris = BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 = wistra 1982, 25 = MDR 1981, 818; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11

    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG

    Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet aktiv zur Sachaufklärung beizutragen (BGH, NStZ 09, 705).
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