Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09   

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https://dejure.org/2009,4440
BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09 (https://dejure.org/2009,4440)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - 3 StR 297/09 (https://dejure.org/2009,4440)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - 3 StR 297/09 (https://dejure.org/2009,4440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel gem. § 260 Abs. 4 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2; ; StPO § 260 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel gem. § 260 Abs. 4 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 101
  • NStZ-RR 2009, 377
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

    Auszug aus BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09
    Da die Angeklagten - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht haben, hat der Senat den Schuldspruch dahin gefasst, dass sie des besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig sind; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat verlangt eine Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel, bei welcher der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09
    Da die Angeklagten - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht haben, hat der Senat den Schuldspruch dahin gefasst, dass sie des besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig sind; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat verlangt eine Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel, bei welcher der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Für den Fall, dass die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 StGB erfüllt sein sollten, wäre der Angeklagte insoweit wegen "besonders schweren Raubes" zu verurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 622/10).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Die von der Strafkammer zutreffend angenommene Verwirklichung der Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 08.04.2010 - 2 StR 17/10

    Schwerer Raub und schwere räuberische Erpressung (qualifizierende Wirkung einer

    Schon deshalb war der Schuldspruch dahin zu berichtigen, dass der Angeklagte der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 328; BGH, Beschl. vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09; Fischer StGB 57. Aufl. § 250 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Die Verwirklichung eines Qualifikationsstraftatbestandes ist im Schuldspruch explizit zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2020, 101; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 260 Rn. 25a; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 30).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 476/10

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (besonders schwerer Raub;

    Die von der Strafkammer zutreffend bejahte vollendete bzw. versuchte Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in den Fällen II. 2 und 3 der Urteilsgründe ist in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub sowie als versuchte besonders schwere räuberische Erpressung zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20

    Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen Herstellung und Verbreitung

    Zwar kann das erkennende Gericht von der Vorschrift des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, nach der zur rechtlichen Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel die gesetzliche Überschrift des ausgeurteilten Straftatbestandes verwendet werden soll, abweichen, sofern der erhöhte Unrechtsgehalt des angewandten Qualifikationstatbestands in der gesetzlichen Überschrift nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377).

    Jedoch bleibt das vom Landgericht zur Kennzeichnung herangezogene Merkmal der besonderen Tatschwere, welches an die erhöhte Strafandrohung des § 176a Abs. 2 StGB im Vergleich zu § 176a Abs. 1 StGB anknüpft, bei gebotener Gesamtbetrachtung aller Strafrahmen des § 176a StGB der Qualifikation des § 176a Abs. 5 StGB vorbehalten, der im Vergleich mit den anderen Qualifikationstatbeständen, die Mindeststrafen von einem und zwei Jahren vorsehen, die höchste und mehr als doppelt so hohe Mindeststrafe von fünf Jahren ohne eine Regelung für einen minder schweren Fall vorsieht (vgl. insoweit zum Raub: BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377).

  • BGH, 13.02.2024 - 5 StR 443/23

    Begehung der räuberischen Erpressung unter Einsatz eines Messers als Tatmittel;

    Der Senat hat den Schuldspruch im Fall II.1 der Urteilsgründe dahin berichtigt, dass der Angeklagte der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung schuldig ist, weil er - wie das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - die räuberische Erpressung unter Einsatz eines Messers und damit eines Tatmittels im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB beging (vgl. zur nach ständiger Rechtsprechung zutreffenden Tenorierung in diesen Fällen etwa BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    b) Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch Einsatz des nach den Feststellungen funktionsfähigen Elektroschockers als Drohmittel wird in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild;

    Die von der Strafkammer zutreffend bejahte Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten

    Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, den das Landgericht aufgrund des Einsatzes des funktionsfähigen Elektroschockers als Drohmittel zu Recht angenommen hat, ist in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - 3 StR 51/11

    Falschgeld; Inverkehrbringen; Geldfälschung; Tateinheit; Tatmehrheit;

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten

  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Vermögensnachteil: Betäubungsmittel als

  • BGH, 01.09.2010 - 5 StR 324/10

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (lex specialis; Nötigung); Anrechnung

  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 11/10

    Besonders schwerer Raub (Schreckschusspistole; gefährliches Werkzeug);

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

  • BGH, 15.05.2012 - 2 StR 54/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Heranwachsende; formelhafte Erwähnung des

  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18

    Schwerer Raub (Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel)

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 57/11

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe, bei der der

  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Kronzeugenregelung

  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 567/18

    Urteilstenor bei der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (Kennzeichnung

  • BGH, 29.03.2017 - 2 StR 78/17

    Räuberischer Diebstahl (besonders schwerer Fall); Unterbringung in einer

  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 59/19

    Rechtsfehlerhafte Adhäsionsentscheidung (kein Wegfall der Rechtshängigkeit bei

  • BGH, 08.01.2019 - 4 StR 520/18

    Offensichtliches Vorliegen eines Übertragungsfehler bei der Abfassung des

  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang:

  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11

    Konkurrenzen zwischen dem besonders schweren Raub und der Bedrohung

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 509/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

  • BGH, 05.06.2012 - 4 StR 140/12

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl und Tenorierung beim schweren Raub (schwerer

  • BGH, 31.01.2012 - 2 StR 518/11

    Zurückweisung einer Revision des Angeklagten bei Fehlen eines Rechtsfehlers zum

  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 622/10

    Tenorierung bei Qualifikationen

  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 520/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 130/11

    Teilweise Beschränkung der Strafverfolgung

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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5938
BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5938)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5938)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Herleitung der Unglaubwürdigkeit eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen wegen Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Herleitung der Unglaubwürdigkeit eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen wegen Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 101
  • StV 2009, 679
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).

    Eine Ausnahme, wie sie in der Entscheidung BGHSt 34, 324, 327 f. für solche Fälle anerkannt worden ist, in denen der Angehörige bereits zuvor gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben als Zeuge gemacht hatte, ohne die ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten, den Angeklagten entlastenden Umstände vorzubringen, liegt hier nicht vor, da die Zeugin, wie das Landgericht ausdrücklich hervorhebt, erstmals in der Hauptverhandlung vernommen worden ist.

  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09

    Beweiswürdigung (fehlende Eigeninitiative eines angehörigen Zeugen zur Tätigung

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02

    Beweiswürdigung (Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Sie verstößt gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, dem zufolge die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden kann, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH NStZ 1987, 182 unter Hinweis auf BGHSt 22, 113).
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Sie verstößt gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, dem zufolge die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden kann, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH NStZ 1987, 182 unter Hinweis auf BGHSt 22, 113).
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    a) Soweit die Revision eine Verletzung der §§ 261, 52 StPO geltend macht und beanstandet, das Oberlandesgericht habe bei der Würdigung der Aussage der Ehefrau des Angeklagten rechtsfehlerhaft berücksichtigt, dass die Zeugin zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst gegen Ende der Hauptverhandlung zu einer Aussage entschlossen habe, zeigt sie zwar einen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Diese Qualifikation muss in der nach § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO erforderlichen rechtlichen Bezeichnung der Straftat im Urteilstenor zum Ausdruck kommen (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101).
  • BGH, 15.09.2010 - 5 StR 345/10

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Wiedergabe nicht allgemein anerkannter

    Zudem begegnet die Würdigung des Zeitpunkts der Aussage des Vaters (vgl. BGH StV 2009, 679 m.w.N.) und des Schweigens des Angeklagten (vgl. BGHSt 45, 363, 364 m.w.N.) Bedenken.
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15

    Keine Herleitung der Unglaubwürdigkeit des verweigerungsberechtigten Zeugen

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung hinsichtlich

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 401/17

    Keine Begründung der Unglaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 162/12

    Wertung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Angehörigen zum Nachteil eines

    Ergänzend bemerkt der Senat: Soweit das Landgericht aus dem Umstand, dass zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Angehörige des Angeklagten A. erst im Verlaufe des Verfahrens ihn entlastende Angaben gemacht haben, auf deren Unglaubwürdigkeit geschlossen hat, liegt darin ein Rechtsfehler; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102 mwN).
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