Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09   

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https://dejure.org/2009,7238
OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09 (https://dejure.org/2009,7238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.09.2009 - 2 Ws 409/09 (https://dejure.org/2009,7238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 (https://dejure.org/2009,7238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 68b StGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von immanenten Schranken i.R.d Führungsaufsicht aus dem spezialpräventiven Zweck der Führungsaufsicht und dem notwendigen inneren Bezug der Weisung zur jeweiligen zugrundeliegenden Straftat ; Gesetzeswidrigkeit einer Weisung aufgrund des Überschreitens der ...

  • Judicialis

    StGB § 68 b Abs. 1 Nr. 3

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Grenzen von Weisungen in der Führungsaufsicht (Kontaktverbot)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immanente Beschränkung von Weisungen zur Führungsaufsicht; Kontaktverbot mit Opfer sexueller Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 153
  • StV 2010, 641
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09
    Denn die Führungsaufsicht nach § 68 f StGB hat die Aufgabe, (rückfall)gefährdete und deshalb für die Allgemeinheit gefährliche Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28, 29).
  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 3 Ws 252/99

    Prüfungsumfang bei Ablehnung nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09
    Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2000, 500 m.w.N., dort zu Bewährungsanordnungen).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Löst sich das im konkreten Fall angeordnete Kontaktverbot hiervon, dient es nicht mehr der Straftatenverhütung und dem Opferschutz im Sinne des § 68 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern führt möglicherweise dazu, andere zivilrechtliche oder familiengerichtliche Maßnahmen, die ebenfalls ein Kontaktverbot ermöglichen, zu unterlaufen (OLG Dresden NStZ 2010, 153 ; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.03.2006 -1 Ws 66/06- abgedruckt bei juris).

    Dass dem ehegemeinschaftlichen Kind ein Übergriff durch den Verurteilten drohen könnte, kann aber weder dem angefochten Beschluss noch den dem Senat vorliegenden Akten entnommen werden, weshalb es insoweit an einem inneren Bezug zur maßregelbegründenden Tat fehlt (OLG Dresden NStZ 2010, 153).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

    Dies ist der Fall, wenn eine erteilte Weisung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gerichts eingeräumten Ermessens überschreitet oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. OLG Dresden NStZ 2010, 153, 154 und NStZ-RR 2008, 27; OLG Jena Beschluss vom 26. Oktober 2009 [1 Ws 431/09] und Beschluss vom 14. August 2006 [1 Ws 244/06] ; OLG Hamm Beschluss vom 6. März 2014 [2 Ws 38/14] ).

    Die ersichtlich nur flankierend getroffene Anordnung, aus dem B. MC "auszutreten" (Nr. 3c des Beschlusstenors), unterliegt schon deshalb der Aufhebung, weil eine derartige Weisung ohne begleitende Kontaktverbote von vornherein keine resozialisierungsfördernde Wirkung entfalten kann, sondern dem Verurteilten bei isolierter Geltung lediglich ein Lippenbekenntnis abverlangt und sich dadurch von ihrer gesetzlichen Aufgabe - der spezialpräventiven Einwirkung zwecks Verhinderung weiterer Straftaten - löst (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ 2010, 153, 154).

  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14

    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung

    Der Umstand, dass dem Verurteilten die elterliche Sorge u.a. für seinen gehörlosen Sohn G entzogen worden ist, dieser unter der Vormundschaft des Jugendamtes der Stadt C steht, in einer therapeutischen Jugendeinrichtung lebt und sich ein Kontakt des Verurteilten zu G nach Einschätzung des Jugendamtes negativ auf die ohnehin labile psychische Verfassung Gs auswirken würde, rechtfertigt eine auf § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB gestütztes Verbot der Kontaktaufnahme zu G aufgrund der aufgezeigten engen Zweckrichtung dieser Vorschrift nicht; die vorstehenden Gesichtspunkte sind allein im Rahmen zivil- bzw. familienrechtlicher Vorschriften und Regelungen maßgebend (vgl. Schönke/Schröder, a.a.O.; OLG Dresden, Beschl. vom 11.09.2009 - 2 Ws 409/09).
  • OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09

    Bestimmtheitsgrundsatz

    Der Senat verweist nochmals auf seine ständige - auch veröffentlichte - Rechtsprechung (Beschlüsse vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 - vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08 - vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08 - 27. Mai 2008 - 2 Ws 256/08 - vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08; vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - u.a.m.).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Die Anordnungen müssen inhaltlich in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem gesetzlichen Zweck der Führungsaufsicht stehen (vgl. Fischer, a.a.O., § 68b Rdn. 16), zu dessen Erreichung also überhaupt geeignet sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 4. August 2009 - 2 Ws 349/09 -, NStZ 2010, 153; OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - juris Rdn. 11; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - m.w.N.).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Denn ein richterliches Kontaktverbot dient unmittelbar der Straftatverhütung und dem konkreten Opferschutzinteresse (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 263; OLG Dresden NStZ 2010, 153; BT-Drucks. 16/1993 Seite 18), allerdings im Lichte der begangenen maßregelbegründenden Straftat (vgl. OLG Dresden NStZ 2010, 153).
  • OLG Hamm, 14.07.2022 - 1 Ws 110/22

    Führungsaufsicht; strafbewehrte Weisungen; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheitsgebot

    Löst sich das angeordnete Kontaktverbot hiervon, dient es nicht mehr der Strafverhütung und dem Opferschutz im Sinne des § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, sondern führt möglicherweise dazu, andere zivilrechtliche oder familienrechtliche Maßnahmen, die ebenfalls Kontaktverbote ermöglichen, zu unterlaufen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2010 zu 1 Ws 107/10; OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2009 zu 2 Ws 409/09).
  • OLG Nürnberg, 21.07.2016 - 2 Ws 366/16
    Dabei wird allerdings zu prüfen sein, ob damit nicht eine zivilrechtliche Zuständigkeit zum Kontaktverbot unterlaufen wird (OLG Dresden NStZ 2010, 153 [OLG Dresden 11.09.2009 - 2 Ws 409/09] ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 349/09   

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https://dejure.org/2009,8190
OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 349/09 (https://dejure.org/2009,8190)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 Ws 349/09 (https://dejure.org/2009,8190)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 Ws 349/09 (https://dejure.org/2009,8190)
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Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 153
  • StV 2010, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 349/09
    Der Senat hat unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung mit Beschluss vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 - im Rahmen einer Reststrafenaussetzung gem. § 57 Abs. 1 StGB eine Weisung an den Verurteilten für zulässig gehalten (und selbst erteilt), die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und während der Bewährungszeit nicht wieder zu betreten.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - VI 8/97

    Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes; Entlassung des Verurteilten

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 349/09
    Insbesondere hindert den Eintritt der Führungsaufsicht nicht, dass der Beschwerdeführer nach vollständiger Verbüßung der Strafe nicht aus der Haft entlassen worden ist, sondern sich weiterhin in (Untersuchungs-)Haft befindet (OLG Düsseldorf NStZ-RR 02, 190; S/S-Stree, StGB, 27. Aufl., Randnr.6).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Die Anordnungen müssen inhaltlich in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem gesetzlichen Zweck der Führungsaufsicht stehen (vgl. Fischer, a.a.O., § 68b Rdn. 16), zu dessen Erreichung also überhaupt geeignet sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 4. August 2009 - 2 Ws 349/09 -, NStZ 2010, 153; OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - juris Rdn. 11; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.11.2011 - 2 Ws 688/11

    Zulässigkeit nachträglicher Weisungen trotz Ruhens der Führungsaufsicht

    § 68d StGB findet vorliegend Anwendung, da die Führungsaufsicht in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum Eintreten der Strafhaft am 07.07.2011 in der zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen weiteren Verurteilung eingetreten war und nunmehr nach § 68e Abs. 1 StGB ruht (vgl. auch OLG Köln vom 04.08.2009 - 2 Ws 349/09 -).
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