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   OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09   

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https://dejure.org/2009,29113
OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09 (https://dejure.org/2009,29113)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.03.2009 - 1 Ws 87/09 (https://dejure.org/2009,29113)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. März 2009 - 1 Ws 87/09 (https://dejure.org/2009,29113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Regelungsgehalt des § 67d Abs. 6 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Regelungsgehalt des § 67d Abs. 6 S. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 13.02.2008 - 1 Ws 841/07

    Führungsaufsicht: Entfallen kraft Gesetzes; nachträgliche Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09
    Eine solche hätte allenfalls deklaratorischen Charakter (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.02.2008, Az.: 1 Ws 841/07, zitiert bei juris, NStZ-RR 2008, 356).
  • OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08

    Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09
    § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB in der Neufassung vom 23.07.2004 (BGBl. I, 1838) erfasst nicht die Fälle, in denen zweifelsfrei feststeht, dass schon die Anordnung der Unterbringung auf einer Fehldiagnose (sog. Fehleinweisung aus tatsächlichen Gründen) beruht (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2008, Az.: 2 Ws 18/08, NStZ 2008, 630).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09
    Nach dieser früheren Rechtsprechung trat bei Erledigungserklärung aufgrund anfänglicher Fehleinweisung keine Führungsaufsicht ein (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.2001, Az.: 3 Ws 1119/01, NStZ-RR 2002, 58, 60 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1982 - 1 StR 687/81

    Erledigung des staatlichen Strafanspruchs - Wirkungen des Todes eines Angeklagten

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09
    Für den Erlass einer derartigen rein deklaratorischen Entscheidung ist ein Bedürfnis aber nicht erkennbar (vgl. BGH NJW 1983, 463 ; KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2001, Az.: 5 Ws 154/01, zitiert bei juris).
  • KG, 03.04.2001 - 5 Ws 154/01
    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09
    Für den Erlass einer derartigen rein deklaratorischen Entscheidung ist ein Bedürfnis aber nicht erkennbar (vgl. BGH NJW 1983, 463 ; KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2001, Az.: 5 Ws 154/01, zitiert bei juris).
  • OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16

    Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein

    Die aus tatsächlichen Gründen fehlerhafte Einweisung in ein psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB hat zur Folge, dass mit der Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 Satz 1 entgegen Satz 4 der Norm keine gesetzliche Führungsaufsicht eintritt (Anschluss OLG Dresden, StraFo 2005 und StV 2008, 171 432; OLG Jena NStZ 2010, 217 und NStZ-RR 2011).

    Während dies für die Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB ohne rechtliche Relevanz ist, die über den gesetzlichen Wortlaut der Vorschrift hinaus auch in Fällen einer - wie hier - aus rein tatsächlichen Gründen von vornherein fehlerhaften Einweisung auszusprechen ist, weil die Fortsetzung der Vollstreckung dann jedenfalls unverhältnismäßig wäre (gebilligt von BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom19.10.2006 - 2 BvR 1486/06; MK-Veh StGB 3. Aufl. § 67d Rdz. 30 m.w.N.; LK-Rissing-van-Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67d Rdz. 57 und zur Entwicklung der Rspr. zu dieser Frage Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 29. Aufl. § 67d Rdz. 24 m.w.N.), ist der Senat mit der h.M. der Auffassung, dass Fehleinweisungen, die ihre Ursache im Tatsächlichen und nicht in reinen Rechtsfehlern haben, dazu führen müssen, dass die gesetzliche Regelfolge der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht eintritt (vgl. OLG Dresden, StraFo 2005, 432 und StV 2008, 171; OLG Jena NStZ 2010, 217 und NStZ-RR 2011, 61; Fischer, StGB 64. Aufl. § 67d Rdz. 25; Kindhäuser LPK-StGB § 67d Rdz. 15; Stree/Kinzig aaO; offen gelassen von Veh a.a.O. Rdz. 33).

  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung tritt die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB nicht ein (Anschluss OLG Dresden NStZ 2008, 630, 631 und Bestätigung der Rechtsprechung des Senats NStZ 2010, 217 f.).

    Dieser vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 07.02.2008 (veröffentlicht im NStZ 2008, 630, 631) begründeten Rechtsauffassung hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 19.03.2009 (1 Ws 87/09, NStZ 2010, 217f.) ausdrücklich angeschlossen.

    Es spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber insoweit von der bisherigen Rechtsprechung abweichen wollte (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2009, 1 Ws 87/09, a. a. O.).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Hat eine Fehleinweisung ihre Ursache im Tatsächlichen, tritt die gesetzliche Regelfolge der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht ein (OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2008, 2 Ws 18/08, zitiert nach juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.03.2009, 1 Ws 87/09, zitiert nach juris; Fischer, a.a.O., Rn. 25).
  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 2 Ws 131/17

    Rechtsfolgen der fehlerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Anders als in den Fällen einer Fehleinweisung aufgrund falscher Diagnose (vgl. hierzu OLG Dresden, StraFo 2005, 171 und StV 2008, 432; LG Meiningen, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 StVK 596/07 -, juris; OLG Jena NStZ 2010, 217; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 95 f.) lässt die vorliegende Unterbringung des Verurteilten in einer "falschen" Maßregelanstalt den Eintritt gesetzlicher Führungsaufsicht nicht entfallen.
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 3 Ws 861/12

    Gesamtfreiheitsstrafe bei Katalogsdelikten

    Die Führungsaufsicht, welche auf Grund der Entscheidung nach § 67d V StGB vom 28.07.2009 eingetreten ist, endete zwar gemäß § 68e I Nr. 3 StGB mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht auf Grund der Vollverbüßung der Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren (§ 68 f I 1 StGB, Vgl. KG, Beschl. v. 16.07.2009 - 2 Ws 167/09 - juris Rn 11= RuP 2009, 216 = NStZ-RR 2010, 28; vgl. auch OLG Jena, Beschl. v. 19.03.2009 = 1 Ws 87/09 - juris = NStZ 2010, 217).
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