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   BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09   

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https://dejure.org/2009,8156
BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09 (https://dejure.org/2009,8156)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2009 - 2 StR 430/09 (https://dejure.org/2009,8156)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2009 - 2 StR 430/09 (https://dejure.org/2009,8156)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung des späteren Entstehens von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch Urkundenunterdrückung; Rechtsfehler des Tatrichters bei der Beweiswürdigung; Nachteil und Nachteilsabsicht i.S.v. § 274 Strafgesetzbuch (StGB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 274
    Ausschließung des späteren Entstehens von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch Urkundenunterdrückung; Rechtsfehler des Tatrichters bei der Beweiswürdigung; Nachteil und Nachteilsabsicht i.S.v. § 274 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachteilsabsicht bezüglich Unterdrückung einer Urkunde mit nur potenzieller Beweisbedeutung

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 332
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147).
  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09
    Ohne Rechtsfehler geht die Kammer zwar davon aus, dass ein Nachteil in jeder Beeinträchtigung des Beweisführungsrechts eines Dritten liegen kann (vgl. BGHSt 29, 192, 196) und darunter vor allem die Vereitelung der Nutzung des gedanklichen Inhalts einer Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu verstehen ist (vgl. BGHR StGB § 274 Nachteil 1).
  • BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88

    Verurteilung wegen heimtückisch und aus Habgier begangenen Mordes - Tötung der

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09
    Ohne Rechtsfehler geht die Kammer zwar davon aus, dass ein Nachteil in jeder Beeinträchtigung des Beweisführungsrechts eines Dritten liegen kann (vgl. BGHSt 29, 192, 196) und darunter vor allem die Vereitelung der Nutzung des gedanklichen Inhalts einer Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu verstehen ist (vgl. BGHR StGB § 274 Nachteil 1).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147).
  • BGH, 08.10.1953 - 4 StR 395/53
    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09
    Bei der Prüfung, ob die für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche, auf einen entsprechenden Nachteil bezogene Absicht gegeben ist, verkennt das Landgericht nämlich, dass es hierfür nicht darauf ankommt, ob der Nachteil - was es ausführlich erörtert (UA S. 11 - 13) - tatsächlich eingetreten ist; ausreichend ist es, dass es dem Täter auf die Verwirklichung des Nachteils ankommt oder ihm zumindest bewusst ist, dass seine Tat einen Nachteil zur Folge haben muss (vgl. BGH NJW 1953, 1924).
  • OLG Hamm, 07.04.2020 - 4 RVs 12/20

    EC-Karte; kontaktlose Zahlung; Point-of-sale-Verfahren; POS-Verfahren; PIN;

    Damit ist festgestellt worden, dass der Angeklagte mit den technischen Hintergründen der kontaktlosen ec-Kartenzahlung vertraut war und gewusst hat, dass der ec-Karte bzw. ihrem Einsatz in Bezug auf die genannten Daten eine potentielle Beweisbedeutung zukommt, die sich jederzeit realisieren kann, und er die Beeinträchtigung eines sich darauf beziehenden Beweisführungsrechts des Zeugen A als berechtigtem Karteninhabers als notwendige Folge seines Handelns erkannt hat (vgl. zu diesen Anforderungen BGH NStZ 2010, 332; Fischer StGB, 67. Aufl. 2020, § 274 Rn. 9a).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe geht eindeutig hervor, dass der Angeklagte sich über die Beweisfunktion des auf der Schlauchtrommel aufgeklebten GTIN-Etiketts zur Preisermittlung beim Bezahlvorgang im Klaren war, und dass es ihm bei der Vernichtung der Urkunde gerade auf die Beeinträchtigung des auf die Urkunde bezogenen Beweisführungsrechts ankam (vgl. BGH NStZ 2010, 332).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    a) Eine Nachteilszufügungsabsicht der Angeklagten, die sich wie von § 274 StGB gefordert auf die Beeinträchtigung des Beweisführungsrechts eines Dritten bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2009 - 2 StR 430/09 Rn. 16; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 274 Rn. 9 f.), ist nicht festgestellt.
  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20

    Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung

    Die in den Fällen des § 274 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB erforderliche Nachteilszufügungsabsicht beinhaltet nach der Rechtsprechung und h.M. das Bewusstsein des Täters, dass der Nachteil die notwendige Konsequenz seines Handelns darstellt (BGH, Urteil vom 25. November 2009 - 2 StR 430/09 = BGH BeckRS 2010, 01699 = NStZ 2010, 332; BGH, Urteil vom 08. Oktober 1953 - 4 StR 395/53 = BGH NJW 1953, 1924; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05 = OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2007, 03061 = NJW 2007, 1221, 1222 = NStZ 2007, 407; OLG Celle, Urteil vom 09. September 1965 - 1 Ss 230/65 = OLG Celle NJW 1966, 557, 558; BayObLG, Urteil vom 24. April 1968 - RReg.
  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip"

    Es sind aber ergänzende Feststellungen dahingehend möglich, dass dem Anzeigeerstatter im Ermittlungsverfahren ... durch die Angeklagten ein Nachteil zugefügt werden sollte"; s. auch BGH25.11.2009 - 2 StR 430/09 - NStZ 2010, 332 [II.3.]: "Bei der Prüfung, ob die für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche, auf einen entsprechenden Nachteil bezogene Absicht gegeben ist, verkennt das Landgericht nämlich, dass er hierfür nicht darauf ankommt, ob der Nachteil - was es ausführlich erörtert (...) - tatsächlich eingetreten ist; ausreichend ist es, dass es dem Täter auf die Verwirklichung des Nachteils ankommt oder ihm zumindest bewusst ist, dass eine Tat einen Nachteil zur Folge haben muss (...)".S. insofern statt vieler bereits RG24.6.1887 - 1245/87 - RGSt 16, 150, 151: "Allerdings ist das Begriffsmerkmal 'Absicht' im § 274 Nr. 1 StGB nicht gleichbedeutend mit Vorsatz; es bezeichnet der Ausdruck hier vielmehr die Richtung des Willens auf ein bestimmtes Ziel; die Benachteiligung eines anderen muss als Ziel des Handelns in das Auge gefasst sein, ein Handeln lediglich mit dem Bewusstsein, dass die Benachteiligung eines anderen eintreten könne, erfüllt den Tatbestand noch nicht"; ebenso RG18.4.1916 - IV 160/16 - RGSt 50, 55, 56: "Bei Prüfung der verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten hat der Senat der Anschauung den Vorzug gegeben, dass da, wo - wie in § 268 StGB - die 'Absicht' auf einen Erfolg bezogen wird, der nicht Teil des eigentlichen Verbrechenstatbestandes (hier der Urkundenfälschung), sondern ein außerhalb dieses Tatbestandes liegender straferhöhender Umstand ist, die Vorstellung von diesem Erfolge notgedrungen den Willen des Täters bestimmen muss, mithin Beweggrund ist, wenn sie auch nicht der einzige und ausschließliche Beweggrund zu der Tat zu sein braucht.

    Es sind aber ergänzende Feststellungen dahingehend möglich, dass dem Anzeigeerstatter im Ermittlungsverfahren ... durch die Angeklagten ein Nachteil zugefügt werden sollte"; s. auch BGH25.11.2009 - 2 StR 430/09 - NStZ 2010, 332 [II.3.]: "Bei der Prüfung, ob die für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche, auf einen entsprechenden Nachteil bezogene Absicht gegeben ist, verkennt das Landgericht nämlich, dass er hierfür nicht darauf ankommt, ob der Nachteil - was es ausführlich erörtert (...) - tatsächlich eingetreten ist; ausreichend ist es, dass es dem Täter auf die Verwirklichung des Nachteils ankommt oder ihm zumindest bewusst ist, dass eine Tat einen Nachteil zur Folge haben muss (...)"., und damit jedenfalls selbst beharrliche Resistenz gegen wohlgemeinte Erinnerungshilfen für sich genommen nicht genügen ließe 157S.

    Es sind aber ergänzende Feststellungen dahingehend möglich, dass dem Anzeigeerstatter im Ermittlungsverfahren ... durch die Angeklagten ein Nachteil zugefügt werden sollte"; s. auch BGH25.11.2009 - 2 StR 430/09 - NStZ 2010, 332 [II.3.]: "Bei der Prüfung, ob die für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche, auf einen entsprechenden Nachteil bezogene Absicht gegeben ist, verkennt das Landgericht nämlich, dass er hierfür nicht darauf ankommt, ob der Nachteil - was es ausführlich erörtert (...) - tatsächlich eingetreten ist; ausreichend ist es, dass es dem Täter auf die Verwirklichung des Nachteils ankommt oder ihm zumindest bewusst ist, dass eine Tat einen Nachteil zur Folge haben muss (...)".

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