Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StGB § 266
Untreue; Fremdgeld; Einzahlung; Geschäftskonto; Feststellungen; Vermögensgefährdung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts durch Annahme von Geldern des Mandanten bei anderweitiger Verwendung ohne Einrichtung des Anderkontos; Annahme der schadensgleichen Vermögensgefährdung bei Zugriff auf die auf dem allgemeinen Geschäftskonto eingezahlten ...
- Judicialis
StGB § 266
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei Begehung einer Untreue durch einen Rechtsanwalt durch Annahme von Mandantengeldern auf einem Eigenkonto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen - 42 Ns 70/08
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 334
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
Bestimmungsgemäßer Umgang mit Fremdgeldern auf Rechtsanwaltskonto mit nicht …
Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend geht die Kammer davon aus, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, der Untreue in der Variante des Treubruchtatbestandes strafbar macht (BGH NJW 2015, 1190; BGH NStZ 2015, 277; BGH NStZ-RR 2004, 54; OLG Hamm NStZ 2010, 334).Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung kann nach derzeitigen Erkenntnisstand auch nicht aus einer schlechten wirtschaftlichen Situation des Angeklagten hergeleitet werden kann (dazu vgl. BGHSt 52, 182; OLG Hamm NStZ 2010, 334; Schneider NStZ 2013, 498 [500 f.]).
- LG Coburg, 08.10.2015 - 3 KLs 105 Js 8958/12
Gesamtfreiheitsstrafe, Einkommen, Lebensunterhalt, Untreue, Unterlassen, …
Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung ist jedoch anzunehmen, wenn der Angeklagte, der die Gelder nicht auf einem Anderkonto einzahlt, sondern auf seinem normalen Geschäftskonto belässt, selbst nicht überausreichend eigene flüssige Mittel verfügt, um die entsprechenden Beträge vollständig auszukehren (…BGH, a.a.O., OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009, 2 Ss 197/09).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 69/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StGB § 73
Einziehung, Verfall, Dritter, Organstellung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum - 64 Qs 2233/08
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 69/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 334