Rechtsprechung
BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV; § 41a EStG; § 266a StGB; § 370 AO; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber; Feststellung eines Arbeitsverhältnisses: Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Selbständigen); Abgrenzung von Verbotsirrtum und Tatbestandsirrtum (Statusverfahren; Vermeidbarkeit; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Subsumtionsirrtum bei Verkennung der eigenen Arbeitgeberstellung i.S.d. § 266a Strafgesetzbuch (StGB); Selbstständigkeit von in Vollzeit eingesetzten und auf Stundenlohnbasis entlohnten Prospektverteilern
- Judicialis
- ra.de
- streifler.de
Irrtümliche Vorstellung über Arbeitsverhältnis - Subsumtionsirrtum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266a; EStG § 41a
Subsumtionsirrtum bei Verkennung der eigenen Arbeitgeberstellung i.S.d. § 266a Strafgesetzbuch ( StGB ); Selbstständigkeit von in Vollzeit eingesetzten und auf Stundenlohnbasis entlohnten Prospektverteilern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
- BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 337
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft: …
Das Landgericht hat zudem wesentliche Feststellungen, die für eine Arbeitgebereigenschaft sprechen und aus denen sich Rückschlüsse auf das Vorstellungsbild des Angeklagten ergeben könnten, nicht in die Beweiswürdigung eingestellt (vgl. zu den Kriterien für die Feststellung der Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB etwa BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77 Rn. 14; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13).Liegt diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterliegt der Täter, wenn er glaubt, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f. …und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, wistra 2014, 23, 25 Rn. 16 jeweils mwN; Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 381).
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
Lag diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterlag der Täter, wenn er glaubte, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge nicht Sorge tragen zu müssen, nach bisheriger Rechtsprechung keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 …und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 16, jeweils mwN). - BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11
Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …
Ob dies auch dann gilt, wenn der Irrtum über das Bestehen eines Steueranspruchs allein auf einer Fehlvorstellung über die Reichweite steuerlicher Normen - hier etwa des § 3c UStG über den Ort der Lieferung in besonderen Fällen - beruht, oder ob dann vielmehr ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) gegeben ist, wird in der neueren Literatur teilweise in Frage gestellt (…vgl. Allgayer in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschaftsund Steuerstrafrecht, § 369 AO Rn. 28 mwN; vgl. zum Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337).
- BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des …
Das Bestehen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f., und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13; siehe auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599, 600).In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen (siehe BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599 f.; Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f.; siehe auch Beschluss vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13 mit Nachw. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff).
Es hat zudem die Überlassung von Arbeitsgeräten seitens der Angeklagten sowie das Fehlen eigener Geschäftslokale und das von weiteren Auftraggebern der drei polnischen Gewerbetreibenden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337) mit in die Betrachtungen einbezogen.
- BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen …
Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 mwN). - OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 46/19
Schadenersatz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben
Lag diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterlag der Täter, wenn er glaubte, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge nicht Sorge tragen zu müssen, nach bisheriger Rechtsprechung keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 …und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 16, jeweils mwN). - LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 11 R 3898/14
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer …
Dies betrifft einen den Vorsatz ohnedies nicht berührenden Subsumtionsirrtum, der in strafrechtlicher Hinsicht allenfalls geeignet wäre, einen durch Einleitung eines Statusverfahrens nach § 7a SGB IV vermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH 07.10.2009, 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe …
Für die Beurteilung, ob ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, sind allein die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 29; Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, NJW 2009, 528). - BGH, 06.02.2013 - 1 StR 577/12
Steuerhinterziehung (Bestimmung der verkürzten Steuer bei Umsatz- und …
Die Strafkammer hat die einschlägige Rechtsprechung zum Arbeitgeberbegriff (vgl. nur BGH, Beschl. vom 07.10.2009 - 1 StR 478/09) ersichtlich beachtet.Bei der Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind zwar allein die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09; Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08).
- LSG Bayern, 05.04.2016 - L 5 KR 392/12
Jahresentgeltgrenze, Säumniszuschläge, Beitragspflicht
Wird bei diesen offenkundigen Wertungswidersprüchen - die zu erfassen die subjektiven Möglichkeiten des akademisch gebildeten Kläger nicht überstiegen haben - nicht eine Klärung durch eine zur Entscheidung zuständige Stelle wie die Einzugsstelle gem. § 28 h Abs. 2 SGB IV eingeholt, folgt daraus zumindest bedingter Vorsatz (vgl. BFH 29.5. 2008 - VI R 11/07 zur Anrufungsauskunft; BGH 7.10.2009 - 1 StR 478/09; BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R). - OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18
Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 609/17
(Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigter einer GbR - Adressat des …
- LG Oldenburg, 17.10.2017 - 2 KLs 86/12
Ex-Wiesenhof-Manager freigesprochen
- OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt: Voraussetzungen der Erfüllung der Informations- …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 8 R 565/12
Rentenversicherung
- SG Stuttgart, 08.03.2016 - S 8 KR 4005/14
Leiter einer Tankstelle steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 49/09
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an dem …
- LG Wiesbaden, 08.02.2017 - 6 KLs 1170 Js 30770/06
Schuldausschliessender Verbotsirrtum bei Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft …
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09
Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen …
- KG, 23.12.2011 - 1 Ss 139/11
Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften: "Stille Beteiligung" als …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 2927/16
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 4100/15
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 R 5156/15
- LSG Baden-Württemberg, 01.09.2014 - L 11 R 3383/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 4236/13
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 1862/12
- LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 2239/15
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 R 1149/16
Rechtsprechung
BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 28f Abs. 3 SGB IV; § 28a SGB IV; § 41a EStG; § 266a StGB; § 370 AO
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; unterlassene vollständige Meldungen; Schwarzlohnzahlungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) bei lediglich teilweise fehlender Verbuchung und Meldung von Entgelten
- Judicialis
SGB IV § 14 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
SGB IV § 14 Abs. 2 S. 2
Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB IV ) bei lediglich teilweise fehlender Verbuchung und Meldung von Entgelten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 337
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Zwar ist eine Hochrechnung der Schwarzlohnsumme nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auch dann zulässig, wenn ein Unternehmer lediglich teilweise Schwarzlohnzahlungen leistet (Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09). - BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
aa) Die Fiktion einer Nettolohnvereinbarung gilt auch, wenn die Schwarzlohnzahlung - wie hier - nur einzelne Lohnteile erfasst (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09, wistra 2010, 29 und vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148). - BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von …
Auch in Fällen teilweiser Schwarzlohnzahlungen findet § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09, wistra 2010, 29).
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 11 KR 1125/10
Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - sozialgerichtliches Verfahren - …
Das gesetzgeberische Ziel, die Verhinderung und Beseitigung von Wettbewerbsvorteilen, die sich die Beteiligten von illegalen Beschäftigungsverhältnissen erwarten, kann nur dadurch erreicht werden, dass die Vorschrift auch dann anwendbar ist, wenn lediglich Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch die gesetzlich geforderten Abzüge umgangen werden sollen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, 1 StR 320/09, wistra 2010, 29, zit nach juris mwN; Baier, in Krauskopf, Kommentar zur sozialen Kranken- und Pflegeversicherung, § 14 SGB IV Rdnr 37). - LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
Dies gilt auch in Fällen nur teilweiser Schwarzlohnzahlungen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. November 2009, 1 StR 283/09 -, juris). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - …
Das treffe auch in Fällen nur teilweiser "Schwarzlohnzahlungen" zu, d. h., wenn lediglich Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch die gesetzlich geforderten Abzüge umgangen werden sollen (BGH-Urteil vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2022 - L 8 BA 129/21
Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …
Die Vorschrift kommt daher auch dann zur Anwendung, wenn lediglich Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch gesetzliche Abzüge umgangen wurden (vgl. BGH Beschl. v. 7.10.2009 - 1 StR 320/09;… Zieglmeier, in: Kassler Kommentar, SGB IV, § 14 Rn. 152a). - SG Würzburg, 26.04.2021 - S 5 BA 29/21
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen …
Mit Beschluss vom 07.10.2009 (1 StR 320/09) hat der BGH § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV auch bei nur teilweiser "Schwarzlohnzahlung" für anwendbar erklärt. - LSG Baden-Württemberg, 05.07.2016 - L 11 R 1978/16 Ausreichend ist, wenn insoweit auch nur Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch gesetzliche Abzüge umgangen werden (Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, SGB IV, § 14 RdNr 39; BGH 07.10.2009, 1 StR 320/09, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 11.04.2016 - L 11 R 838/16 Ausreichend ist, wenn insoweit auch nur Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch gesetzliche Abzüge umgangen werden (Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, SGB IV, § 14 RdNr 39; BGH 07.10.2009, 1 StR 320/09, juris).