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   BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09   

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https://dejure.org/2009,6990
BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09 (https://dejure.org/2009,6990)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2009 - 1 StR 314/09 (https://dejure.org/2009,6990)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2009 - 1 StR 314/09 (https://dejure.org/2009,6990)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 374 AO; § 370 AO; Art. 29 Zollkodex; Art. 31 Zollkodex
    Anwendung von ausländischem Recht und von Gemeinschaftsrecht bei der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei und der Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; Verkürzung von Einfuhrabgaben; Auswirkungen der EU-Osterweiterung; Bestimmung des Zollwerts geschmuggelter Zigaretten ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Umfangs der bei der Einfuhr von Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft verkürzten Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei

  • Judicialis

    AO § 374; ; VO 2913/92 Art. 29; ; VO 2913/92 Art. 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 374; ZK Art. 29; ZK Art. 31
    Bestimmung des Umfangs der bei der Einfuhr von Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft verkürzten Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09
    Die bloße Wiedergabe von Aussagen, die Finanzbeamte zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, macht die eigene Rechtsanwendung des Tatgerichts nicht entbehrlich (vgl. BGH wistra 2001, 308, 309; 2003, 266, 269; zur Stellung des Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren vgl. auch Harms in Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter, 2002, S. 451 ff.).

    Auch solche Wertansätze der Finanzverwaltung, bei denen abgestuft nach der Menge der eingeführten Zigaretten feste Zollwerte zugrunde gelegt werden, dürfen, wenn - wie hier - der tatsächlich für die Zigaretten gezahlte Preis nicht nachgewiesen werden kann, aber nur dann in das Strafverfahren übernommen werden, wenn das Tatgericht von ihrer Richtigkeit auch bei Zugrundelegung der strafrechtlichen Verfahrensgrundsätze unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls überzeugt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 308, 309 m.w.N.).

  • BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03

    Schmuggel und Steuerhehlerei (Berechnungsdarstellung; Schätzung);

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09
    Die Angaben der Finanzverwaltung darf er nur übernehmen, wenn er diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch unter Zugrundelegung strafrechtlicher Verfahrensgrundsätze überzeugt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2004, 348; BGH wistra 2007, 346).

    Anknüpfungspunkte für die Schätzung können bei Fehlen besserer Erkenntnisse auch die vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten "Anhaltswerte" sein (vgl. BGH wistra 2004, 348; siehe auch Krüger in Dorsch, Zollrecht, Stand 118. Lfg.

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08

    Steuerhehlerei (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung); Schätzung im

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09
    Sind für die eingeführten Zigaretten solche Bewertungsgrundlagen nicht vorhanden, kann die vorzunehmende Schätzung am üblichen Importpreis für Markenzigaretten des unteren Preissegments ansetzen (zum Kleinverkaufspreis bei der Tabaksteuerberechnung vgl. Senat, Beschl. vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08 - Rdn. 11).
  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 549/06

    Unzureichende Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; Steuerstrafrecht

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09
    Die Angaben der Finanzverwaltung darf er nur übernehmen, wenn er diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch unter Zugrundelegung strafrechtlicher Verfahrensgrundsätze überzeugt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2004, 348; BGH wistra 2007, 346).
  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei; Zigaretten ohne Steuerzeichen

    Nichts anderes gilt für die Erhebung von Zoll, Einfuhrumsatz- und Tabaksteuer als Einfuhrabgaben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Juni 2018 - 1 StR 282/17 Rn. 8-10; Beschlüsse vom 19. August 2009 - 1 StR 314/09, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 2 Rn. 4 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 1 Rn. 13 f.).
  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23

    Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig

    In diesem Fall tritt der Tatbestand der Einfuhrumsatzsteuer in dem anderen Mitgliedstaat ein (EuGH, Urteile vom 8. September 2022 - C-368/21 Hauptzollamt Hamburg Rn. 27 ff.; vom 3. März 2021 - C-7/20 Hauptzollamt Münster Rn. 31 ff. und vom 10. Juli 2019 - C-26/18 Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung Rn. 44 ff.; vgl. im Übrigen zu §§ 373, 374 AO, insbesondere zum "Zigarettenschmuggel", bislang: BGH, Urteil vom 27. Juni 2018 - 1 StR 282/17 Rn. 8-10; Beschlüsse vom 19. August 2009 - 1 StR 314/09, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 2 Rn. 4; vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO Einfuhrabgaben 1 § 373 Rn. 13 f. und vom 30. Juni 2005 - 5 StR 342/04 Rn. 19).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 530/15

    Hinterziehung von Tabaksteuer durch Einfuhr auf das Gebiet der Bundesrepublik

    Die Ermittlung des Zollwerts nach Art. 29 ff. ZK ist Rechtsanwendung, die der Tatrichter selbst vorzunehmen und im Urteil nachprüfbar darzustellen hat (vgl. zu den hierbei anzuwendenden Methoden näher Senat, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 314/09, NStZ 2010, 338).
  • BGH, 21.01.2019 - 1 StR 475/18

    Verwerfung eines Revision als unbegründet; Schätzung des Kleinverkaufspreises für

    Denn Angaben der Finanzverwaltung darf das Tatgericht nur übernehmen, wenn es diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch unter Zugrundelegung strafrechtlicher Verfahrensgrundsätze überzeugt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 314/09, NStZ 2010, 338 mwN für die Ermittlung des Zollwerts).
  • LG Hagen, 06.11.2019 - 31 Ks 5/19
    Ein Täter handelt mit - bedingtem - Tötungsvorsatz, wenn er den Eintritt des Todes als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt sowie ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit ihm abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20.6. 2012 - 5 StR 514/11, in NStZ 2013, 159; BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12, in NStZ-RR 2012, 369; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - 3 StR 364/10, in NStZ 2010, 338; BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 -, in NStZ 2008, 93; BGH, Beschluss v. 23.04.2003 - 2 StR 52/03, in NStZ 2003, 603).
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