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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09   

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BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09 (https://dejure.org/2010,499)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - 5 StR 224/09 (https://dejure.org/2010,499)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09 (https://dejure.org/2010,499)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; § 14 Abs. 1 WpHG a.F.; § 13 WpHG; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des Sondervorteils beim Verfall (Erlangtes)

  • lexetius.com

    WpHG in der Fassung vom 21. Juni 2002 § 38 Abs. 1 Nr. 1; § 14 Abs. 1; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 Nr 1 WpHG vom 21.06.2002, § 14 Abs 1 WpHG vom 21.06.2002, § 73 Abs 1 S 1 StGB
    Verbotene Veräußerung eines Insiderpapiers: Ausnutzen einer Insidertatsache; das dem Verfall unterliegende Erlangte

  • Wolters Kluwer

    Ausnutzen einer Insidertatsache durch Nichtbekanntgabe der Rückgänge im Umsatz und Gewinn gegenüber der Öffentlichkeit; Bei verbotenen Insidergeschäften erzielter Sondervorteil als das Erlangte i.S.d. § 73 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Betriebs-Berater

    Verurteilung wegen verbotener Veräußerung eines Insiderpapiers

  • rewis.io

    Verbotene Veräußerung eines Insiderpapiers: Ausnutzen einer Insidertatsache; das dem Verfall unterliegende Erlangte

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbotene Veräußerung eines Insiderpapiers: Ausnutzen einer Insidertatsache; das dem Verfall unterliegende Erlangte

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verbot von Insidergeschäften und Verfallsanordnung bei Verkauf von Aktien durch Vorstandsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnutzen einer Insidertatsache durch Nichtbekanntgabe der Rückgänge im Umsatz und Gewinn gegenüber der Öffentlichkeit; Bei verbotenen Insidergeschäften erzielter Sondervorteil als das Erlangte i.S.d. § 73 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressemeldung)

    BGH bestätigt Urteil gegen Eckhard Spoerr

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG a. F. § 38 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Nr. 1; StGB § 73 Abs. 1
    Zum Ausnutzen einer Insidertatsache

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verurteilung wegen verbotener Veräußerung eines Insiderpapiers

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 882
  • ZIP 2010, 426
  • NStZ 2010, 339
  • NStZ 2010, 625
  • NZI 2010, 52
  • NZI 2010, 68
  • NJ 2010, 257
  • WM 2010, 399
  • BB 2010, 513
  • NZG 2010, 349
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    An die Feststellung solcher kursrelevanten Umstände dürfen - wie der Bundesgerichtshof zur vergleichbaren Strafvorschrift des § 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG a.F. ausgeführt hat (BGHSt 48, 373) - angesichts der Vielzahl der neben der Tathandlung regelmäßig an der Preisbildung mitwirkenden Faktoren keine überspannten Anforderungen gestellt werden.

    Es reicht grundsätzlich aus, den Kursverlauf und den Umsatz in den Blick zu nehmen (vgl. BGHSt 48, 373, 384).

    Das Gesetz ist in Umsetzung der Richtlinie erlassen worden und deshalb richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGHSt 48, 373, 378).

    In diesem Punkt unterscheidet sich die Fallgestaltung von dem vom 1. Strafsenat beurteilten sogenannten "scalping" (BGHSt 48, 373).

    Aber auch hier gilt der vom 1. Strafsenat aufgestellte Grundsatz, dass wegen der Vielzahl der an der Preisbildung mitwirkenden Faktoren die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (BGHSt 48, 373, 384).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Maßgeblich ist deshalb die Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes des Vorteils, der dem Täter aus der Tat zugeflossen ist (BGHSt 47, 260, 268; BGHR StGB § 73 Erlangtes 1).

    Erst wenn feststeht, worin der erlangte Vorteil des Täters besteht, besagt dieses Prinzip, dass bei der Bemessung der Höhe des Erlangten gewinnmindernde Abzüge unberücksichtigt bleiben müssen (BGHSt 47, 260, 269; 50, 299, 310; kritisch hierzu BGHSt 52, 227, 247 ff. allerdings in Bezug auf die andersartige Fallgestaltung einer Straftat nach § 16 UWG; vgl. auch Hohn wistra 2003, 321, 323; ders. wistra 2006, 321, 325).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Erst wenn feststeht, worin der erlangte Vorteil des Täters besteht, besagt dieses Prinzip, dass bei der Bemessung der Höhe des Erlangten gewinnmindernde Abzüge unberücksichtigt bleiben müssen (BGHSt 47, 260, 269; 50, 299, 310; kritisch hierzu BGHSt 52, 227, 247 ff. allerdings in Bezug auf die andersartige Fallgestaltung einer Straftat nach § 16 UWG; vgl. auch Hohn wistra 2003, 321, 323; ders. wistra 2006, 321, 325).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Erst wenn feststeht, worin der erlangte Vorteil des Täters besteht, besagt dieses Prinzip, dass bei der Bemessung der Höhe des Erlangten gewinnmindernde Abzüge unberücksichtigt bleiben müssen (BGHSt 47, 260, 269; 50, 299, 310; kritisch hierzu BGHSt 52, 227, 247 ff. allerdings in Bezug auf die andersartige Fallgestaltung einer Straftat nach § 16 UWG; vgl. auch Hohn wistra 2003, 321, 323; ders. wistra 2006, 321, 325).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Maßgeblich ist deshalb die Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes des Vorteils, der dem Täter aus der Tat zugeflossen ist (BGHSt 47, 260, 268; BGHR StGB § 73 Erlangtes 1).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Soweit das Geschäft an sich verboten ist (Embargoverstöße - BGHSt 47, 369; Rauschgiftgeschäft - BGHR StGB § 73 Vorteil 3), kann der gesamte hieraus erlöste Wert dem Verfall unterliegen.
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Soweit das Geschäft an sich verboten ist (Embargoverstöße - BGHSt 47, 369; Rauschgiftgeschäft - BGHR StGB § 73 Vorteil 3), kann der gesamte hieraus erlöste Wert dem Verfall unterliegen.
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 502/88
    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Das Tatgericht ist nicht gehalten, im Urteil sämtliche in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu erörtern und ihren Beweiswert darzulegen (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 3).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-45/08

    Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Die Erwägungsgründe belegen, dass der von den Mitgliedstaaten umzusetzende Verbotstatbestand nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie einer wertenden Korrektur bedarf (vgl. zu diesem Tatbestandsmerkmal und seiner Weiterentwicklung EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C 45/08 Tz. 34 - Spector).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
    Mit der Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann zwar grundsätzlich beanstandet werden, dass das Tatgericht nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651; StV 2008, 288).
  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 481/07

    Erörterungsmangel (Nichtberücksichtigung eines gegen einen Zeugen wegen desselben

  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Ob und in welchem Umfang etwas im Sinne der Verfallsvorschriften erlangt wurde, könnte auch nicht allgemein beantwortet werden, sondern dies ist tatbestandsspezifisch danach zu bestimmen, welche Handlung letztlich strafbeziehungsweise bußgeldbewehrt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 368/14, BGHR StGB § 73 Erlangtes 18; Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92; Urteil vom 19. Januar 2012 ? 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 84; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09; NJW 2010, 882, 884; Göhler/Gürtler, aaO, § 29a Rn. 6; NK-StGB/Saliger, aaO, § 73 Rn. 9b; Deutscher, aaO, Rn. 4069; Kudlich, NStZ 2014, 343, 344).

    Dabei muss - entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift ("dadurch') - eine unmittelbare Kausalbeziehung zwischen bußgeldbewehrter Handlung und erlangtem Vorteil bestehen; die hieran anknüpfende Abschöpfung hat spiegelbildlich dem Vermögensvorteil zu entsprechen, welcher aus der Begehung der mit Bußgeld bedrohten Handlung gezogen wurde (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151, 152; OLG Stuttgart, wistra 2009, 167, 168; OLG Karlsruhe, ZfSch 2013, 172; Göhler/Gürtler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 16. Aufl., § 29a Rn. 10; Müller, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Stand: Oktober 2012, § 29a Rn. 4; Rebmann/Roth/Herrmann, aaO, § 29a Rn. 10; für den Verfall nach § 73 StGB: BGH, Urteil vom 27.November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92; Urteil vom 19. Januar 2012 ? 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 82; Urteil vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; Urteil vom 2. Dezember 2005, BGHSt 50, 299, 309; LK-StGB/Schmidt, 12. Aufl., § 73 Rn. 19; Wiedner in Graf/ Jäger/Wittig, Wirtschafts-und Steuerstrafrecht, § 73 StGB Rn. 23).

  • BGH, 10.01.2017 - 5 StR 532/16

    Keine "Strafbarkeitslücke" bei Insiderhandel und Marktmanipulation

    Den der Nebenbeteiligten durch die Tat des Nichtrevidenten K. zugeflossenen Sondervorteil (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NStZ 2010, 339 ff.) hat die sachverständig beratene Wirtschaftsstrafkammer auf hinreichender Tatsachengrundlage unter Anwendung nachvollziehbarer Methoden und Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes rechtsfehlerfrei geschätzt.
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Schon deshalb ergibt sich aus der Rechtsprechung des 5. Strafsenats (vgl. für die zudem anders gelagerten Fälle der Auftragserlangung durch Bestechung BGHSt 47, 260 sowie 50, 299 und für verbotene Insidergeschäfte BGH NStZ 2010, 339) nichts Gegenteiliges; ein Fall der Divergenz i.S.v. § 132 Abs. 2 GVG ist nicht gegeben.
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Strafschärfende Berücksichtigung des Handelsvolumens der Insidergeschäfte bzw.

    Soweit die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei einem verbotenen Insidergeschäft nur den erwirtschafteten Sondervorteil als erlangt angesehen und damit zur Grundlage der Einziehungsentscheidung gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 zur Veräußerung von Aktien aufgrund von Insiderinformationen; vgl. auch Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 93 Rn. 31; OLG Stuttgart, wistra 2016, 37, 39), ist dem jedenfalls nach der Reform des Einziehungsrechts nicht mehr zu folgen (krit. dazu Pananis, ZWH 2023, 155, 159).

    Dieser Gedanke, der gerade auch für die Anschaffung von Aktien durch ein verbotenes Insidergeschäft gilt (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 68 in ausdrücklicher Abkehr von BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2019, 882), würde unterlaufen, wenn man bei der Bestimmung des Erlangten nur auf den Sondervorteil abstellen würde (vgl. Schwark/Zimmer/Böse/Jansen, WpHG, 5. Aufl., § 119 Rn. 70 mwN).

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    So gilt etwa bei verbotenen Insidergeschäften lediglich der realisierte Sondervorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern als erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884).
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz sowie die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers können eine Kurseinwirkung hinreichend belegen; eine Befragung der Marktteilnehmer ist nicht veranlasst (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373 zu § 20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG aF; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NStZ 2010, 339).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Ist dagegen strafrechtlich nur die Art und Weise bemakelt, in der das Geschäft ausgeführt wird, so ist nur der hierauf entfallende Sondervorteil erlangt (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 mwN).

    Insoweit ist das Bruttoprinzip nicht beeinträchtigt; denn die Bestimmung des für die Abschöpfung überhaupt in Betracht kommenden Vorteils ist der Bestimmung seines Umfangs logisch vorgelagert (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 269).

  • OLG Stuttgart, 03.09.2015 - 4 Ws 283/15

    Strafverfahren wegen verbotenen Erwerbs von Insiderpapieren: Anordnung des

    Die Beurteilung der Kurserheblichkeit einer Information erfolgt zwar ex-ante; dennoch stellt die nachfolgende Reaktion des Marktes auf das Bekanntwerden der Information ein gewichtiges Beweisanzeichen dar (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, juris Rn. 16).

    Dabei entspricht die Abschöpfung spiegelbildlich den durch die Tat erlangten Vermögenswerten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, juris Rn. 30).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einem Insider, der Wertpapiere entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG veräußert, nicht der gesamte Veräußerungserlös, sondern nur der durch das Insiderwissen erzielte Sondervorteil abgeschöpft werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, juris Rn. 31; zustimmend Bauer, NStZ 2011, 396, 397; Gehrmann in Schork/Groß, Bankstrafrecht, 2013, Rn. 544; Klepsch in Just/Voß/Ritz/Becker, WpHG, 2015, § 38 Rn. 44; Pananis in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 38 WpHG, § 38 Rn. 254; Schröder, Handbuch Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 365b; ablehnend Altenhain in Kölner Kommentar zum WpHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 161; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 73 Rn. 17; Hilgendorf, Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., § 38 WpHG Rn. 282; Schumann in Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2015, § 68 Rn. 88; Vogel in Assmann/Schneider, 6. Aufl., WpHG, § 38 Rn. 94; Vogel, JZ 2010, 370, 372).

    Dadurch werden insbesondere technische Überreaktionen im Zeitpunkt der Veröffentlichung ausgeblendet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, juris Rn. 27, 32).

    Jedoch dürfen wegen der Vielzahl der Faktoren, die für die Bildung eines Börsenpreises maßgeblich sind, die Anforderungen an die Ermittlung des Sondervorteils nicht überspannt werden (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, juris Rn. 28).

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 368/14

    Verfall (Begriff des Erlangten: Maßgeblichkeit des Zwecks der Strafvorschrift,

    So gilt etwa bei verbotenen Insidergeschäften lediglich der realisierte Sondervorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern als erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884), weil der Veräußerungsakt als solcher legal ist.
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    Dabei muss die Abschöpfung spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter aus der Tat gezogen hat (BGH, Urteile vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92; vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 82; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; LK-StGB/Schmidt, aaO, § 73 Rn. 19; Wiedner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 73 StGB Rn. 23).
  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17

    Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10

    Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09

    Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

  • BGH, 31.01.2023 - 5 StR 503/22

    Beweiswürdigung (keine Pflicht zur Erörterung sämtlicher in der Hauptverhandlung

  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 14 KLs 15/20
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14

    Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage

  • LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17

    Umfang der strafrechtlichen Haftung bei Marktmanipulation durch sog. "Scalping";

  • OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13

    Wertersatzverfall: Anzusetzender Wertpapierwert bei Marktmanipulation durch

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2012
BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09 (https://dejure.org/2009,2012)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2009 - 1 StR 206/09 (https://dejure.org/2009,2012)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2009 - 1 StR 206/09 (https://dejure.org/2009,2012)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung durch Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen vorgesehenen Nachweispflichten; Umsatzsteuerbefreiung bei Hinterziehung inländischer Ertragsteuern mittels Zwischenschalten einer ausländischen ...

  • Judicialis

    UStG § 6; ; UStDV § 8; ; UStDV § 17a; ; StGB § 283 Abs. 6; ; StGB § 283b Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung durch Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen vorgesehenen Nachweispflichten; Umsatzsteuerbefreiung bei Hinterziehung inländischer Ertragsteuern mittels Zwischenschalten einer ausländischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung und steuerfreier Ausfuhrlieferung

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktuelle Rechtsprechung - Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen und Gestaltungsmissbrauch

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausfuhrlieferungen - BGH folgt positiver Rechtsprechung des BFH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei der Ausfuhr

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 133
  • NJW 2009, 3383
  • NStZ 2010, 339
  • BB 2009, 2283
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Aufgrund des fehlenden materiellrechtlichen Charakters der Nachweispflichten sind indes sowohl innergemeinschaftliche Lieferungen (vgl. insoweit BFHE 219, 422 und 469, siehe auch BGHSt 53, 45) als auch Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG (vgl. insoweit BFH DStR 2009, 1636) trotz Nichterfüllung der Nachweispflichten grundsätzlich steuerfrei, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen von Ausfuhrlieferungen vorliegen.

    Danach kann eine Verurteilung wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer nicht allein darauf gestützt werden, dass der Unternehmer den ihm obliegenden Nachweispflichten nach §§ 8 ff. UStDV bzw. §§ 17a ff. UStDV nicht entsprochen hat (vgl. hinsichtlich §§ 17a ff. UStDV bereits BGHSt 53, 45).

    Daher ist eine sich lediglich auf die Nachweispflichten auswirkende Verschleierung für sich genommen umsatzsteuerrechtlich ohne Relevanz (EuGH Urteil vom 27.09.2007 - C-146/05, Collée; Senat Beschluss vom 20.11.2008 - 1 StR 354/08 Rn. 13: 'Anderes gilt, wenn die Verschleierungsmaßnahme anderen Zwecken dient.')".

  • BGH, 08.02.1983 - 1 StR 765/82

    Umsatzsteuerbefreiung - Ausfuhrlieferungen - Nachweis - Belege

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG vorgesehenen Nachweispflichten (§§ 8 ff. UStDV) ist keine materiellrechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung (Aufgabe von BGHSt 31, 248 ).

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 130, 118; BFH/NV 1996, 184; BFH BStBl II 1995, 515; BFH/NV 2001, 212) bei Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen wurde (BGHSt 31, 248 , BGH wistra 1989, 190), hält der Senat in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs daran nicht mehr fest.

  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit -

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 130, 118; BFH/NV 1996, 184; BFH BStBl II 1995, 515; BFH/NV 2001, 212) bei Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen wurde (BGHSt 31, 248 , BGH wistra 1989, 190), hält der Senat in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs daran nicht mehr fest.
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Das Urteil beruht somit auch auf den Darstellungsmängeln (vgl. Senat , Urt. vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Aufgrund des fehlenden materiellrechtlichen Charakters der Nachweispflichten sind indes sowohl innergemeinschaftliche Lieferungen (vgl. insoweit BFHE 219, 422 und 469, siehe auch BGHSt 53, 45) als auch Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG (vgl. insoweit BFH DStR 2009, 1636) trotz Nichterfüllung der Nachweispflichten grundsätzlich steuerfrei, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen von Ausfuhrlieferungen vorliegen.
  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 130, 118; BFH/NV 1996, 184; BFH BStBl II 1995, 515; BFH/NV 2001, 212) bei Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen wurde (BGHSt 31, 248 , BGH wistra 1989, 190), hält der Senat in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs daran nicht mehr fest.
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn allein die Hinterziehung von Ertragsteuern beabsichtigt ist, Veräußerer oder Erwerber also nicht (zumindest auch) Vorteile hinsichtlich einer Umsatzbesteuerung erzielten, erzielen wollten oder auch nur hätten erzielen können und damit jegliche Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ausgeschlossen war (vgl. EuGH Urteil vom 06.07.2006 - C-439/04, Kittel).
  • BFH, 27.04.1995 - V R 2/94

    Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen an Kunden mit Postfachanschrift in Ghana als

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 130, 118; BFH/NV 1996, 184; BFH BStBl II 1995, 515; BFH/NV 2001, 212) bei Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen wurde (BGHSt 31, 248 , BGH wistra 1989, 190), hält der Senat in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs daran nicht mehr fest.
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Die Berücksichtigung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungstatbestände ist nämlich nur dann ausgeschlossen, wenn 'die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der ... Richtlinie und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung den mit diesen Bestimmungen verfolgten Zielen zuwiderliefe' (EuGH Urteil vom 21.02.2006 - C-255/02, Halifax; vgl. auch Senat Urteil vom 30.04.2009 - 1 StR 342/08).
  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 170/07

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens); Bankrott

    Auszug aus BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
    Denn der nach der bisherigen Rechtsprechung erforderliche tatsächliche Zusammenhang (vgl. BGHSt 28, 231; BGH wistra 2007, 463 m.w.N.) ist in der Regel gegeben.
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 70/93

    Nachweis steuerfreier Ausfuhrlieferungen

  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 30.06.2000 - V B 17/00

    Ausfuhrlieferungen; Nachweis

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Unter Berücksichtigung des von § 283b StGB verfolgten Schutzzwecks, nämlich die mit den Buchführungs- und Bilanzierungspflichten angestrebte Selbstinformationsmöglichkeit für den pflichtigen Kaufmann sowie die Dokumentations- und Informationsfunktion für seine Gläubiger strafrechtlich zu gewährleisten (LK-StGB/Tiedemann, § 283b Rn. 1 mwN), ist der erforderliche Zusammenhang regelmäßig gegeben, wenn beide Elemente vorliegen (Senat, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 206/09, NJW 2009, 3383, 3384 - insoweit in BGHSt 54, 133 bis 135 nicht abgedruckt; siehe auch Satzger/Schluckebier/Widmaier/Bosch, StGB, 2. Aufl., § 283b Rn. 3).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 41/09

    Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der

    aa) Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats stellte die Lieferung von Gegenständen durch einen inländischen Unternehmer an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet dann keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG dar, wenn der inländische Unternehmer in kollusivem Zusammenwirken mit dem Abnehmer die Lieferung an einen Zwischenhändler vortäuschte, um dem Abnehmer die Hinterziehung von Umsatzsteuern zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08, BGHSt 53, 45 Rn. 4, vom 19. August 2009 - 1 StR 206/09, BGHSt 54, 133).
  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der

    Sollte das Landgericht zu dem Ergebnis kommen, dass eine andere Schätzungsmethode zum Wegfall oder zum Eintritt einer Verkürzung führt, hat es dies unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 206/09, BGHSt 54, 133 (teilweise abgedruckt), wistra 2009, 475 und BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, wistra 2008, 217, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen).
  • LG Hamburg, 12.12.2018 - 620a KLs 4/18

    Steuerhinterziehung: Täterschaft und Mittäterschaft durch aktives Tun; Taterfolg

    (1) Zwar sind Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG - wie auch innergemeinschaftliche Lieferungen im Sinne von § 6a UStG - trotz Nichterfüllung der Nachweispflichten grundsätzlich steuerfrei, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen von Ausfuhrlieferung vorliegen (BGH, Beschl. v. 19. August 2009 - 1 StR 206/09 -, NJW 2009, 3383).
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