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   OLG Rostock, 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10   

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https://dejure.org/2010,6119
OLG Rostock, 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10 (https://dejure.org/2010,6119)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10 (https://dejure.org/2010,6119)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10 (https://dejure.org/2010,6119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 119 Abs. 1 Satz 2 StPO; §§ 40, 42, 37, 3 Abs. 1, 36 UVollzGMV

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 119 Abs 1 S 2 StPO vom 07.04.1987, § 119 Abs 1 S 2 StPO vom 29.07.2009
    Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern: Zuständigkeit für Beschränkungen des Schrift- und Paketverkehrs sowie der Telekommunikation nach Inkrafttreten des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 119 Strafprozessordnung (StPO) auf Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die Neufassung des Landesrechts zum Vollzug der Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fluchtgefahr; Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung; Nichtanwendbarkeit des § 119 StPO auf Mecklenburg-Vorpommern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 350
  • StV 2010, 197
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Den dagegen gerichteten Zulassungsantrag des Klägers verwarf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. September 2009 - 11 LA 390/09 -.
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Beschränkungen, die Beschuldigten in der Untersuchungshaft aus vollzuglichen Gründen, also aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt auferlegt werden dürfen, sind nunmehr in den Landesgesetzen zu regeln ( vgl. BT-Drucksache 14/11644, S. 12, 23; OLG Rostock, BeckRS 2010 02618).

    Wenngleich zur bandenmäßigen Begehungsweise im Drogenmilieu oftmals die Verschleierung der Taten und der aufgebauten Organisation sowohl vor als auch nach der Tatbegehung zählen (Senatsbeschluss v. 19.02.2009 - 3 Ws 48/09; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, S. 126), so enthebt diese Feststellung gleichwohl nicht von einer konkreten Prüfung des Einzelfalls (vgl. auch OLG Rostock, BeckRS 2010 02618, wonach allein die Tatsache, dass der Angeklagte in "organisierte Kriminalität" verstrickt ist, keine Verdunkelungsgefahr begründet, solange es nicht zu konkreten Vertuschungshandlungen gekommen ist ).

    Auch Eingriffe in die gesicherten Rechte des Untersuchungsgefangenen auf (fern-) mündliche und schriftliche Kontakthaltung zur Außenwelt (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 02.04.2003 -I Ws 118/03; KG Berlin, Beschl. 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07) erfordern tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte Telefonate oder den Briefverkehr dazu missbrauchen könnte, seine Flucht aus der Haft zu planen und/oder vorzubereiten (OLG Rostock, BeckRS 2010 02618; siehe auch LG München I, Beschl. v. 01.03.2005 - 2 Qs 20/05).

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Eine solche Flucht bedarf anderer Planungen und Anstrengungen als das Untertauchen eines Beschuldigten, der sich noch oder wieder auf freiem Fuß befindet (vgl. dazu OLG Hamm, a. a. O., Rn. 42 und 48; OLG Rostock, StV 2010, 197 f.).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2018 - 1 Ws 207/18

    Vollzug der Untersuchungshaft während des laufenden Hauptverfahrens:

    Beschränkungen, die einem Beschuldigten in der Untersuchungshaft aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt auferlegt werden dürfen, sind (nunmehr) ausschließlich in den (Untersuchungshaft-) Vollzugsgesetzen der Länder geregelt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 25. Januar 2010 - I Ws 385/09, 390/09, 22/10, juris Rn. 21), in Rheinland-Pfalz im Landesjustizvollzugsgesetz.
  • VG Hannover, 10.05.2023 - 5 A 3710/21

    StlÜbK; Ausweisung; inlandsbezogene Ausweisung; Rückführungsrichtlinie;

    Der Bescheid ist seit dem 14. September 2009 rechtskräftig (vgl. VG Hannover, Urteil vom 25.6.2009 - 7 A 5870/07 - und Nds. OVG, Beschluss vom 14.9.2009 - 11 LA 390/09 -).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.02.2012 - 3 BGs 82/12

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft (gesetzliche Grundlage;

    Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 (3. Strafsenat) und NStZ-RR 2010, 292 (2. Strafsenat); KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2011 - 4 Ws 473/11

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO

    Eine solche Flucht bedarf anderer Planungen und Anstrengungen als das Untertauchen eines Angeklagten, der sich noch oder wieder auf freiem Fuß befindet (vgl. dazu OLG Hamm, a. a. O.; OLG Rostock, StV 2010, 197 f.).
  • LG Magdeburg, 21.11.2012 - 21 Qs 88/12

    Beschwerde gegen die Terminierung einer Hauptverhandlung; Abwägung der

    Eine solche liegt vor, wenn unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt wird, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Juli 2009, Az. 1 Ws 390/09).
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