Rechtsprechung
BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 51 StGB; § 55 StGB
Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 StGB, § 55 StGB
Härteausgleich für entgangene Bewährung: Anwendung des Vollstreckungsmodells - IWW
- Wolters Kluwer
Härteausgleich für entgangene Bewährung durch Anwendung des Vollstreckungsmodells
- rewis.io
Härteausgleich für entgangene Bewährung: Anwendung des Vollstreckungsmodells
- ra.de
- rewis.io
Härteausgleich für entgangene Bewährung: Anwendung des Vollstreckungsmodells
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Härteausgleich für entgangene Bewährung durch Anwendung des Vollstreckungsmodells
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Verwirklichung des Härteausgleichs in der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Bremen, 18.05.2009 - 4 KLs 320 Js 59500/08
- BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2600
- NStZ 2010, 387
- NStZ-RR 2013, 338
- StV 2010, 239
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10
Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …
Hierin liegt ein besonderer Nachteil, welcher einen Härteausgleich erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; Urteil vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93).b) Der 5. Strafsenat erachtet es nunmehr in Anknüpfung an seine Entscheidungen zum Härteausgleich bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, NStZ 2010, 385;… vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, NStZ 2010, 386; vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08, NStZ-RR 2009, 104) auch bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen für vorzugswürdig, die Kompensation des Nachteils in Anwendung des Vollstreckungsmodells vorzunehmen, weil die Verwirklichung des Härteausgleichs nicht an der Tatschuld als der maßgeblichen Grundlage für die Strafhöhe anknüpfe und die Transparenz hinsichtlich des gewährten Ausgleichs und der Straffestsetzung erhöht werde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10).
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der …
In Ermangelung eines echten Härteausgleichs (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09) hält der Senat zunächst indes die generelle Anwendung der Vollstreckungslösung auf Fälle dieser Art nicht für zwingend. - BGH, 17.08.2011 - 5 StR 301/11
Härteausgleich (revisionsgerichtliche Prüfung; Vollstreckungslösung; …
Zwar hält er an seiner Rechtsauffassung fest, dass es grundsätzlich vorzugswürdig wäre, den gebotenen Härteausgleich im Rahmen der Vollstreckungslösung durch eine Anrechnung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10 und vom 11. April 2011 - 5 StR 100/11).
- BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
Gesamtstrafenbildung (Mindeststrafe; Härteausgleich; fiktive Gesamtstrafe); …
Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg macht geltend, in Anwendung der durch den Senatsbeschluss vom 26. Januar 2010 (5 StR 478/09, NStZ 2010, 387; ebenso BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10) entwickelten Grundsätze hätte eine fiktive Gesamtstrafe gebildet werden müssen, von der im Rahmen des Härteausgleichs nach dem sogenannten Vollstreckungsmodell die bereits verbüßte Strafe hätte abgezogen werden müssen. - BGH, 28.09.2010 - 5 StR 343/10
Härteausgleich wegen entgangener nachträglicher Gesamtstrafenbildung infolge …
Der Senat nimmt diesen Härteausgleich in Anwendung des Vollstreckungsmodells vor (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18), und zwar nach dem identischen, an der Teilvollstreckung orientierten Maßstab, den das Landgericht für den bereits von ihm zugebilligten Härteausgleich angewendet hat. - BGH, 25.06.2013 - 5 StR 266/13
Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung
Auch der Umstand, dass die genannte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten erst wenige Wochen vor Durchführung der Hauptverhandlung im gegenständlichen Verfahren erledigt worden ist und damit die Möglichkeit der Gesamtstrafbildung verhindert hat, drängt zur Gewährung eines besonders nachhaltigen Härteausgleichs (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18). - BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
Härteausgleich (unterbliebene Gesamtstrafenbildung); Vollstreckungslösung
Der Senat hält es für vorzugswürdig, den Härteausgleich gleichfalls im Rahmen der Vollstreckungslösung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18, vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10 und vom 11. April 2011 - 5 StR 100/11). - BGH, 02.06.2010 - 5 StR 217/10
Härteausgleich (Strafzumessung; Vollstreckungsmodell); Beruhen
Soweit das Landgericht im Rahmen der von ihm verhängten zweiten Gesamtfreiheitsstrafe einen Härteausgleich bei der Strafenbildung anstelle des gebotenen (BGH NJW 2010, 1157; StraFo 2010, 163) Härteausgleichs im Wege des Vollstreckungsmodells gewährt hat, kann der Senat eine Beschwer des Angeklagten im Hinblick auf die äußerst milde Gesamtfreiheitsstrafe ausschließen. - BGH, 11.04.2011 - 5 StR 100/11
Härteausgleich für infolge der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe entgangene …
Aufgrund dieser besonderen Sachlage nimmt der Senat den Fall nicht zum Anlass, im Sinne seiner Beschlüsse vom 26. Januar 2010 (5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18) und vom 28. September 2010 (5 StR 343/10), wonach in Fällen dieser Art das Vollstreckungsmodell anzuwenden ist (…vgl. dazu auch Pohlit in Festschrift für Rissing-van Saan, 2011, S. 453, 468), im Blick auf den entgegenstehenden Beschluss des 4. Strafsenats vom 9. November 2010 (4 StR 441/10, NJW 2011, 868; vgl. dazu Winkler, jurisPRStrafR 4/2011 Anm. 3) ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG zu erwägen. - OLG Hamm, 21.01.2014 - 1 RVs 102/13
Anforderungen an die anzustellenden Berechnungen im Rahmen des Härteausgleichs
Eine Fallkonstellation, in der der Härteausgleich im Wege des Vollstreckungsmodells hätte vorgenommen werden können, wie es die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung für bestimmte Gestaltungen nahe legt (BGH NStZ 2010, 387) bzw. für "vorzugswürdig" erachtet (BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - 5 StR 301/11 = BeckRS 2011, 22411; str. a.A.: BGH NJW 2011, 868) ist hier nicht gegeben. - BGH, 05.06.2018 - 5 StR 98/18
Härteausgleich bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (Abkehr vom …
Rechtsprechung
BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler beim Hang; kein zeitlicher Mindestabstand unter den Anlasstaten; Ermessensausübung und folgender Strafvollzug) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme des Hanges zur Begehung von Straftaten bei Tatbegehung unter Hinzutreten aktuell tatauslösender Situationen; Begründung der Annahme von Therapiebereitschaft infolge von Bekundungen des Angeklagten bei bestehenden sadistischen Neigungen; Voraussetzungen der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
Hang und Gelegenheitstat - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 387
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung …
Diese Umstände hätten auch eingedenk der zuvor bestehenden Straflosigkeit des Angeklagten sorgfältiger Gewichtung bedurft (vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 388; vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; siehe auch Beschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10, insoweit in NStZ 2010, 650 nicht abgedruckt). - LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Die enge zeitliche Abfolge der Vielzahl von Tathandlungen ist, obwohl sich sämtliche Taten in den Fällen 1 bis 165 gegen den Nebenkläger richteten, als Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Angeklagten zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 04.09.2008 - 5 StR 101/08 - NStZ 2010, 387; BGH, Urteil vom 25.07.2007 - 2 StR 209/07 - NStZ 2008, 27).
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 616/19
Anordnung der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Berücksichtigung der zu …
Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung, zwischen denen in der Regel keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 jeweils mwN), in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (BGH, Urteile vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19; vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).
Auch wenn der Angeklagte angegeben hat, sich "etwaig notwendigen therapeutischen Gesprächen nicht verschließen' zu wollen (UA S. 42), so hätte doch der Erörterung bedurft, ob die Persönlichkeitsakzentuierung des Angeklagten der Erfolgsaussicht therapeutischer Maßnahmen entgegenstehen könnte (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).
- BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
Allein die Dauer des Strafvollzugs von zum Zeitpunkt des Urteilserlasses noch acht Jahren und sechs Monaten und das vom Angeklagten dann erreichte Lebensalter von 57 Jahren genügen hierzu nicht (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 389). - BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung; …
Es ist daher bereits im Ansatz zweifelhaft, ob der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfter straffällig wurde oder dass nicht ein bestimmter zeitlicher Abstand zwischen den Anlasstaten bestand, maßgeblich zur Verneinung eines Hanges herangezogen werden kann (vgl. BGH…, Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07; Urt. vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08 m.w.N.). - BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, juris Rn. 23;… Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, juris Rn. 14;… Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, juris Rn. 17). - BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18
Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere …
aa) Nach dem gesetzgeberischen Willen räumt § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB dem Tatgericht die Möglichkeit ein, sich trotz der festgestellten hangbedingten Gefährlichkeit eines Angeklagten auf das Festsetzen einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass der Täter sich schon dies hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 389; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198).