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   BGH, 10.02.2010 - 2 StR 503/09   

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https://dejure.org/2010,3071
BGH, 10.02.2010 - 2 StR 503/09 (https://dejure.org/2010,3071)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2010 - 2 StR 503/09 (https://dejure.org/2010,3071)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09 (https://dejure.org/2010,3071)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB
    Heimtückemord: Arglosigkeit des Opfers bei latenter Angst vor dem Täter

  • Wolters Kluwer

    Arglosigkeit bei einer auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhenden latenten Angst des Opfers

  • rewis.io

    Heimtückemord: Arglosigkeit des Opfers bei latenter Angst vor dem Täter

  • rewis.io

    Heimtückemord: Arglosigkeit des Opfers bei latenter Angst vor dem Täter

  • streifler.de

    Erfolgreiche Sachrüge wegen unzureichender Begründung zur Verneinung des Mordmerkmals Heimtücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglosigkeit bei einer auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhenden latenten Angst des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Heimtücke

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 450
  • NJ 2011, 403
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    b) Bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB jedoch gerade auch in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, sofern sie bei der Ausführung der Tat noch fortwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, NStZ 2018, 654, 655; Beschluss vom 6. November 2014 - 4 StR 416/14, NStZ 2015, 31, 32 m. Anm. Engländer; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450, 451; Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364, 365; Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; Urteil vom 17. Januar 1968 ? 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; Urteil vom 14. Juni 1960 - 1 StR 73/60, S. 14 f. (insoweit in BGHSt 14, 339; NJW 1960, 1582 und MDR 1960, 863 nicht abgedruckt); Rissing-van Saan/Zimmermann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 96 ff.; Sinn in Systematischer Kommentar zum StGB, 9. Aufl., § 211 Rn. 45; Küper, JuS 2000, 740, 743; ablehnend Schauf, NStZ 2019, 585, 590 ff.; Zorn, Die Heimtücke im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB, 2013, S. 28).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Die Rechtsprechung hat daher auch bei Opfern, die aufgrund von bestehenden Konfliktsituationen oder früheren Bedrohungen dauerhaft Angst um ihr Leben haben, einen Wegfall der Arglosigkeit erst dann in Betracht gezogen, wenn für sie ein akuter Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff auf ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit nun unmittelbar bevorsteht (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03 , NStZ-RR 2004, 14, 15; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450, 451).
  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 416/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Arglosigkeit des

    Denn auch in den Fällen, in denen der Täter das Opfer in eine Falle lockt, hat die Rechtsprechung stets daran festgehalten, dass der Täter bereits in diesem Moment mit Tötungsvorsatz handelt (BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384, vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02 (Rn. 32), und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450).
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