Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4258
BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes Wiedererkennen (Wahllichtbildvorlage; suggestive Wirkung); Recht auf ein faires Verfahren (effektive Teilhabe der Verteidigung; Ermittlungsmaßnahmen während laufender Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 53
  • StV 2010, 170
  • JR 2011, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass auch das (wiederholte) Wiedererkennen in der Hauptverhandlung einen, wenn auch eingeschränkten, Beweiswert haben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, Tz. 15) und insoweit die Wiedergabe der von einem Zeugen gegebenenfalls besonders hervorgehobenen Wiedererkennungs- und Identifizierungsmerkmale eines Täters in den Urteilsgründen wünschenswert ist.
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Durch die anlässlich der Einzelbildvorlage geäußerte Einschätzung der Zeugin, sie sei sich hinsichtlich der Identifizierung zu 85 % sicher, wird die Verlässlichkeit der Wiedererkennung nicht gesteigert, sondern über die auch vom Landgericht anerkannten Mängel hinaus zusätzlich herabgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen

    Bei diesem Ablauf der Identifizierungsmaßnahmen bestand somit die Möglichkeit, dass beim Zeugen B. die originäre Erinnerung durch das (einzelne) Fahndungsfoto "überschrieben" worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, 54; s. auch Urteil vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 234/05), und es war nicht einmal ausgeschlossen, dass der Zeuge D. mit ihm vor seiner eigenen Einsichtnahme über die zu erwartende Anordnung der Fotos gesprochen, möglicherweise gar auch das Fahndungsfoto gesehen hatte.
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Soweit dem das obiter dictum aus seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53 entgegensteht, hält der Senat daran nicht fest.
  • AG Rheinbach, 13.03.2017 - 15 Ds 6/17

    Hinreichender Tatverdacht bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung in einer

    Denn das Wiedererkennen im Rahmen der Lichtbildvorlage kann anerkanntermaßen eine suggestive Wirkung auf die Zeugen haben, die ein späteres erneutes Wiedererkennen in der Hauptverhandlung ohne Weiteres zu verfälschen vermag (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2010, 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5681
BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession;

    Soweit das Landgericht die Verpflichtung des Angeklagten S. zur Leistung von Ersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie Schmerzensgeld dem Grunde nach festgestellt hat, ist dieser Ausspruch unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Nebenklägers nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 - Rdn. 8).
  • BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10

    Ergänzungen der Adhäsionsaussprüche (Vorbehalt des Übergangs auf

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der den Adhäsionsklägern entstandenen materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09 Rn. 3, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 626/17

    Bemessung des Schmerzensgeldes i.R.d. Entschädigungsanspruchs durch

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der der Adhäsionsklägerin künftig entstehenden materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 12.02.2013 - 4 StR 553/12

    Aufklärungshilfe (Kronzeugenregelung; Hinweise vom Hörensagen);

    Im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG ist die Adhäsionsentscheidung im Ausspruch über den Feststellungsantrag unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10; vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht