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   BGH, 01.06.2010 - 4 StR 79/10   

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https://dejure.org/2010,6710
BGH, 01.06.2010 - 4 StR 79/10 (https://dejure.org/2010,6710)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2010 - 4 StR 79/10 (https://dejure.org/2010,6710)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 4 StR 79/10 (https://dejure.org/2010,6710)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 145a Abs. 1 StPO
    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Urteilszustellung an den Pflichtverteidiger: erfolgreiche formlose Übersendung einer Abschrift an den Angeklagten kein Wirksamkeitserfordernis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 S 1 StPO, § 145a Abs 3 S 1 StPO, § 333 StPO, §§ 333 ff StPO
    Zustellung des Urteils an den Pflichtverteidiger: Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist im Hinblick auf eine wirksam zugestellte Abschrift des Urteils

  • rewis.io

    Zustellung des Urteils an den Pflichtverteidiger: Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Zustellung des Urteils an den Pflichtverteidiger: Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist im Hinblick auf eine wirksam zugestellte Abschrift des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Das Unterbleiben der Benachrichtigung hat jedoch - da § 145a Abs. 3 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist - keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der an den Verurteilten bewirkten Zustellung und den Lauf der hierdurch in Gang gesetzten Beschwerdefrist (vgl. - jeweils zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO - BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NStZ 2010, 584; wistra 2006, 188; NJW 1977, 640; ferner OLG Stuttgart StV 2011, 85; Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 363/08 - juris; OLG München NJW 2008, 3797; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; Senat StV 2003, 343, std.
  • KG, 22.02.2013 - 161 Ss 38/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Benachrichtigung des Betroffenen

    Das Fehlen einer Unterrichtung des Angeklagten und einer formlosen Übersendung einer Urteilsabschrift an ihn gemäß § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO böte angesichts dessen, dass er aus der Jugendstrafanstalt flüchtig und unbekannten Aufenthalts war, im Übrigen keinen Anlass für eine Wiedereinsetzung (vgl. BGH NStZ 2010, 584, 585).
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