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   BGH, 11.03.2010 - StB 16/09   

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https://dejure.org/2010,2399
BGH, 11.03.2010 - StB 16/09 (https://dejure.org/2010,2399)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - StB 16/09 (https://dejure.org/2010,2399)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - StB 16/09 (https://dejure.org/2010,2399)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129 StGB; § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; Art. 10 Abs. 1 GG
    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis; Verdachtsgrad, hinreichende Tatsachenbasis); irreführende Sachverhaltsdarstellung gegenüber dem Ermittlungsrichter (Verschweigen wesentlicher entlastender Umstände); Textanalysen (äußerst ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a Abs 1 Nr 1 StPO, § 112 Abs 1 S 1 StPO, § 203 StPO, § 129a StGB
    Überwachung der Telekommunikation: Erforderlicher Tatverdacht für die richterliche Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Form von Telekommunikationsüberwachung und von Observation der als terroristische Vereinigung eingestuften "militante gruppe"; Voraussetzungen des i.R.d. § 100a Stafprozessordnung (StPO) notwendigen einfachen ...

  • rewis.io

    Überwachung der Telekommunikation: Erforderlicher Tatverdacht für die richterliche Anordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Überwachung der Telekommunikation: Erforderlicher Tatverdacht für die richterliche Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Form von Telekommunikationsüberwachung und von Observation der als terroristische Vereinigung eingestuften "militante gruppe"; Voraussetzungen des i.R.d. § 100a Stafprozessordnung ( StPO ) notwendigen einfachen ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Form von Telekommunikationsüberwachung und von Observation der als terroristische Vereinigung eingestuften "militante gruppe"; Voraussetzungen des i.R.d. § 100a Stafprozessordnung ( StPO ) notwendigen einfachen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Telepolis (Pressemeldung, 20.06.2010)

    Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen // Bundesgerichtshof erklärt BKA-Überwachung von drei Libertad-Aktivisten für illegal

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.06.2010)

    Richter rügen Bundesanwaltschaft

  • yahoo.com (Pressemeldung, 20.06.2010)

    Überwachung angeblicher Aktivisten der «Militanten Gruppe» rechtswidrig

  • stern.de (Pressebericht, 20.06.2010)

    BGH tadelt Terrorfahnder: "Kein ausreichender Tatverdacht" gegen Linksextremisten

  • archive.today (Pressebericht, 19.06.2010)

    Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextremisten: BGH rügt Deutschlands Terrorfahnder

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    KG, 16.10.2009 - 2 StE 2/08

    Militante gruppe (mg)

    BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Militante gruppe (mg)

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 05.07.2010)

    Karlsruher Kabale

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 711
  • NStZ-RR 2010, 282 (Ls.)
  • StV 2010, 553
  • JR 2011, 404
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Dabei sind mit Blick auf das Gewicht des in Rede stehenden Grundrechtseingriffs Verdachtsgründe notwendig, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751); der Verdacht muss sich auf eine hinreichende Tatsachenbasis gründen (BVerfG NJW 2005, 2603, 2610) und mehr als nur unerheblich sein (BGHSt 41, 30, 33).

    Die Tatsachengrundlage hierfür bietet der jeweilige damalige Ermittlungs- und Erkenntnisstand (BGHSt 41, 30, 33; BGH NStZ 2007, 117).

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Der Senat verkennt weder, dass die Verhütung von Gefahren für die Allgemeinheit oder einzelne Personen eine vordringliche staatliche Aufgabe ist, noch dass aufgrund der Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes durch die §§ 129 ff. StGB (BGHSt 41, 47, 51) die Abgrenzung zwischen präventiven Ermittlungen und solchen zur Verfolgung von bereits begangenen Straftaten nicht in jedem Falle trennscharf möglich ist.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Der Ermittlungsrichter ist bereits von Verfassungs wegen verpflichtet, die Zulässigkeit der beabsichtigten Maßnahme eigenständig zu prüfen (st. Rspr. des BVerfG, vgl. etwa BVerfG NJW 2001, 1121, 1122 für den Fall der Anordnung einer Durchsuchung).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Dabei sind mit Blick auf das Gewicht des in Rede stehenden Grundrechtseingriffs Verdachtsgründe notwendig, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751); der Verdacht muss sich auf eine hinreichende Tatsachenbasis gründen (BVerfG NJW 2005, 2603, 2610) und mehr als nur unerheblich sein (BGHSt 41, 30, 33).
  • BGH, 22.01.2009 - StB 24/08

    Konzentration der Zuständigkeit für den nachträglichen Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat ebenfalls zu Recht und mit zutreffender Begründung seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag des früheren Beschuldigten angenommen (BGH, Beschl. vom 22. Januar 2009 - StB 24/08).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Dabei sind mit Blick auf das Gewicht des in Rede stehenden Grundrechtseingriffs Verdachtsgründe notwendig, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751); der Verdacht muss sich auf eine hinreichende Tatsachenbasis gründen (BVerfG NJW 2005, 2603, 2610) und mehr als nur unerheblich sein (BGHSt 41, 30, 33).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Den die Maßnahme anordnenden Stellen steht bei der Prüfung des Tatverdachts ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BGHSt 47, 362, 365 f.; 48, 240, 248).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Den die Maßnahme anordnenden Stellen steht bei der Prüfung des Tatverdachts ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BGHSt 47, 362, 365 f.; 48, 240, 248).
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 28. November 2007 - StB 43/07 (BGHSt 52, 98) ausgeführt hatte, dass eine Strafbarkeit der Mitglieder der "militante gruppe" gemäß § 129a StGB nach der Umgestaltung der Norm durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (BGBl I 2836) nicht in Betracht komme, änderte der Generalbundesanwalt mit Verfügung vom 10. März 2008 das Verfahrensrubrum dahin, dass gegen die früheren Beschuldigten und unbekannt wegen Gründung der kriminellen Vereinigung "militante gruppe" gemäß § 129 StGB u. a. ermittelt werde.
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
    Zu den Textvergleichen und den aus deren Ergebnissen gezogenen Schlüssen hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei Analysen von Bekennerschreiben vorgefundene Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßig Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert sind (BGH, Beschl. vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, Rdn. 33).
  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06

    Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Untersuchungshaft (Frankreich; 1:1)

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dem Gericht steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 33 f.; Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 357 mwN; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811; vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 Rn. 32, insoweit in BGHSt 62, 22 nicht abgedruckt; vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 f.).
  • BGH, 11.08.2016 - StB 12/16

    Anforderungen an den Tatverdacht bei der Telekommunikationsüberwachung

    Es bedarf daher keiner weiteren Entscheidung, ob auch die Art und Weise des Vollzugs rechtswidrig war (BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711).

    Die Tatsachengrundlage hierfür bietet der jeweilige damalige Ermittlungs- und Erkenntnisstand (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 11. März 2010 (StB 15/09; StB 16/09 = NStZ 2010, 711) mangels seinerzeit bestehenden Anfangsverdachts die Rechtswidrigkeit der gegen die früheren Beschuldigten F. und Ha. gerichteten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen festgestellt.

    Daher sieht der Senat insgesamt keinen Anlass, für die vorliegende Textanalyse von seinen in der Vergangenheit wiederholt geäußerten Bedenken gegen den Beweiswert entsprechender Textvergleiche abzurücken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, juris Rn. 33; vom 11. März 22 2010 - StB 16/09 = NStZ 2010, 711, 712).

    Schließlich folgte entgegen der in der Einleitungsverfügung des Generalbundesanwalts dargelegten Auffassung auch kein belastbares Verdachtsmoment aus der Bekanntschaft von Dr. H. zu den dort als Gründungsmitgliedern der "militante gruppe' eingestuften Ha., F. und U. (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. März 2010 - StB 15/09, StB 16/09 = NStZ 2010, 711; StB 17/09).

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Die Tatsachengrundlage hierfür bietet der jeweilige damalige Ermittlungs- und Erkenntnisstand (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711 m. zahlr. w.N.; vom 11. August 2016 - StB 12/16, juris Rn. 9).
  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

    Zur Würdigung von Textvergleichsanalysen zur Autorenbestimmung bei Anonymschreiben (s. dazu auch BGH 20.12.2007 - StB 12/07 u.a. - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351; 11.03.2010 - StB 16/09 - NStZ 2010, 711 = StV 2010, 553).(Rn.185).

    Es handeln sich insoweit um Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert"; 11.3.2010 - StB 16/09 - NStZ 2010, 711 = StV 2010, 553 = JR 2011, 404 [II.3 a, bb. - "Juris"-Rn. 23]: "Zu den Textvergleichen und den aus deren Ergebnissen gezogenen Schlüssen hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei Analyse von Bekennerschreiben vorgefundene Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßige Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert sind (...).

    Es handeln sich insoweit um Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert"; 11.3.2010 - StB 16/09 - NStZ 2010, 711 = StV 2010, 553 = JR 2011, 404 [II.3 a, bb. - "Juris"-Rn. 23]: "Zu den Textvergleichen und den aus deren Ergebnissen gezogenen Schlüssen hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei Analyse von Bekennerschreiben vorgefundene Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßige Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert sind (...).

    Es handeln sich insoweit um Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert"; 11.3.2010 - StB 16/09 - NStZ 2010, 711 = StV 2010, 553 = JR 2011, 404 [II.3 a, bb. - "Juris"-Rn. 23]: "Zu den Textvergleichen und den aus deren Ergebnissen gezogenen Schlüssen hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei Analyse von Bekennerschreiben vorgefundene Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßige Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert sind (...).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Der Richter darf deshalb einem Antrag auf Anordnung einer Zwangsmaßnahme nur entsprechen, wenn er sich aufgrund einer eigenverantwortlichen Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711, 712).

    c) Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Vorverfahrens hat gewissenhaft dafür Sorge zu tragen, dass der Ermittlungsrichter seine Entscheidungen auf der Grundlage aller maßgeblichen, bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt angefallenen - be- und entlastenden - Ermittlungsergebnisse treffen kann (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 5/20 Rn. 26 - und vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711, 712).

  • BGH, 28.06.2018 - StB 10/18

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

    Der Anfangsverdacht muss auf konkretem schlüssigem Tatsachenmaterial beruhen und in diesem Sinne ein gewisses Maß an Konkretisierung und Verdichtung erreicht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711 mwN für eine Maßnahme nach § 100a StPO).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20

    Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und

    Abschließend ist - abermals (vgl. Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BGs 154-259/20, 22. Mai 2020 - 2 BGs 342/20 und vom 15. Juni 2020 - 2 BGs 373/20) - anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft als Herrin des Vorverfahrens gewissenhaft dafür Sorge zu tragen hat, dass der Ermittlungsrichter seine Entscheidungen auf der Grundlage aller maßgeblichen, bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt angefallenen - be- und entlastenden - Ermittlungsergebnisse treffen kann (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 5/20 Rn. 26 - und vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711, 712).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Dem Gericht steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 33 f.; Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 357 mwN; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811; vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 Rn. 32, insoweit in BGHSt 62, 22 nicht abgedruckt; vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 f.).
  • OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13

    Verdachtsgrad bei Anordnung einer Telefonüberwachung; Beweisverwertungsverbot bei

    Durch schlüssiges Tatsachenmaterial muss der Tatverdacht ein gewisses Maß an Verdichtung erreicht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2010, StB 16/09 = NStZ 2010, 711).
  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
    Durch schlüssiges Tatsachenmaterial muss der Tatverdacht ein gewisses Maß an Verdichtung erreicht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2010, StB 16/09 = NStZ 2010, 711).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.06.2020 - 2 BGs 468/20

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer

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