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   BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09   

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https://dejure.org/2009,1166
BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09 (https://dejure.org/2009,1166)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - 1 StR 201/09 (https://dejure.org/2009,1166)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09 (https://dejure.org/2009,1166)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 1906 Abs. 1 bzw. Abs. 4 BGB; § 70c FGG; § 13 StGB
    Rechtsbeugung durch Verletzung von Verfahrensvorschriften (Einschränkung auf den Rechtsbruch; systematischer Verzicht auf die persönliche Anhörung in Betreuungssachen zur "Freizeitoptimierung" bei freiheitsentziehenden Maßnahmen; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wie sich ein Richter Freizeit verschaffte

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften bei gleichzeitiger Vorspiegelung einer verfahrensrechtlich ordnungsgemäßen Vorgehensweise mit fingierten Anhörungsprotokollen; Auswirkungen eines systematischen Verzichts eines in Betreuungssachen tätigen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbeugung, Verstoß gegen Anhörungspflichten

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; BGB § 1906 Abs. 4; ; FGG § 70c; ; StGB § 339

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeugung durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften bei gleichzeitiger Vorspiegelung einer verfahrensrechtlich ordnungsgemäßen Vorgehensweise mit fingierten Anhörungsprotokollen; Auswirkungen eines systematischen Verzichts eines in Betreuungssachen tätigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Betreuungsrichter rechtskäftig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hilflos ausgeliefert?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeugung durch Faulheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Heimbewohner ans Bett gefesselt ohne Anhörung: Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt

  • ntz.de (Pressebericht, 24.07.2009)

    Urteil gegen Nürtinger Amtsrichter bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 92
  • FamRZ 2009, 1664
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09
    Rechtsbeugung kann auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (vgl. BGHSt 42, 343, 344; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jew. m.w.N.).

    Er hat die Betroffenen durch den Verstoß gegen seine Anhörungspflicht nach § 70c FGG aus sachfremden Erwägungen, nämlich um mehr Freizeit zu haben, nicht nur der konkreten Gefahr eines Nachteils ausgesetzt (vgl. BGHSt 42, 343), sondern hat ihre Rechtsstellung durch die Genehmigung der jeweiligen Maßnahme in der Sache bereits unmittelbar verletzt.

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zudem unverzichtbare Voraussetzung für ein rechtsstaatliches Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774).
  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00

    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09
    Rechtsbeugung kann auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (vgl. BGHSt 42, 343, 344; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09
    Demnach haftet einer Unterbringungsmaßnahme, die unter Verstoß gegen das Gebot vorheriger persönlicher Anhörung ergeht, der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung an, der rückwirkend nicht mehr zu heilen ist (BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    cc) Eine Rechtsbeugung kann grundsätzlich auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensrecht begangen werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 344 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, StV 2011, 463, 466).
  • BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17

    Freiheitsberaubung (Einsperren); Rechtsbeugung (Prüfungsmaßstab; Anwendbarkeit

    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGHSt 42, 343; BGH NStZ-RR 2001, 243, 244; NStZ 2010, 92; NStZ 2013, 655, 656; NStZ 2015, 651, 652).
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    In subjektiver Hinsicht muss sich der Täter bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09 -, NStZ 2010, S. 92 ; Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, NJW 2014, S. 1192 ).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17; Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, Rn. 54 f.; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09; Urteil vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00).

    Dem Strafrecht ist es grundsätzlich fremd, den Inhalt von Ermessensentscheidungen an der Arbeitsbelastung des Richters zu orientieren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, Rn. 6 f.; Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258).

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    bb) In subjektiver Hinsicht muss sich der Täter bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92, 93; Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, NJW 2014, 1192, 1193, jeweils mwN).
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343; vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, NStZ-RR 2001, 243, 244; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Dies gilt auch bei der Rechtsbeugung durch Beugung des Verfahrensrechts (st. Rspr., u.a. BGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383 mwN; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 346, 351; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109 mwN; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 Rn. 29, StV 2011, 463, 466).

    Der dem Angeklagten objektiv anzulastende Rechtsbeugungsverstoß lag in der heimlichen, aus den Akten nicht erkennbaren Beseitigung eines durchgreifenden Revisionsgrundes, welche zu einer Verschlechterung der Rechtsmittelposition der jeweiligen Revisionsführer führte und ohne weiteres eine Benachteiligung bedeutete (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09 Rn. 7, NStZ 2010, 92; Urteil vom 31. Mai 2012 - 2 StR 610/11 Rn. 19, NStZ 2013, 106, 107).

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

    So führt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. BGHSt 38, 381 = NJW 1993, 605, 606; BGHSt 40, 169 = NJW 1994, 3328, 3240; BGHSt 40, 272 = NJW 1995, 64, 67; BGHSt 41, 247 = NJW 1995, 3324, 3325; NJW 1997, 1455; BGHSt 43, 183 = NJW 1998, 248, 249; NStZ-RR 2001, 243, 244; BGHSt 47, 105 = NJW 2001, 3275; NStZ 2010, 92; NStZ-RR 2010, 310; StV 2011, 463, 466; Urteil vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, Rz. 39):.

    Rechtsbeugung kann in jeder Phase der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache begangen werden, so vor allem - wie auch hier dem Angeschuldigten u.a. zur Last gelegt - durch das Unterlassen sachlich gebotener Aufklärung, mithin durch Herbeiführung einer Entscheidung auf unzureichender Tatsachengrundlage (vgl. RGSt 69, 213, 216; BGH NStZ 2010, 92 f.), ferner durch die unrichtige Anwendung von (Verfahrens-)Vorschriften und schließlich durch den Missbrauch pflichtgemäßen Ermessens (BGH NJW 1971, 571, 573; BGHSt 47, 105 = NJW 2001, 3275, 3276 f.).

    - Der Täter verfolgt mit seiner Entscheidung sach- und rechtsfremde Erwägungen (BGHSt 10, 294 = NJW 1957, 1158, 1159 f.; BGH NStZ 2010, 92 f.).

    Dies ist etwa bei willkürlicher Zuständigkeitsanmaßung (BGH, Urteil vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, Rz. 50) oder etwa dann angenommen worden, wenn der Amtsträger ein Verfahren einstellt oder ein solches nicht mit der rechtlich gebotenen Tiefe bearbeitet, weil ihm dies "zu viel Arbeit" macht (vgl. BGHSt 44, 258 = NJW 1999, 1122) bzw. um auf diese Weise "seine Freizeit zu optimieren" (BGH NStZ 2010, 92 f.).

    - Die unrichtige Rechtsanwendung ist in einer Vielzahl von Fällen erfolgt und systematisch angelegt gewesen (BGH NJW 1971, 571, 575; NStZ 2010, 92 f.; StV 2011, 463, 466; Urteil vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11, juris Rz. 18, insoweit in NStZ 2013, 106 f. nicht abgedruckt), indem etwa ein Amtsträger in 54 Fällen seiner gesetzlichen Anhörungspflicht nicht nachgekommen ist (BGH NStZ 2010, 92 f.).

    - Das Verhalten des Täters ist schließlich durch Verschleierung, Verheimlichung und Irreführung geprägt, etwa dann, wenn der Täter bewusst den Sachverhalt verfälscht (BGH NJW 1971, 571, 573), die zu bearbeitenden Akten versteckt (BGH, Urteil vom 06.11.2007 - 1 StR 394/07), in Unterbringungssachen Anhörungsprotokolle fingiert (BGH NStZ 2010, 92 f.) und einen Verfahrensbeteiligten über eine offenkundig von vornherein nicht in Betracht kommende Rechtsfolge (stationäre Psychotherapie etc.) täuscht (BGH, Urteil vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11, juris Rz. 18, insoweit in NStZ 2013, 106 f. nicht abgedruckt).

    Mit anderen Worten, der vorliegende Sachverhalt ist mit den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen der Rechtsbeugung (vgl. etwa BGH NStZ 2010, 92 f.), in denen eine unrichtige Rechtsanwendung in einer Vielzahl von Fällen erfolgt und/oder systematisch angelegt gewesen ist, nicht annähernd vergleichbar.

    Selbst wenn man dem Angeschuldigten unterstellen wollte, die Vergütung der Mitglieder des vvG nur deshalb auf unzureichender Tatsachengrundlage festgesetzt zu haben, um Zeit zu sparen oder "um seine Freizeit zu optimieren" (so im Verfahren BGH NStZ 2010, 92 f.), finden sich hierfür keine Hinweise.

  • LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13

    Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter

    Daraus folgt jedoch weder, dass die rechtsfehlerhafte Ablehnung der eigenen Zuständigkeit stets der sachfremden Motivation der Arbeitsabwälzung (zur "Freizeitoptimierung" BGH, NStZ 2010, 92, 93) dient, noch dass die rechtsirrige Annahme eigener Zuständigkeit ohne das Hinzutreten weiterer und hier fehlender Umstände sachwidrig motiviert wäre.

    e) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall mit dem Zuständigkeitsvermerk vom 20./21. April 2005 grundlegend von dem dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorliegendem Fall, bei dem in der Vornahme von die Tatbegehung begleitenden Verschleierungshandlungen eines amtsrichterlichen Betreuungsrichters in Gestalt der systematischen Fingierung von Anhörungsprotokollen der Schluss auf Vorsatz nahelag (BGH, NStZ 2010, 92, 93).

  • OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12

    Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09

    Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der

  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
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