Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.07.2010

Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10   

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https://dejure.org/2010,24897
OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10 (https://dejure.org/2010,24897)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 Ws 571/10 (https://dejure.org/2010,24897)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 (https://dejure.org/2010,24897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes durch die Festlegung von Art und Häufigkeit der Kontrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3527
  • NStZ 2011, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Demgegenüber bestehen nach Ansicht des OLG Hamm keine Bedenken gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 - ).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

    Denn unabhängig davon, ob die Entnahme einer Haarprobe mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist (bejahend: OLG München, B.v. 9.6.2010 - 3 Ws 457/10 - juris Rn. 12; verneinend: OLG München, B.v. 9.7.2010 - 2 Ws 571/10 - juris Rn. 10 ), ist der Beklagte gemäß Art. 128 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG i.V.m. Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet, diese zur Klärung der Polizeidienstfähigkeit zu dulden (BayVGH, U.v. 14.10.2015 - 16a D 14.351 - juris Rn. 64).
  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Eine Verletzung des Übermaßverbots liegt im vorliegenden Fall nicht vor (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 -, juris).

    In der vorliegenden Fassung sind weder die konkreten Umstände der Suchtmittelkontrollen (Urin- und/oder Haarproben) noch eine Obergrenze für deren Häufigkeit festlegt (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 -, juris).

  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17

    Abstinenzweisung i. S. d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB

    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a. a. O., § 68 b Rdnr. 12, 12 a, 12 b; BVerfG NJW 2016, 2170).
  • OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551/11

    Bewährungsüberwachung: Entnahme einer Haarprobe als einwilligungsbedürftiger

    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.06.2010 (Az.: 3 Ws 457/10), nicht derjenigen des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 06.07.2010 (Az.: 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10) und des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.07.2010 (Az.: 2 Ws 571/10).
  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18

    Führungsaufsicht; Anforderungen an die Erteilung einer Abstinenzweisung nach §

    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a.a.O., § 68b Rn. 12, 12a, 12b; BVerfG, NJW 2016, 2170).
  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Dresden (B. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, zitiert nach Juris) und Celle (B. v. 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 = StV 2010, 495) die Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen, bei einem erkennbar alkoholkranken Menschen mangels Zumutbarkeit gegen einen bislang nicht erfolgreich Behandelten grundsätzlich nicht verhängt werden darf (vgl. weiter OLG Hamm B. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 = BeckRS 2010 06146: " vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden" [Hervorhebung diesseits]; Schneider in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2008, § 68b Rz.. 36: "chronische Alkoholiker [...] nicht denkbare Adressaten der Weisung"; ebenso Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 68b Rz. 14a; s. aber auch OLG München, B. v. 09.07.2010 - 2 Ws 571/10, zitiert nach Juris; SK-StGB-Sinn, § 68b Rz. 13a: bei chronisch Rauschmittelabhängigen sei mit der Weisung "zurückhaltend umzugehen").
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Wenn auch die Weisungsmöglichkeit nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommen mag, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Abstinenzweisung nicht von vornherein unzulässig (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158 und Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7), zumal die erklärte, wenn auch von dem laufenden Strafverfahren maßgeblich motivierte Absicht des Angeklagten, sich nunmehr einer (freiwilligen) Langzeitentwöhnungsbehandlung zu unterziehen, der Annahme entgegen steht, der Abstinenzweisung fehle von vornherein jegliche begründete Aussicht, entsprechend ihrer Zweckrichtung zu einer Verringerung zukünftigen strafbaren Verhaltens des Angeklagten beizutragen (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; OLG München NStZ-RR 2012, 324 = StV 2013, 168 und NJW 2010, 3527, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 61. Aufl. § 68 b Rn. 12a).
  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

    Gerade bei solchen Fällen ist eine Abstinenzweisung nicht unzumutbar (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.07.2010, -2 Ws 571/10, Abs. Nr. 8, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Drogenscreening, Kosten, Träger

    Wenngleich es insofern objektiv zu einem Eingriff in die körperliche Substanz der Beschwerdeführerin durch Abscheiden einer kleinen Haarprobe - regelmäßig an unauffälliger Stelle - kommt, unterliegt diese bereits im Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 05. Juli 2019 (Az.: 5 Ns 820 Js 15535/15) enthaltenen Anordnung mangels Erheblichkeit des Eingriffs keinem Einwilligungsvorbehalt der Verurteilten nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. April 2014 - 2 Ws 278/14; OLG München, Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10; ebenso OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 m.w.N; a.A. OLG München, Beschluss vom 09. Juni 2010 - Az.: 3 Ws 457/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 Ws 551-552/11; jeweils juris).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/13

    Führungsaufsicht, Weisung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13718
OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,13718)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,13718)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,13718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sozialprognose i.R.d. Entscheidung der Beendigung der Führungsaufsicht gem. § 68f Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sozialprognose im Rahmen der Entscheidung der Beendigung der Führungsaufsicht gem. § 68 f Abs. 2 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 162
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    In der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283 Ls; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356; Senat JR 1993, 301; std. Rspr.) ist allgemein anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539, MDR 1990, 356; Senat NStZ-RR 2005, 42 und JR 1988, 295, Schneider in LK, StGB 12. Aufl., § 68f Rdn. 20).

    Zweifel an einer solchen Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162).

  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Diese Erwartung muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechende hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (zu vgl. OLG Köln, NStZ 2011, 162-163).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 Ws 495/15

    Maßregelvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer; Überprüfung

    Die Erwartung im Sinne des § 68e Abs. 2 Satz 1 StGB muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechend hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen; die Anforderungen sind daher strenger als in § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der nur eine realistische Chance im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit genügen lässt (OLG Köln, Beschluss vom 9.7.2010, 2 Ws 418/10, NStZ 2011, 162).
  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Voraussetzungen der gesetzlichen Führungsaufsicht

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356, OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; Senat JR 1993, 301, 302; Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 und 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std. Rspr.) anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; Senat aaO und JR 1988, 295, 296 mit Anm. Terhorst); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).

    Zweifel an einer solchen Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; Fischer, § 68f StGB Rdn. 7).

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung; zuletzt Beschlüsse v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; Senat, Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 -, 6. August 2010 - 2 Ws 434/10 -, 16. November 2009 - 2 Ws 499/09 - und 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - std. Rspr.) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 418/10 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; Senat NStZ-RR 2005, 42; Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - und 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).
  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Ws 181/14

    Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (zu vgl. u.a. SenE v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12 - 24.01.2013, - 2 Ws 22/13 - ).
  • OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 581/11

    Prüfungsumfang des Rechtsmittelgerichts im Rahmen der Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat 15.04.2004, - 2 Ws 163+169/04 - 18.05.2005, - 2 Ws 214/05 - 04.05.2006, - 2 Ws 194/06 - 09.01.2008, - 2 Ws 7/08 - 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 -).
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