Weitere Entscheidung unten: KG, 16.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7693
OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 (https://dejure.org/2010,7693)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 (https://dejure.org/2010,7693)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 2 Ws 236/10 (https://dejure.org/2010,7693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Arrest, Verfall, Einziehung, Zuständigkeit, Rechtskraft

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren: Zuständigkeit bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Pfändung eines PKW

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft des Grundurteils gem. § 111d Strafprozessordnung (StPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft des Grundurteils gem. § 111d Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111d
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach § 111d StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wer müht sich nach Rechtskraft im Strafverfahren um den dinglichen Arrest?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 175
  • StV 2011, 147
  • Rpfleger 2010, 695
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08

    Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10
    Das Gericht des ersten Rechtszugs bleibt auch nach Rechtkraft des Urteils zuständig für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines nach § 111d StPO erlassenen Arrestes (entgegen OLG Düsseldorf, StV 2009, 233).

    Zwar vertritt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10.11.2008 (StV 2009, 233 f., zitiert nach juris) die Auffassung, dass nach Rechtskraft des Urteils im Hauptsacheverfahren § 459g StPO der Anwendung von § 111f Abs. 5 StPO entgegenstünde, und deshalb ein Zivilgericht zur Entscheidung berufen sei.

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag

    Unter der Geltung des § 111f Abs. 5 StPO bleibt es indessen auch nach Rechtskraft bei der Zuständigkeit des strafprozessualen Rechtswegs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.09.2013 - III-2 Ws 434/13 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris; Beschl. v. 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 - BeckRS 2012, 02087; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.08.2014 - 1 Ws 92/14 - OLG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2011 - 2 Ws 184/10 - BeckRS 2011, 03217; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, Rdn. 7; Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111f Rdn. 13; Gercke in Gercke/Julius/Temming u.a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 111f Rdn. 11).

    Das legt bereits der Wortlaut des § 111f Abs. 5 StPO nahe, wonach der Betroffene gegen Maßnahmen, die in Vollziehung der Beschlagnahme oder des Arrestes getroffen werden, "jederzeit" die Entscheidung des Gerichts beantragen kann (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris).

    Insoweit ist der ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers - "Gericht des ersten Rechtszuges" - durch die Neufassung des § 162 StPO überholt, auf welchen § 98 Abs. 2 StPO Bezug nimmt (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2011 - 2 Ws 184/10 - BeckRS 2011, 03217; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 111f Rdn. 7; Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111f Rdn. 13; a.A. wohl OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris).

  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    Dies gilt auch dann, wenn eine solche umfassende Kompetenzverschiebung auf die Strafgerichte dem Willen des historischen Gesetzgebers entsprechen könnte (OLG Frankfurt a.a.O.), was sich aus der oben zitierten Gesetzesbegründung ergeben könnte (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2013, 2 Ws 434/13; OLG Celle, Beschluss vom 06.077.2010, 2 Ws 236/10; Löwe-Rosenberg- Johann, St PO, 26. Auflage, 2014, § 111f St PO Rn. 13; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur St PO, 7. Auflage, 2013, § 111f Rn. 7).

    Soweit vertreten wird, dass der Wortlaut der Vorschrift eine Anwendbarkeit des § 111 f Absatz 5 StPO durch die Verwendung des Wortes "jederzeit" nahelege (0 (so etwa OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, 2 Ws 236/10), kann dem die Kammer nicht folgen.

  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 3 Ws 813/10

    Beschlagnahme: Zuständigkeit für eine Klage auf Herausgabe nach Abschluss des

    Mithin scheidet eine Zuständigkeit der Strafgerichte nach dem klaren Wortlaut von § 111 f Abs. 5 StPO nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aus (a.A. OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 2 Ws 236/10; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111f Rn. 7).

    Nach diesem Zeitpunkt sind für Herausgabeansprüche nach § 985 BGB oder aber aus öffentlich-rechtlichem Verwahrungsverhältnis ausschließlich die Zivilgerichte zuständig (vgl. BGH, StV 2005, 486 f, zit. nach Juris; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 2 Ws 236/10, zit. nach Juris).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Dabei mag offen bleiben, ob ein argumentativer Rückschluss von einer etwaigen Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nach Rechtskraft zur Entscheidung über Einwendungen i.S. von § 111f Abs. 5 StPO auf die bei § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO geltenden Zuständigkeiten bereits daran scheitert, dass - wie es ein erheblicher Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertritt - § 111f Abs. 5 StPO nach Eintritt der Rechtskraft nicht mehr anwendbar ist (OLG Nürnberg, StV 2011, 148; OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2010, 379, 380; a.A. OLG Celle, StV 2011, 147, KK-Spillecke, a.a.O., § 111f Rn. 7).
  • OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei

    Der Senat folgt insoweit der auch vom hiesigen 2. Strafsenat vertretenen Auffassung, dass das Gericht des ersten Rechtszuges auch nach Rechtskraft des Urteils zuständig ist für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrests (StV 2011, 147; vgl. auch LR-Schäfer, 25. Aufl. § 111k Rn. 22; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111f Rn. 7; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 111f Rn. 15; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, 461).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 434/13

    Zuständigkeit für Arrest- und darauf beruhende Vollzugsmaßnahmen nach

    Die von dem Amtsgericht Mönchengladbach (Ermittlungsrichter) angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (NStZ 2011, 175) enthält keine Begründung für die dortige Annahme, dass das mit der Sache befasst geweseneTatgericht auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zuständig bleiben soll.
  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 11 W 20/12
    Bei solchen Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um die Sicherstellung und Pfändung eines PKW (vgl. hierzu Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23.07.2008 - 1 WS 47/08 - zitiert nach Juris sowie OLG Celle vom 06.07.2010 - 2 WS 236/10 - ebenfalls zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 11 W 20/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung des Wertersatzes für einen

    Bei solchen Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um die Sicherstellung und Pfändung eines PKW (vgl. hierzu Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23.07.2008 - 1 WS 47/08 - zitiert nach Juris sowie OLG Celle vom 06.07.2010 - 2 WS 236/10 - ebenfalls zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11124
KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,11124)
KG, Entscheidung vom 16.04.2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,11124)
KG, Entscheidung vom 16. April 2010 - 1 Ws 171/09, 2 AR 103/09 (https://dejure.org/2010,11124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 310 Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) bei Anfechtung von Beschwerdeentscheidungen; Verpflichtung eines Liquidators einer aufgelösten Gesellschaft zur Erfüllung von Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft; Notwendigkeit von dringenden Gründen ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer Arrestanordnung im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 175
  • Rpfleger 2010, 543
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08; entgegen OLG München, 12. November 2007, 2 Ws 942/07).(Rn.4) (Rn.5) (Rn.7).

    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Diese Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnhilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten eingeführt worden, das den durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 2073) angemahnten verstärkten Schutz der Rechte Tatgeschädigter umgesetzt hat.
  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Insbesondere steht der Staatsanwaltschaft bei Nichterlass oder Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls nach der ständigen obergerichtlichen Entscheidungspraxis die weitere Beschwerdemöglichkeit zu (vgl. BGH NJW 1991, 2094, NJW 1998, 467; Meyer-Goßner aaO, § 310 Rdn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07

    Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Der dingliche Arrest gegen einen Dritten gemäß § 73 Abs. 3 StGB darf ausdrücklich auch zur Sicherung des Anspruchs eines Verletzten angeordnet werden (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162).
  • BGH, 16.06.2009 - StB 19/09

    Befugnis des Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung im Beschwerdeweg

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Verdichtet sich ein bestehender (einfacher) Tatverdacht bis dahin nicht, ist die Maßnahme aufzuheben (vgl. BGH wistra 2009, 364; Meyer-Goßner aaO., § 111 b Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01

    Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche;

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Ihm ist damit - hier durch gerichtlichen Auftrag - die Befugnis eingeräumt, über fremdes Vermögen zu verfügen (vgl. BGH wistra 2001, 345; Fischer, StGB 57. Aufl., § 266 Rdn. 16).
  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08; entgegen OLG München, 12. November 2007, 2 Ws 942/07).(Rn.4) (Rn.5) (Rn.7).
  • OLG Hamm, 18.12.1978 - 6 Ws 672/78
    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    a) Die Auffassung, bereits der Wortlaut der Vorschrift lasse eine weitere Anfechtung der ersten Beschwerdeentscheidung nur zu, wenn durch diese ein dinglicher Arrest entweder überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt worden sei (so OLG München NStZ 2008, 389; im Ergebnis ihm folgend Hans. Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2009, 232; zustimmend auch Pfordte StV 2008, 243; Theile StV 2009, 161), teilt der Senat nicht.
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
    Vielmehr betrifft auch eine vorhergehende negatorische Beschwerdeentscheidung die Anordnung des dinglichen Arrestes in gleicher Art und Weise, wie die Ablehnung des Erlasses oder die Aufhebung eines Haft- oder Unterbringungsbefehls die Verhaftung oder einstweilige Unterbringung betrifft (so im Ergebnis auch OLG Celle StV 2009, 120; zur Auslegung der Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der "Verhaftung" bereits BGHSt 26, 270 und nachfolgend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1978 - 6 Ws 672/78 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122).

    Zwar kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ihrer Aufrechterhaltung inhaltliche und zeitliche Grenzen setzen, jedoch bleiben die hieran zu stellenden Anforderungen ohnedies grundsätzlich hinter denjenigen, die bei einer Inhaftierung zu gelten haben, zurück (KG in wistra 2010, 317, 319; OLG Köln in StV 2004, 121, 122 und Beschluss v. 23. November 2009, Az.: 2 Ws 559-560/09 ).

  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

    Der Begriff der "dringenden Gründe" ist identisch mit demjenigen des § 111a StPO, so dass diese vorliegen, wenn das Ergehen der endgültigen Anordnung in hohem Maße wahrscheinlich ist (KG wistra 2010, 317, 319; OLG Hamburg NJW 2012, 1601, 1602; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8 i.V.m. § 111 a Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Weder der Wortlaut noch das gesetzgeberische Motiv zwingen zu einer einschränkenden Auslegung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2010 - III-3 Ws 114/10 -, ; KG, Beschluss vom 16. April 2010 - 1 Ws 171/09 -, ; OLG Jena, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Ws 129/11 -, ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 Ws 103/14 -, ; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. April 2016 - 1 Ws 111/16 -, ; KK-StPO, 7. Aufl., § 310 Rn. 13; SK-StPO, 5. Aufl., § 310 Rn. 30).
  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

    KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2010 ( 1 Ws 171/09 ), NStZ 2011, 175 f.).
  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

    Soweit nach der vorgenannten Entscheidung das Oberlandesgericht Celle (Entscheidung vom 20.05.2008, wistra 2008, 359) und das Kammergericht Berlin (Entscheidung vom 16.04.2010, wistra 2010, 317) entschieden haben, dass die weitere Beschwerde auch bei einer Fallkonstellation wie der hier verfahrensgegenständlichen statthaft ist (unentschieden insoweit der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in seiner Entscheidung vom 27.11.2008, StV 2009, 122), vermögen die dort gegebenen Begründungen nicht zu überzeugen.
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