Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10   

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https://dejure.org/2010,10766
BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,10766)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2010 - 3 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,10766)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,10766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 179 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; Widerstandsunfähigkeit (auf den Tatzeitpunkt bezogene Gesamtwürdigung; persönlicher Eindruck in der Hauptverhandlung; fachpsychiatrisches Gutachten; Behinderung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Darlegung einer Widerstandsunfähigkeit i.S.d. § 179 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei geistiger Behinderung des Tatopfers

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Psychische Widerstandsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen der Darlegung einer Widerstandsunfähigkeit i.S.d. § 179 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei geistiger Behinderung des Tatopfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Darlegung einer Widerstandsunfähigkeit bei geistiger Behinderung des Tatopfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 210
  • StV 2011, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
    Der Tatrichter hat - gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen - aufgrund einer Gesamtbetrachtung, in die auch das aktuelle Tatgeschehen einzubeziehen ist, die geistigseelische Verfassung des Tatopfers und deren Auswirkungen auf das Opferverhalten zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16

    Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erfordert eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hat, in welche auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97, NStZ 1998, 83; vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10, NStZ 2011, 210; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs;

    Als widerstandsunfähig im Sinne der Vorschrift wurde angesehen, wer aus einem der dort genannten Gründe - wenn auch nur vorübergehend - keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters bilden, äußern oder durchsetzen konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10, NStZ 2011, 210; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 654/10

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Schließlich muss die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, dass - auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34; BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10206
BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10 (https://dejure.org/2010,10206)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - 2 StR 531/10 (https://dejure.org/2010,10206)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10 (https://dejure.org/2010,10206)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB
    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den Tötungsvorsatz; Einbeziehung der Motivlage: Rache; Gesamtwürdigung; dynamisches, unkontrollierbares Geschehen); Gefährliche Körperverletzung

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 210
  • NStZ-RR 2011, 110
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
    Dies wird bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegen wenn - wie hier - das Ausbleiben des Todeserfolgs nur als glücklicher Zufall erscheinen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38; BGH NStZ 2007, 150 f).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
    Dass ihm dessen Tod möglicherweise unerwünscht war, steht der Annahme bedingten Vorsatzes nicht entgegen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 42, 51).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
    Dies wird bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegen wenn - wie hier - das Ausbleiben des Todeserfolgs nur als glücklicher Zufall erscheinen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38; BGH NStZ 2007, 150 f).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Im Verständnis des Bundesgerichtshofs erschöpft sich die "Hemmschwellentheorie" somit in einem Hinweis auf § 261 StPO (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 615/83, StV 1984, 187, Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, StV 1986, 421, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, NStZ 2002, 314, 315, vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604, und vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, NStZ 2009, 210, 211: jeweils sorgfältige Prüfung; vgl. weiter BGH, Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175; Beschlüsse vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, NStZ 1994, 585, und vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338, 339; Urteil vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ 2011, 210, 211; MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 48: "prozessuale Selbstverständlichkeit").
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Als für einen Tötungsvorsatz sprechend hat die Kammer auch gewertet, dass der Angeklagte die Gaststätte unter Mitführung des Messers, also bereits bewaffnet, betreten hat (nach BGH, Urteil vom 15.12.2010, 2 StR 531/10, abgedruckt in NStZ 2011, 210-211 ist es für die Frage des bedingten Vorsatzes allerdings ohne besondere Aussagekraft, auf welche Weise der Angeklagte in den Besitz des Messers gelangt ist.
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive

    Die Urteilsgründe lassen jedoch eine nähere Auseinandersetzung mit der der festgestellten Tathandlung nach ihrer konkreten Ausführung und den sonstigen sie begleitenden Umständen innewohnenden objektiven Gefährlichkeit vermissen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ-RR 2011, 110; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67).
  • LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).
  • LG Augsburg, 24.01.2022 - 8 Ks 401 Js 101760/21

    Untersuchungshaft, Zeugnisverweigerungsrecht, Einlassung des Angeklagten,

    Dabei erfolgte die Bewertung auf Basis einer umfassenden Würdigung der objektiven und subjektiven Tatumstände, nämlich der konkreten Tatsituation und Angriffsweise, Lage und Abwehrmöglichkeit des Opfers, der psychischen Verfassung des Täters und seiner Motivation (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2010, 2 StR 531/10).
  • LG Bamberg, 20.10.2020 - 23 Ks 1107 Js 15476/19

    Zeitlich nicht unerheblich langes Würgen stellt das Leben gefährdende Behandlung

    Zwar kann grundsätzlich auch dann eine Billigung des Taterfolgs bei an sich unerwünschtem Erfolgseintritt zu bejahen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15.12.2010 - 2 StR 531/10 in NStZ-RR 2011, 110), gleichwohl ergab eine Gesamtbetrachtung aller (der Kammer zumindest bekannten) Umstände nicht, dass der Angeklagte sich zum Zeitpunkt des Würgens mit dem Tod seiner Ehefrau abgefunden und ihm dieser mindestens gleichgültig gewesen ist.
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