Rechtsprechung
BGH, 09.03.2011 - 3 StR 51/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 146 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Falschgeld; Inverkehrbringen; Geldfälschung; Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen; Urteilsformel (Qualifikation) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 146 Abs 1 Nr 3 StGB
Geldfälschung: Inverkehrbringen von Falschgeld in mehreren Einzelakten - Wolters Kluwer
Beurteilung des Verschaffs von Falschgeld durch eine einheitliche Handlung sowie das anschließende Absetzen als eine Tat i.S.d. § 146 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)
- rewis.io
Geldfälschung: Inverkehrbringen von Falschgeld in mehreren Einzelakten
- ra.de
- rewis.io
Geldfälschung: Inverkehrbringen von Falschgeld in mehreren Einzelakten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung des Verschaffs von Falschgeld durch eine einheitliche Handlung sowie das anschließende Absetzen als eine Tat i.S.d. § 146 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB )
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 15.11.2010 - 4 KLs 46/10
- BGH, 09.03.2011 - 3 StR 51/11
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 516
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die …
Ein einheitlicher Gesetzesverstoß setzt in der hier gegebenen Konstellation voraus, dass der Täter sich das Geld in der Absicht verschafft, es später abzusetzen, und er diese Absicht später verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 StR 51/11, NStZ 2011, 516 f. mwN). - BGH, 22.07.2014 - 3 StR 314/14
Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld (bloßer Besitz von Falschgeld …
In einem solchen Fall liegt nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit nur eine Tat der Geldfälschung vor (BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 StR 51/11, NStZ 2011, 516). - BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen, …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, in wie vielen rechtlich selbständigen Fällen der Täter bei mehreren Absatzgeschäften jeweils den Tatbestand der Geldfälschung verwirklicht, entscheidend auf die Zahl der diesen zu Grunde liegenden einheitlich zu bewertenden Herstellungs- oder Erwerbsvorgänge an (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 StR 51/11, NStZ 2011, 516 ). - BGH, 12.01.2016 - 3 StR 467/15
Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Betätigungen beim …
Danach ist - in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 StR 51/11, NStZ 2011, 516, 517) - in den Fällen II.1. - OLG Hamm, 03.02.2022 - 5 RVs 136/21
Pflicht zur Tenorierung bei qualifizierter Steuerhehlerei; Zuordnung der Höhe des …
Die gewerbsmäßige Begehungsweise nach § 374 Abs. 2 AO stellt bei der Steuerhehlerei eine Qualifikation dar (…BGH NStZ 2017, 359 Rn. 27, 29;… Hauer, in: Beck´scherOK, Stand: 05.10.2021, § 374 AO Rn. 73;… Ebner, in: MünchKomm zum StGB, 3. Aufl. 2019, § 374 AO Rn. 43) und ist daher - anders als beispielsweise die Strafzumessungsregeln §§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB, 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB - zu tenorieren (…BGH NStZ 2017, 359 Rn. 27, 29; BGH Beschluss vom 09.03.2011 - 3 StR 51/11, BeckRS 2011, 8018, beck-online).