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   OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 2 Ws 72/11   

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https://dejure.org/2011,25455
OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 2 Ws 72/11 (https://dejure.org/2011,25455)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 Ws 72/11 (https://dejure.org/2011,25455)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2011 - 2 Ws 72/11 (https://dejure.org/2011,25455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach neuem Recht gem. Art. 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 581
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Demnach hat die Prüfung der Erledigung der Sicherungsverwahrung oder der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung in "Mischfällen" (vgl. zur Eingrenzung dieses Begriffs OLG Karlsruhe NStZ 2011, 581; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 Ws 868-869/11; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Ws 85/11 Rn. 109 ff.), zu denen auch der verfahrensgegenständliche Fall gehört, nach den allgemeinen Regeln der § 67c Abs. 1, § 67e Abs. 1, § 67d Abs. 2 StGB zu erfolgen.
  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11

    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven

    Es liegt demnach hier keiner der "Mischfälle" vor, die sich "nicht für eine pauschale, von Gesetzes wegen vorgegebene Erledigung der Sicherungsverwahrung eignen" (BT-Drs. 17/3403, S. 51; vgl. zu allem - für den Fall der Idealkonkurrenz - OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 581 f.).
  • KG, 30.04.2014 - 2 Ws 26/14

    Dauer des Diagnostikverfahrens sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung in

    Im Rahmen des § 159 StVollzG ist insoweit obergerichtlich geklärt, dass diejenigen Personen zwingend an der Vollzugsplankonferenz teilnehmen müssen, die maßgeblich an der Behandlung des Gefangenen beteiligt und für seine Beurteilung besonders wichtig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 Ws 72/11 Vollz - mit weit. Nachweisen; Feest/Lesting, StVollzG 6. Aufl., § 159 Rdn. 4).
  • KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11

    Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere

    Dies sind gemäß § 159 StVollzG diejenigen Personen, die maßgeblich an der Behandlung des Gefangenen beteiligt sind, also alle im Vollzug Tätigen, die genaue persönliche Kenntnisse über den betroffenen Gefangenen haben, die für die Vollzugsplanung von Relevanz sind (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 191; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392; Senat, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 Ws 72/11 Vollz - Feest a.a.O. § 159 Rdn. 4).
  • OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11

    Strafvollstreckung: Erledigterklärung der angeordneten Maßregel der Unterbringung

    Nach Ansicht des OLG Frankfurt kann eine Erledigterklärung nach Art. 316 e Abs. 3 EGStGB nicht erfolgen, wenn zwar nicht die Anlasstat(en), wohl aber eine oder mehrere Vortaten im Katalog des § 66 StGB n. F. enthalten sind (vgl. zu sog. "Mischfällen" auch BT-Drucks. 17/3403 S. 51, OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2011, Gz.: 2Ws 161/11 und OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, Gz.: 1 Ws 118/11, jeweils zitiert nach juris sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2011, NStZ 2011, 581).
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