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   BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10   

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BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10 (https://dejure.org/2011,8295)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - 4 StR 699/10 (https://dejure.org/2011,8295)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10 (https://dejure.org/2011,8295)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 Abs 4 Nr 1 StGB, § 184g Nr 2 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen Handlung vor einem anderen

  • Wolters Kluwer

    Die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer ist Voraussetzung für die Annahme einer sexuellen Handlung im strafrechtlichen Sinne

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen Handlung vor einem anderen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen Handlung vor einem anderen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 633
  • StV 2012, 667
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09

    Sexueller Missbrauch von Kindern bei Übermittlung sexueller Handlungen durch eine

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2001 - 2 Ws 152/01

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sofortige

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Ihm kommt bei der Beurteilung der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00, NStZ 2001, 366, 367; vgl. auch BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 5 StR 37/07, NStZ-RR 2007, 303; vom 10. Juni 2010 - 4 StR 474/09 Rn. 34).
  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 589/07

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (bedingter Vorsatz hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Denn hinsichtlich des Alters des Kindes genügt bei § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB - ebenso wie bei § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 4 StR 522/10; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238; vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, bei Miebach, NStZ 1998, 131 Nr. 12) - bedingter Vorsatz (vgl. Perron/Eisele aaO § 176 Rn. 18; Hörnle aaO Rn. 108).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Bei dieser Sachlage hätte für das Landgericht Veranlassung bestanden, sich näher mit den möglichen Auswirkungen einer Weisung nach § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB auf die Beurteilung der Rückfallgefahr auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 1999 - 4 StR 72/99, StV 1999, 601; vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21).
  • OLG Hamm, 28.10.2004 - 3 Ss 401/04

    sexueller Missbrauch; subjektiver Tatbestand; sexuelle Motivation

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Ihm kommt bei der Beurteilung der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00, NStZ 2001, 366, 367; vgl. auch BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 5 StR 37/07, NStZ-RR 2007, 303; vom 10. Juni 2010 - 4 StR 474/09 Rn. 34).
  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 522/10

    Erforderliche Vorsatzfeststellung für den sexuellen Missbrauch eines Kindes und

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Denn hinsichtlich des Alters des Kindes genügt bei § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB - ebenso wie bei § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 4 StR 522/10; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238; vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, bei Miebach, NStZ 1998, 131 Nr. 12) - bedingter Vorsatz (vgl. Perron/Eisele aaO § 176 Rn. 18; Hörnle aaO Rn. 108).
  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 353/97

    Absehen von der Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen zur

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
    Denn hinsichtlich des Alters des Kindes genügt bei § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB - ebenso wie bei § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 4 StR 522/10; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238; vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, bei Miebach, NStZ 1998, 131 Nr. 12) - bedingter Vorsatz (vgl. Perron/Eisele aaO § 176 Rn. 18; Hörnle aaO Rn. 108).
  • BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99

    Altpapier als fremde Sache; Verhaltensstörungen; Unterbringung in einem

  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind:

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Erforderlich soll vielmehr sein, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633).
  • OLG Zweibrücken, 29.03.2021 - 1 OLG 2 Ss 14/21

    Auslegung des § 174c Abs. 1 StGB für einvernehmliche Handlungen eines

    aa) Das Amtsgericht hat zutreffend erkannt, dass durch das Einverständnis der Zeugin allein ein missbräuchliches Verhalten des Angeklagten nicht ausgeschlossen wird (vgl. hierzu bereits BT-Drs. 13/1867, S. 7; BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 4 StR 699/10, juris Rn. 27 ff.).

    Die Frage, ob der Täter das sich aus einem Beratungsverhältnis ergebende Vertrauensverhältnis unter Verletzung der ihm dadurch aufgegebenen Pflichten bewusst zu sexuellen Kontakten mit der ihm anvertrauten Person ausgenutzt hat, ist vielmehr anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Tatumstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 23/99, juris Rn. 5 [zu § 174a Abs. 1 StGB]; Beschluss vom 14.04.2011 - 4 StR 699/10, juris Rn. 39; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 174c Rn. 10b).

  • BGH, 17.01.2023 - 4 StR 216/22

    Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlungen vor einem Kind);

    Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist, es ihm hierauf also ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 79/14, BGHSt 60, 44 Rn. 19; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10 Rn. 4; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 378 ff.; offen BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 Rn. 5 f.; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12 Rn. 4).
  • BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderung an die Begründung: positive

    Ihm kommt bei der Beurteilung der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 4 StR 288/22

    Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind bei Erheblichkeit und

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Täter die andere Person in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 4 StR 216/22 Rn. 3; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633 Rn. 4 mwN).
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