Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10   

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https://dejure.org/2011,8477
BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10 (https://dejure.org/2011,8477)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - 3 StR 497/10 (https://dejure.org/2011,8477)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - 3 StR 497/10 (https://dejure.org/2011,8477)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 397 Abs. 1 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen; Indiztatsache; Hilfstatsache; Prüfungsmaßstab; Begründungstiefe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 397 Abs 1 S 3 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages eines Nebenklägers wegen Bedeutungslosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Keine weniger restriktive Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe auf Beweisanträge eines Nebenklägers

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages eines Nebenklägers wegen Bedeutungslosigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages eines Nebenklägers wegen Bedeutungslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maß der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe auf Beweisanträge des Nebenklägers im Vergleich zur Anwendung auf Beweisanträge des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gleiches Recht für alle: Der Beweisantrag des Nebenklägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 713
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 487/09

    Besetzungsreduktion; Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Bedeutung der Sache; Zahl

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10
    Zwar hat der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 28. April 2010 (5 StR 487/09, NStZ 2010, 714) - nicht tragend - angemerkt, ungeachtet des auch dem Nebenkläger nach § 397 Abs. 1 Satz 3 StPO zugebilligten Beweisantragsrechts erscheine eine weniger restriktive Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe auf Beweisanträge des Nebenklägers als beim Angeklagten vertretbar.
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss blieb (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss blieb (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Gericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Entscheidungsbildung ohne Einfluss blieb (BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des

    Geht es um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, muss die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfassen und darlegen, warum dem Tatrichter die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356; vgl. insbesondere zu einem Beweisantrag des Nebenklägers ferner BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).

    Im Hinblick auf die mehrfachen Rechtsfehler des Landgerichts bedarf keiner Entscheidung, ob hinsichtlich des dem Nebenkläger zustehenden Beweisantragsrechts eine weniger restriktive Anwendung der gesetzlichen Ablehnungsgründe als beim Angeklagten vertretbar ist (so BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 487/09, NStZ 2010, 714; hiergegen mit überzeugender Begründung BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Denn die Feststellung etwaiger Verfahrensfehler kann nur im Umfang der zulässigen Nebenklage erfolgen, da § 400 StPO anderenfalls durch die Erhebung von Verfahrensrügen umgangen werden könnte, zumal dem Nebenkläger in der Hauptverhandlung das Recht zur Stellung von Beweisanträgen uneingeschränkt auch dann zusteht, wenn ihm insoweit die Rechtsmittelbefugnis fehlt (vgl. § 397 Abs. 1 S. 3 StPO; Senat, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10).'.
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Gericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Entscheidungsbildung ohne Einfluss blieb (BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713 mwN).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11234
BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11234)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11234)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 (https://dejure.org/2011,11234)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 302 StPO, § 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 4 StPO
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücknahme eines Rechtsmittels bei einstimmiger Entscheidung über das Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines Beschlusses des Revisionsgerichts ist bis zu einer Herausgabe der Geschäftsstelle an die Post möglich; Zeitpunkt der letztmöglichen Rücknahme einer Revision

  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücknahme eines Rechtsmittels bei einstimmiger Entscheidung über das Rechtsmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücknahme eines Rechtsmittels bei einstimmiger Entscheidung über das Rechtsmittel

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der letztmöglichen Rücknahme einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 713
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 474/93

    Verwerfung einer Revision - Berücksichtigung einer Gegnerklärung - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11
    Hierzu gehören auch die Beschlüsse des Revisionsgerichts gemäß § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1993 - 4 StR 474/93, NStZ 1994, 96; LR/Graalmann-Scheerer aaO).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 532/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11
    Die Zurücknahme ist daher gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 StR 532/09).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Die Gründe eines bereits unterschriebenen Beschlusses können inhaltlich geändert werden, jedenfalls solange er nicht aus dem inneren Dienstbereich des Gerichtes hinausgegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11, NStZ 2011, 713; Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 455/96, BGHSt 43, 22, 26).
  • BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11

    Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde

    Gleiches gilt für Revisionsentscheidungen, die gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ergehen und die Rechtskraft des angefochtenen Urteils nur teilweise unmittelbar herbeiführen, da eine "geteilte" Beurteilung der Frage, ob über das Rechtsmittel bereits entschieden ist, nicht in Betracht kommt (BGH NStZ 2011, 713).
  • BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

    Sie sind bereits dann erlassen, wenn sie mit der Unterschrift des Richters versehen in den Geschäftsgang gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. März 2021 - 2 Ss (OWi) 6/21 - NStZ-RR 2021, 222 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, Vor § 33 Rn. 9).

    Denn nach dem Erlass einer verfahrensrechtlichen Entscheidung können keine Prozesserklärungen mehr abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 für Rücknahmen).

  • BGH, 23.08.2016 - 3 StR 125/16

    Gegenstandslosigkeit der nach bereits erfolgter Sachentscheidung eingegangenen

    Hierzu gehören auch die Beschlüsse des Revisionsgerichts, die wie vorliegend gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ergehen und die Rechtskraft des angefochtenen Urteils jedenfalls teilweise unmittelbar herbeiführen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11, NStZ 2011, 713).
  • KG, 24.06.2015 - 5 Ws 78/15

    Strafverfahren: Teilnahme der Erklärung der Berufungsrücknahme an der Beweiskraft

    a) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist nur bis zur (rechtskräftigen) Entscheidung über dieses zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - juris Rz. 3).

    Denn diese Ansicht stützt sich zur Begründung allein auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 -.

  • BGH, 19.04.2023 - 1 StR 47/23

    Revisionsrücknahme

    Dieser Beschluss ist unabänderlich; denn er hat die Rechtskraft des angefochtenen Urteils jedenfalls teilweise unmittelbar herbeigeführt (BGH, Beschlüsse vom 23. August 2016 - 3 StR 125/16 Rn. 3 und vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 Rn. 3).
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 22/12

    Unbehelfliche Gegenvorstellung; Anhörungsrüge

    Die Gegenvorstellung bleibt erfolglos, da der Senat seinen Beschluss, mit dem er die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, 95, 97; vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 253/04 mwN; vom 22. Mai 2007 - 3 StR 57/07; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., Vor §§ 296 ff. Rn. 4; zum Zeitpunkt der Rechtskraft BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11, NStZ 2011, 713).
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