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   OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10   

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https://dejure.org/2010,16185
OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10 (https://dejure.org/2010,16185)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10 (https://dejure.org/2010,16185)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10 (https://dejure.org/2010,16185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 715
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Zwar ist die Benachrichtigung des - teilnahmeberechtigten - Verteidigers über einen Anhörungstermin grundsätzlich Sache des Verurteilten; das Gericht ist zu einer Benachrichtigung des Verteidigers nur dann verpflichtet, wenn der Anhörungstermin kurzfristig anberaumt wird und der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung anderweitig nicht zu gewährleisten ist (vgl. - jeweils zur mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO - BVerfG NJW 1993, 2301; OLG Saarbrücken NStZ 2011, 478; OLG Köln NStZ 2011, 715; Senat, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 - Appl in Karlsruher Kommentar a.a.O., § 454 Rdn. 19; Meyer-Goßner, § 454 StPO Rdn. 19).
  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen

    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.1.2011, Az. 2 Ws 611/10; OLG Bamberg, Beschluss vom 6.11.2012, Az. 1 Ws 678/12, juris).
  • KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Nichtgewährung eines Arzttermins;

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
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