Rechtsprechung
BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 13 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 271 StPO; § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO
Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung; Verbot hypothetischer Betrachtungen); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation nach unwirksamer Zustellung: mangelnde Unterschrift des Protokollführers; eigene Sachentscheidung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266 StGB
Strafverfahren wegen Untreue: Bestimmung des untreuerelevanten Vermögensnachteils - Wolters Kluwer
Abstellen bei der Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen auf den Schwerpunkt des Täterverhaltens
- rewis.io
Strafverfahren wegen Untreue: Bestimmung des untreuerelevanten Vermögensnachteils
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren wegen Untreue: Bestimmung des untreuerelevanten Vermögensnachteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 13; StGB § 266; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
Abstellen bei der Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen auf den Schwerpunkt des Täterverhaltens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung: 6 Monate bringen 1 Monat weniger Freiheitsstrafe
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Was bringen sechs Monate Verfahrensverzögerung beim BGH?
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Und ewig lockt die Untreue (RA und Wiss. Ass. Dr. Christian Becker; HRRS 5/2012, 237)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Nochmals: Zur Unmittelbarkeit des Untreueschadens (RA Dr. Marcus Mosiek; HRRS 10/2012, 454)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 24.02.2010 - 410 Js 734/07
- BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3528
- NStZ 2012, 151
- StV 2012, 82
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach …
Maßgeblich ist insofern, wo der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 239/02, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Tun 3;… Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 6; Urteile vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277, 286 mwN). - BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15
Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben
Zutreffend ist zwar, dass die Tathandlung im Rahmen von § 266 Abs. 1 StGB den Vermögensnachteil unmittelbar bewirken muss (vgl. BGH, Urteile vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529; vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 115 f.;… umfassend SSW-StGB/Saliger, 2. Aufl., § 266 Rn. 84, 62 mwN; aA Rübenstahl/Wasserburg NStZ 2004, 521, 526). - BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse …
aa) Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. September 2010 - 2 StR 600/10, NStZ 2012, 151 f., juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 321, juris Rn. 62).cc) Auch soweit in der Rechtsprechung gefordert wird, dass über die - hier unzweifelhaft gegebene - reine Kausalität hinaus der Vermögensnachteil unmittelbar auf der Verletzung der vermögensbezogenen Treuepflicht beruhen muss (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. September 2010 - 2 StR 600/10, NStZ 2012, 151 f., juris Rn. 8;… ferner Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 325, juris Rn. 90; hiergegen etwa BGH…, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, 220, juris Rn. 59, jeweils mwN), fehlt es hieran nicht.
- BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16
Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler …
Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10 Rn. 8, NStZ 2012, 151 f.;… Beschlüsse vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 321 Rn. 62 …und vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NStZ 2017, 32, 36 Rn. 34). - BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20
Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen …
Daran ändert sich nichts, wenn man zur Begründung einer Untreue durch Unterlassen § 13 Abs. 1 StGB heranzieht (so BGH, Urteile vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529; vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323, 334). - BGH, 17.03.2022 - 2 StR 157/21 Zwar ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es bei der Frage, ob ein strafbares Tun oder Unterlassen vorliegt, auf den Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1954 - GSSt 3/53, BGHSt 6, 46, 59; vom 17. August 1999 - 1 StR 390/99, NStZ 1999, 607; Senat, Urteil vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529).
- BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11
Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt; …
Ein Vermögensnachteil liegt vor, wenn die treuwidrige Handlung unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Treugebers führt, wobei ein Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und unmittelbar nach der pflichtwidrigen Handlung zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329). - KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14
Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung
Denn eine Kompensation durch Zugrundelegung hypothetischer Sachverhalte findet bei der Schadensberechnung nicht statt (vgl. BGH, NStZ 2003, 313, 315; NJW 2011, 3528, 3529); maßgeblich ist allein die vermögensmindernde Verfügung an sich, nicht aber das Gesamtergebnis einer Wirtschaftsperiode.
Rechtsprechung
BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 261 StPO; § 21 StGB; § 15 StGB; § 244 Abs. 3 StPO
Totschlag; Tötungsvorsatz (lückenhafte Beweiswürdigung; besonders gefährliche Gewalthandlung; erheblich verminderte Schuldfähigkeit); Ablehnung mehrerer auf die Feststellung verschiedener Indiztatsachen gerichteter Beweisanträge (gebotene Gesamtwürdigung aller ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 StGB, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit - Wolters Kluwer
Annahme von Tötungsvorsatz aufgrund dauerhafter und massiver Einwirkung auf den Hals des Tatopfers
- rewis.io
Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit
- ra.de
- rewis.io
Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Annahme von Tötungsvorsatz aufgrund dauerhafter und massiver Einwirkung auf den Hals des Tatopfers - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.05.2011 - 18 Ks 3/11
- BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 151
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei …
Dies gilt insbesondere für die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt (zum bedingten Tötungsvorsatz vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151 mwN). - BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16
Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der …
Auch kann das Wissens- oder Willenselement des Vorsatzes im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko einer Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung oder alkoholischen Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151). - BGH, 28.02.2012 - 3 StR 17/12
Beweiswürdigung (Anforderungen bei Annahme von Tötungsvorsatz)
Der Schluss von der Gefährlichkeit der Tatausführung auf den Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbezieht, die dieses Ergebnis in Frage stellen können; dies gilt insbesondere bei der Annahme von direktem Tötungsvorsatz (BGH…, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 225/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, juris Rn. 5).Es versteht sich nicht von selbst, dass ein Täter, der - wenn auch lediglich nicht ausschließbar - aufgrund einer Persönlichkeitsstörung und Alkoholintoxikation in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert ist, noch erkennt, dass seine Gewalthandlung zum Tod des Opfers führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011, aaO).
- LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung, …
Das Würgen eines Menschen über mehrere Minuten ist eine äußerst gefährliche Gewalthandlung, deren Lebensbedrohlichkeit für gewöhnlich ohne weiteres erkennbar ist und die deshalb grundsätzlich darauf schließen lässt, der Täter habe den Tod des Opfers beabsichtigt oder jedenfalls billigend in Kauf genommen (BGH, Beschl. vom 27.10.2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151 beck-online). - BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13
Totschlag (Tötungsvorsatz; rechtsfehlerhaft mangelnde Gesamtwürdigung)
Gleichwohl können das Wissens- oder Willenselement des Vorsatzes im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko einer Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung oder alkoholischen Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist (vgl. BGH NStZ 2012, 151). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 577/14
Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz eines stark …
Hierzu besteht zwar grundsätzlich Anlass, denn es versteht sich im Allgemeinen nicht von selbst, dass ein Täter, der in einem seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Maße alkoholisiert ist, noch erkennt, dass seine Gewalthandlung zum Tode des Opfers führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51, 52; vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151).