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   BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11   

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https://dejure.org/2011,5918
BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11 (https://dejure.org/2011,5918)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - 3 StR 298/11 (https://dejure.org/2011,5918)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11 (https://dejure.org/2011,5918)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 15 StGB
    Totschlag; Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; freiwilliges Aufgeben; korrigierter Rücktrittshorizont); Schuldfähigkeit; Tötungsvorsatz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Rücktritt vom zweifachen Tötungsversuch

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung von gerichtlichen Ausführungen bzgl. der Verneinung des Rücktritts eines Angeklagten vom zweifachen Tötungsversuch mit einem Messer in der Revisionsinstanz

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Rücktritt vom zweifachen Tötungsversuch

  • ra.de
  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Rücktritt vom zweifachen Tötungsversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung von gerichtlichen Ausführungen bzgl. der Verneinung des Rücktritts eines Angeklagten vom zweifachen Tötungsversuch mit einem Messer in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wirksamer Rücktritt vor Fehlschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 263
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11
    Zwar hat das Landgericht die Erklärung des Angeklagten, der sich erstmals in der Hauptverhandlung zur Sache geäußert und dies damit begründet hatte, er habe Absprachen zwischen den Zeugen im Vorfeld verhindern wollen, "angesichts der bis dahin - der Einlassung des Angeklagten zufolge unrechtmäßig - erlittenen mehrmonatigen Untersuchungshaft" für "unglaubhaft" gehalten, wogegen rechtliche Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlichrechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550 [richtig: JA 2017, 550 - d. Red.] ; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt

    Lässt sich das Vorstellungsbild der Täter im maßgeblichen Zeitpunkt, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist, den Feststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil insoweit sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH aaO, vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris Rn. 3; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263, und Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509 mwN).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17

    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten;

    Daher sind zur Annahme eines Fehlschlags regelmäßig Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten im Moment seines Nichtweiterhandelns (Rücktrittshorizont) erforderlich; lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 , NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 f.; vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, juris Rn. 8; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 24 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Lässt sich die Vorstellung des Täters von der Tat den Urteilsfeststellungen nicht entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH aaO, vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 f.).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Daher sind zur Annahme eines Fehlschlags regelmäßig Feststellungen zum entsprechenden Vorstellungsbild des Angeklagten im Moment seines Nichtweiterhandelns (Rücktrittshorizont) erforderlich; fehlen in den Urteilsfeststellungen entsprechende Ausführungen, die zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch im Allgemeinen unerlässlich sind, so hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung in der Regel nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 , NStZ-RR 2013, 275; Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263, 264; vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, juris Rn. 8; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 24 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer

    Lässt sich das Vorstellungsbild der Täter im maßgeblichen Zeitpunkt, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist (BGH aaO mwN), den Urteilsfeststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil demgemäß sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH aaO; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20

    Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum

    Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 596/19; vom 7. März 2018 ? 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 ? 5 StR 303/17; vom 23. November 2016 ? 4 StR 471/16, JuS 2017, 696; vom 11. März 2014 ? 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 ? 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 ? 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 ? 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 282/18

    Rücktritt (Darstellung des Rücktrittshorizontes in den Urteilsfeststellungen)

    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 36/14

    Anforderungen an einen fehlgeschlagenen Versuch (Zeitpunkt der Betrachtung bei

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19

    Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16

    Fehlende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters beim möglichen Rücktritt

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