Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2046
BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11 (https://dejure.org/2011,2046)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - 4 StR 430/11 (https://dejure.org/2011,2046)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 4 StR 430/11 (https://dejure.org/2011,2046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StPO; § 146 StPO
    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von Anwaltsverschulden bei den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wiedereinsetzungsantrags: Unterschrift eines nicht mandatierten Rechtsanwalts, Mehrfachverteidigung; Darlegung des Zeitpunkts des ...

  • HRR Strafrecht

    § 245 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 38 StPO; § 220 StPO
    Beweisantrag bei selbst geladenen Zeugen der Verteidigung (präsentes Beweismittel; Alternativitätsrüge; Darlegungsanforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 StPO, § 220 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 245 Abs 2 S 1 StPO, § 245 Abs 2 S 3 StPO
    Strafverfahren: Unmittelbare Ladung von Zeugen; erforderlicher Vortrag in der Revisionsrüge wegen Ablehnung der Vernehmung selbst geladener Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 StPO, § 344 StPO, § 345 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag; Unterzeichnung durch bevollmächtigten für einen Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Mitteilung des Zeitpunkts des Wegfalls des die Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag; Möglichkeit der wirksamen Bevollmächtigung eines von einem Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts durch ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Unmittelbare Ladung von Zeugen; erforderlicher Vortrag in der Revisionsrüge wegen Ablehnung der Vernehmung selbst geladener Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag; Unterzeichnung durch bevollmächtigten für einen Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Mitteilung des Zeitpunkts des Wegfalls des die Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag; Möglichkeit der wirksamen Bevollmächtigung eines von einem Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Präsente Zeugen übergangen? Die Revision ist schwierig!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung ist schwer - wirklich?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 276
  • NStZ 2012, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81

    Vernehmung eines ohne Vorladung vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
    Ein Angeklagter kann die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift gemäß §§ 220, 38 StPO nur mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers bewirken (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81, NStZ 1981, 401; ebenso bereits BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51, NJW 1952, 836 zu § 245 StPO a.F.); er hat die förmliche Ladung nachzuweisen, wenn diese nicht aktenkundig ist (MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 245 Rn. 16 a.E.).
  • BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
    Ein Angeklagter kann die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift gemäß §§ 220, 38 StPO nur mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers bewirken (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81, NStZ 1981, 401; ebenso bereits BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51, NJW 1952, 836 zu § 245 StPO a.F.); er hat die förmliche Ladung nachzuweisen, wenn diese nicht aktenkundig ist (MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 245 Rn. 16 a.E.).
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16

    Fehlende formgerechte Begründung der Revision (Unterschrift der

    Dem ist der Beschuldigte nicht entgegengetreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277; vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 473/15, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung des Antrags: Zeitpunkt des

    Maßgeblich für den Wegfall des Hindernisses und damit den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist die Kenntnis des Angeklagten, nicht die seines Verteidigers (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, aaO; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).

    Eines entsprechenden Vortrags bedarf es selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11 aaO).

  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

    Ein Angeklagter oder sein Verteidiger können die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift nur mithilfe eines Gerichtsvollziehers nach § 38 StPO bewirken (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51; Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).

    Der erforderliche Vortrag war auch nicht deshalb entbehrlich, weil ein - nach § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO ohnehin erforderlicher - Beweisantrag gestellt worden war (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Damit die Einhaltung der Wochenfrist überprüft werden kann, bedarf es zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs in den Fällen, in denen dies nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, der Mitteilung, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008 - 2 StR 365/10, Rn. 3; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 77/11, Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

    Zwar hat es der Antragsteller versäumt, den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, das zur Fristversäumung führte, mitzuteilen (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2015, 145; NStZ 2012, 276; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 45 Rn. 5).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der den Wiedereinsetzungsantrag stellende Kanzleikollege des Verteidigers als dessen allgemeiner Vertreter nach § 53 BRAO bestellt war (vgl. dazu BGH NStZ 2012, 276).

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass die Antragstellerin mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN, vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 mN, und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10; Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).'.
  • BGH, 16.01.2020 - 4 StR 279/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Die Revisionsbegründungsschrift ist entgegen dieser Vorschrift nicht von ihrem Pflichtverteidiger selbst, sondern "pro absente und in Vollmacht' für den "nach Diktat verreisten' Pflichtverteidiger von einem von ihm bevollmächtigten anderen Rechtsanwalt unterzeichnet worden; auf diesen konnte der Pflichtverteidiger der Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276 f.; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 345 Rn. 12).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 473/15

    Form des Revisionsantrags (erforderliche Unterschrift des Verteidigers)

    Die Revisionsbegründung vom 9. September 2015 ist entgegen § 345 Abs. 2 StPO nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem in derselben Kanzlei tätigen Rechtsanwalt unterzeichnet; auf diesen konnte der Pflichtverteidiger des Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 346/13

    Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung

  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 109/14

    Zulässigkeit der Revision bei fristgerechter Begründung durch einen

  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 222/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Anforderungen an das

  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13

    Erforderlichkeit von Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3332
BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,3332)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2011 - 4 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,3332)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,3332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 Alt 2 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 26 StGB, § 27 StGB, § 52 Abs 1 StGB
    Deliktsserie mehrerer Personen: Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Tatmehrheit oder Tateinheit im Zusammenhang mit einer Deliktserie wegen Betrugs gegenüber Leasinggesellschaften

  • rewis.io

    Deliktsserie mehrerer Personen: Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse

  • ra.de
  • rewis.io

    Deliktsserie mehrerer Personen: Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen von Tatmehrheit oder Tateinheit im Zusammenhang mit einer Deliktserie wegen Betrugs gegenüber Leasinggesellschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 414/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtfreiheitsstrafe (zeitliche Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Auf den bei einem von Anfang an beabsichtigten Verschieben oder Weiterverkauf der Fahrzeuge maßgeblichen Wert der Pkws bei Übergabe (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 21; Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 414/07, wistra 2007, 457) darf dagegen - wegen der geplanten "Rückerlangung" des Leasinggegenstandes - nicht abgestellt werden; auch der Wert der Pkws im Zeitpunkt der jedenfalls in den Fällen 10 11 8 und 12 in Betracht kommenden Unterschlagungen (in diesen Fällen sind die Fahrzeuge nicht an die Leasinggeber zurückgelangt) ist nicht maßgeblich, zumal es sich hierbei sowohl materiell als auch prozessual um eine weitere (verfolgbare) Tat handelt.
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 373/09

    Beihilfe zu mehreren Straftaten durch eine Handlung (Tateinheit); Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Daher sind diese Fälle zu einer Betrugstat in 16 rechtlich zusammentreffenden Fällen zusammenzufassen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 373/09).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 jeweils mwN).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Auf den bei einem von Anfang an beabsichtigten Verschieben oder Weiterverkauf der Fahrzeuge maßgeblichen Wert der Pkws bei Übergabe (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 21; Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 414/07, wistra 2007, 457) darf dagegen - wegen der geplanten "Rückerlangung" des Leasinggegenstandes - nicht abgestellt werden; auch der Wert der Pkws im Zeitpunkt der jedenfalls in den Fällen 10 11 8 und 12 in Betracht kommenden Unterschlagungen (in diesen Fällen sind die Fahrzeuge nicht an die Leasinggeber zurückgelangt) ist nicht maßgeblich, zumal es sich hierbei sowohl materiell als auch prozessual um eine weitere (verfolgbare) Tat handelt.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Der neue Tatrichter wird daher für die Fälle III.2.6, III.2.13 - 20 und III.2.22 - 28 unter Beachtung des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO eine Einzelstrafe festzusetzen haben (zu § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO: vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei einer rechtsfehlerfreien Gesamtbetrachtung zu der Überzeugung gelangt wäre, dass der Angeklagte eine endgültige und dauerhafte Verschaffung der Fahrzeuge erstrebte und damit in allen Fällen einen höheren Schuldumfang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, NStZ-RR 2018, 109, 110; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276) festgestellt hätte.
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23

    Annahme selbständiger, realkonkurrierender Betrugstaten

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 - jeweils mwN).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Bei der Beteiligung mehrerer Mittäter an einer Serie selbständiger Einzeltaten kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die konkurrenzrechtliche Beurteilung maßgeblich auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Mittäters an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, wistra 2012, 67; vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 21. April 2010 - 4 StR 635/09, wistra 2010, 344).
  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

    Das verbleibende Eigentum am Leasingfahrzeug darf bei der Berechnung des Vermögensschadens (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 86; vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 92; vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 89) nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn der Leasingnehmer von Anfang an beabsichtigt, der Leasinggeberin das Fahrzeug gänzlich zu entziehen und das Eigentum dadurch aus ihrem Vermögen herauszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 21; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16

    Betrug (konkurrenzrechtliche Beurteilung innerhalb einer Deliktsserie;

    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 134/15

    Tatmehrheit (eigenständige Bestimmung für jeden Tatbeteiligten: Zahl der eigenen

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, wistra 2012, 67, 68; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841, jeweils mwN).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 205/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Da aufgrund des Tatplans des Angeklagten, die Leasingraten allenfalls anfänglich zu entrichten, sowie der infolge der Nutzung der Fahrzeuge bei natürlicher Betrachtung eingetretenen Abnutzung ausgeschlossen werden kann, dass den einzelnen Leasinggebern kein Schaden entstanden ist, haben die Schuldsprüche Bestand (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Da aufgrund des Tatplans des Angeklagten, die Leasingraten allenfalls anfänglich zu entrichten, sowie der bei natürlicher Betrachtung eingetretenen Abnutzung der Fahrzeuge ausgeschlossen werden kann, dass den einzelnen Leasinggebern kein Schaden entstanden ist, haben die Schuldsprüche Bestand (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 463/14

    Betrug (Schadensbestimmung beim Eingehungsbetrug: schon auf Grund fehlender

  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22

    Konkurrenzen bei Beteiligung mehrerer an einer Vielzahl von Taten (individuelle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht