Rechtsprechung
BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO; § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO; § 263 StGB; § 189 GVG; § 337 StPO; § 274 StPO; § 273 StPO
Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung (Griff in die Kasse des Staates; Fallgruppen des großen Ausmaßes; Anlehnung an den Betrug); mangelnde Vereidigung des Dolmetschers (allgemeine Beeidigung; Beruhen; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; ... - lexetius.com
AO § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 3 S 2 Nr 1 AO
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Wertgrenze des Merkmals "in großem Ausmaß" - IWW
- Wolters Kluwer
Wertgrenze des Merkmals "in großem Ausmaß" i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO beim "Griff in die Kasse des Staates"
- rewis.io
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Wertgrenze des Merkmals "in großem Ausmaß"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Wertgrenze des Merkmals "in großem Ausmaß" i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO beim "Griff in die Kasse des Staates" - rechtsportal.de
AO § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Wertgrenze des Merkmals "in großem Ausmaß" i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO beim "Griff in die Kasse des Staates" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das "große Ausmaß” beim "Griff in die Staatskasse”
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung "in großem Ausmaß"
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Wertgrenze des Merkmals "in großem Ausmaß" beim "Griff in die Kasse des Staates"
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Steuerbetrug: Ab 50.000 Euro droht Knast
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bei Steuerbetrug ab 50.000 Euro droht Freiheitsstrafe
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Es war einmal das "große Ausmaß" Steuerhinterziehung in Höhe von 10
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß" konkretisiert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das große Ausmaß der Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerliche Selbstanzeige trotz Verschärfungen als Chance
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bei Steuerbetrug ab 50.000 Euro droht Freiheitsstrafe
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Nochmals: Großes Ausmaß ab 50.000 EUR bei Vortäuschung steuermindernder Umstände?
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
§ 370 AO
Zum großen Ausmaß i.S. des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO - handelsblatt.com (Entscheidungsanmerkung)
Steuerstrafrecht wird weiter verschärft
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.05.2011 - 56 KLs 1/11
- BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1015
- NStZ 2012, 331
- NJ 2013, 347
- StV 2012, 472
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15
Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen …
aa) Nach dieser Rechtsprechung, die der Senat seit der Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 2008 (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 84 ff.) mehrfach bestätigt und fortgeschrieben hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2010 - 1 StR 332/10, wistra 2010, 449, vom 5. Mai 2011 - 1 StR 116/11, NStZ 2011, 643, 644, vom 5. Mai 2011 - 1 StR 168/11, vom 12. Juli 2011 - 1 StR 81/11, wistra 2011, 396, vom 29. November 2011 - 1 StR 459/11, wistra 2012, 151, vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NStZ 2012, 331, vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12, wistra 2013, 67, vom 26. September 2012 - 1 StR 423/12, wistra 2013, 31 und vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, wistra 2013, 1999 sowie Urteile vom 21. August 2012 - 1 StR 257/12, wistra 2013, 28, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, wistra 2012, 236 und vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12, wistra 2012, 350), ist das nach objektiven Maßstäben zu bestimmende Merkmal des Regelbeispiels "in großem Ausmaß' dann erfüllt, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro übersteigt.Mit Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NStZ 2012, 331, 332, hat der Senat seine Rechtsprechung weiter präzisiert:.
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat seit der Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 2008 (im Verfahren 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 84 ff.) mehrfach bestätigt und fortgeschrieben hat (vgl. zusammenfassend BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11), ist das nach objektiven Maßstäben zu bestimmende Merkmal des Regelbeispiels "in großem Ausmaß" dann erfüllt, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 EUR übersteigt. - BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16
Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig
Nach dieser in der Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 2008 (1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 84 ff.) begründeten und sodann fortentwickelten Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 1 StR 116/11, NStZ 2011, 643, 644; Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 81/11, wistra 2011, 396; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 1 Großes Ausmaß 4; Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 130) ist der in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung bei besonders hohen Hinterziehungsbeträgen dadurch Rechnung zu tragen, dass bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch schuldangemessen sein kann.
- BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
aa) Zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass der Bundesgerichtshof bis zum Urteil vom 27. Oktober 2015 (1 StR 373/15, BGHSt 61, 28) für Fälle, in denen sich das Verhalten des Täters darauf beschränkte, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen, und in denen dies lediglich zu einer Gefährdung des Steueranspruchs führte, von einer Wertgrenze von 100.000 Euro für die Verkürzung von Steuern in großem Ausmaß ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 84 und Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 1 Großes Ausmaß 4;… vgl. auch die weiteren Nachweise im Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15 Rn. 29, BGHSt 61, 28).Denn das Verhalten des Angeklagten beschränkte sich nicht darauf, den bestehenden Steueranspruch durch bloßes Verschweigen von Einkünften zu gefährden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 1 Großes Ausmaß 4).
- BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
Beschränkt sich das Verhalten des Täters darauf, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und führt das lediglich zu einer Gefährdung des Steueranspruchs, liegt die Wertgrenze zum "großen Ausmaß" bei 100.000 EUR (vgl. zusammenfassend BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015). - FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
Im Falle der Tatmehrheit ist die Wertgrenze demgegenüber für jede Tat isoliert zu prüfen (BGH Beschluss vom 15.12.2011 1 StR 579/11 wistra 2012, 191 unter 2e; s.a. Schauf in: Kohlmann StGB § 370 Rn. 1099.3 Lfg. - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
Dies hat die Strafkammer nicht verkannt, sie hat jedoch rechtsfehlerhaft nicht auf die allein maßgebliche Summe des zu Unrecht anerkannten (bzw. in den Versuchsfällen: geltend gemachten) Vorsteuerabzugs abgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11). - BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers
Konkrete Umstände, welche den Schluss zuließen, dass sich das Fehlen der eidlichen Bekräftigung im Einzelfall nicht auf die Übersetzung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706; vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5;… Wickern in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 189 GVG Rn. 12 mwN), ergeben sich weder aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensablauf noch aus der das Rügevorbringen der Revision bestätigenden Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft. - BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19
Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen)
a) Mit der Eidesleistung in der Hauptverhandlung (§ 189 Abs. 1 GVG) bzw. mit dem Berufen auf einen allgemeinen Eid (§ 189 Abs. 2 GVG) soll dem Dolmetscher seine besondere Verantwortung im konkreten Fall bewusst gemacht werden (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5;… Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1). - BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13
Mangelnde Berufung auf einen Eid des Dolmetschers (mangelnde Eidesleistung; …
Es ist unter diesen Umständen fernliegend, dass die allgemein vereidigten Dolmetscherinnen sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Fall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewusst waren und deshalb unrichtig übersetzt haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; vom 3 4 5 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706 und vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015). - BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit …
- BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21
Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge, …
- LG Köln, 14.06.2018 - 118 KLs 6/14
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21
Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die …
- LG Essen, 31.01.2012 - 21 KLs 11/11
Steuerhinterziehung wegen Nichterklärung von Umsatzsteuervoranmeldungen und bei …
- LG Münster, 19.02.2018 - 20 KLs 9/18
- LG Paderborn, 14.11.2012 - 1 KLs 5/11
- LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11
- LG Essen, 03.06.2013 - 59 KLs 8/12
- LG Essen, 08.05.2014 - 32 KLs 7/14
Steuerhinterziehung mittels gefälschter Einkaufsrechnungen
- LG Bochum, 20.02.2013 - 12 KLs 7/12