Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10   

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https://dejure.org/2011,2907
BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10 (https://dejure.org/2011,2907)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2011 - 2 StR 590/10 (https://dejure.org/2011,2907)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10 (https://dejure.org/2011,2907)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 265 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten nach der StPO (Beruhen; Hinweis auf den Wechsel der Beteiligungsform; rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Strafverfahren); Pflicht zur Offenlegung von Ermittlungen des erkennenden ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 257c, 265

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 265 StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 29 BtMG
    Verständigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Folgen für den Umfang richterlicher Hinweispflichten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    § 257c StPO und die sich aus einer danach getroffenen Verständigung ergebenden Bindungen des Gerichts relativieren oder verdrängen nicht die Hinweispflichten des § 265 StPO; Relativierung oder Verdrängung der Hinweispflichten des § 265 StPO durch Einführung des § 257c StPO und die ...

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Folgen für den Umfang richterlicher Hinweispflichten

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Folgen für den Umfang richterlicher Hinweispflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 265; StPO §§ 257c, 265
    Relativierung oder Verdrängung der Hinweispflichten des § 265 StPO durch Einführung des § 257c StPO und die sich aus einer danach getroffenen Verständigung ergebenden Bindungen des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigung im Strafverfahren - und die Hinweispflichten des Gerichts

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Auch bei einer Verständigung bleibt es bei den Hinweispflichten des Gerichts

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweispflicht des Gerichts auch bei Absprache - Einfuhr von BtM/Rauschgift

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 257c, 265 StPO
    Hinweispflicht trotz Verständigung (Michael Heghmanns; ZJS 2011, 575)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Absprache/Rechtlicher Hinweis - was hat Vorrang?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hinweispflichten bei verändertem rechtlichen Gesichtspunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 235
  • NJW 2011, 2377
  • NStZ 2012, 46
  • NJ 2011, 479
  • StV 2011, 607
  • AnwBl 2011, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Dem Tatgericht, das während, aber außerhalb der Hauptverhandlung verfahrensbezogene Ermittlungen anstellt, erwächst zwar aus dem Gebot der Verfahrensfairness (Art. 6 MRK, § 147 StPO) grundsätzlich die Pflicht, dem Angeklagten und der Verteidigung durch eine entsprechende Unterrichtung Gelegenheit zu geben, sich Kenntnis von den Ergebnissen dieser Ermittlungen zu verschaffen (BGHSt 36, 305, 308; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren, Hinweispflicht 5).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Angesichts des dem Tatrichter bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen eröffneten Beurteilungsspielraums (BGH NJW 1997, 3385, 3387; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 = NStZ-RR 2005, 71 (Leitsatz); NStZ 2006, 44, 45; Fischer, StGB 58. Aufl. vor § 25 Rn. 4, § 25 Rn. 12 mwN) wäre auch auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine andere Gewichtung der für und gegen die Annahme täterschaftlicher Begehung sprechenden Gesichtspunkte nicht rechtfehlerhaft gewesen.
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    An einem Beruhen fehlt es nur, wenn die Möglichkeit, dass der Verstoß das Urteil beeinflusst hat, ausgeschlossen oder nur theoretischer Natur ist (BGHSt 14, 265, 268; 22, 278, 280; Kuckein in KK 6. Aufl. § 337 Rn. 33; Meyer-Goßner aaO § 337 Rn. 37 jew. mwN).
  • BGH, 12.04.2011 - 5 StR 463/10

    Vorsätzlicher unerlaubter Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln;

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Da das Bundesgesundheitsamt im Jahr 1986 den Verkehr mit allen phenacetinhaltigen Arzneimitteln wegen schädlicher Wirkungen von Phenacetin untersagt hat (vgl. Körner BtMG 6. Aufl. Anhang D I AMG Rn. 19) und auch die vom Landgericht in Bezug genommene veröffentliche Liste der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker Phenacetin als einen für Arzneimittelrezepturen bedenklichen Grundstoff ausweist (Pharm.Ztg 2010, 201 f. mit Verweis auf Pharm.Ztg 1997, 1882), war der Wirkstoff Phenacetin aufgrund seiner Zweckbestimmung als pharmakologisch wirksamer Bestandteil einer Drogenzubereitung (vgl. Körner aaO; BGH NStZ 2008, 530; vgl. auch BGH Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10) als bedenkliches Arzneimittel im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 AMG zu werten.
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05

    Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerhinterziehung);

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Angesichts des dem Tatrichter bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen eröffneten Beurteilungsspielraums (BGH NJW 1997, 3385, 3387; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 = NStZ-RR 2005, 71 (Leitsatz); NStZ 2006, 44, 45; Fischer, StGB 58. Aufl. vor § 25 Rn. 4, § 25 Rn. 12 mwN) wäre auch auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine andere Gewichtung der für und gegen die Annahme täterschaftlicher Begehung sprechenden Gesichtspunkte nicht rechtfehlerhaft gewesen.
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Das Gericht hat dem Angeklagten eine entsprechende Kenntnis auch nicht in sonstiger Weise durch den Gang der Verhandlung vermittelt; eine Revisionsgegenerklärung oder dienstliche Äußerungen, aus denen sich Gegenteiliges ergeben könnte, sind nicht vorgelegt worden (vgl. BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4, Hinweispflicht 4; BGH NJW 2011, 1301, 1303).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Das Gericht hat dem Angeklagten eine entsprechende Kenntnis auch nicht in sonstiger Weise durch den Gang der Verhandlung vermittelt; eine Revisionsgegenerklärung oder dienstliche Äußerungen, aus denen sich Gegenteiliges ergeben könnte, sind nicht vorgelegt worden (vgl. BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4, Hinweispflicht 4; BGH NJW 2011, 1301, 1303).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Angesichts des dem Tatrichter bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen eröffneten Beurteilungsspielraums (BGH NJW 1997, 3385, 3387; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 = NStZ-RR 2005, 71 (Leitsatz); NStZ 2006, 44, 45; Fischer, StGB 58. Aufl. vor § 25 Rn. 4, § 25 Rn. 12 mwN) wäre auch auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine andere Gewichtung der für und gegen die Annahme täterschaftlicher Begehung sprechenden Gesichtspunkte nicht rechtfehlerhaft gewesen.
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    An einem Beruhen fehlt es nur, wenn die Möglichkeit, dass der Verstoß das Urteil beeinflusst hat, ausgeschlossen oder nur theoretischer Natur ist (BGHSt 14, 265, 268; 22, 278, 280; Kuckein in KK 6. Aufl. § 337 Rn. 33; Meyer-Goßner aaO § 337 Rn. 37 jew. mwN).
  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Danach ist nicht auszuschließen, dass sich der Angeklagte bei prozessordnungsgemäßen Verfahren mit Erfolg anders als geschehen gegen den Vorwurf, die festgestellten Taten mittäterschaftlich begangen zu haben, hätte verteidigen können (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1, Hinweispflicht 5).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 302/07

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher und in ihrer Qualität nicht unerheblich

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt die Entscheidung über das Beruhen stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280 f.; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt diese Entscheidung stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 17).
  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem das Opfer der für die Anstiftung maßgeblichen Bezugstat ausgewechselt wird (vgl. zum Wechsel des Tatopfers BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; Senat, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 2 StR 311/88, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 5; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 23; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 18a; BeckOK StPO/Eschelbach, 33. Ed., § 265 Rn. 37), wie auch beim Wechsel der maßgeblichen Zurechnungsnorm von Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 236 ff.; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 21; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, aaO, § 265 Rn. 14).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Er vermag sich der dort vertretenen Ansicht - jedenfalls vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung - nicht anzuschließen und hält an seiner Auffassung fest, dass dem Angeklagten die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen uneingeschränkt erhalten bleibt, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juni 2010 - 4 StR 73/10, NStZ-RR 2010, 383; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, NJW 2011, 2377).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    cc) Ein Urteil beruht auf einem Rechtsfehler, wenn nicht auszuschließen ist, dass es ohne diesen Rechtsfehler anders ausgefallen wäre (siehe nur BGH NJW 2011, 2377, 2378 Rn. 12; Nagel, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 337 Rn. 35 f. m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn die Möglichkeit ausgeschlossen oder lediglich theoretischer Natur ist, dass der Rechtsverstoß das angefochtene Urteil beeinflusst hat (BGHSt 22, 278, 280; BGH NJW 2011, 2377, 2378 Rn. 12; Meyer-Goßner, StPO, § 337 Rn. 38).

    An dieser Pflicht hat sich durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren und die dadurch erfolgte Einfügung von § 257c StPO mit der dortigen Regelung über die Bindung des Gerichts an getroffene Absprachen nichts geändert (BGH NJW 2011, 2377, 2378 Rn. 10).

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15

    Hinweis auf Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der

    Die Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO gilt nicht nur in Bezug auf den Straftatbestand, sondern auch für die nach dem Urteil maßgebliche Zurechnungsnorm für Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 237).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9563
BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,9563)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2011 - 3 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,9563)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,9563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 225a Abs 1 S 1 Halbs 1 StPO, § 225a Abs 1 S 2 StPO, § 269 StPO, § 270 StPO
    Zuständigkeitsänderung im Strafverfahren: Verfahrensübernahme durch schlüssiges Verhalten

  • Wolters Kluwer

    Strafkammer wird nicht zuständig im Fall eines Verweisungbeschlusses durch ein Schöffengericht; Zuständigkeit einer Strafkammer nach Verweisungbeschluss durch ein Schöffengericht; S

  • rewis.io

    Zuständigkeitsänderung im Strafverfahren: Verfahrensübernahme durch schlüssiges Verhalten

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuständigkeitsänderung im Strafverfahren: Verfahrensübernahme durch schlüssiges Verhalten

  • rechtsportal.de

    StPO § 215; StPO § 33 Abs. 2; StPO § 33 Abs. 3
    Strafkammer wird nicht zuständig im Fall eines Verweisungbeschlusses durch ein Schöffengericht; Zuständigkeit einer Strafkammer nach Verweisungbeschluss durch ein Schöffengericht; S

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Der Generalbundesanwalt hat hierzu in Anlehnung an eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121 ff.; bestätigt durch Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 62) in seiner Antragsschrift ausgeführt:.

    Eine Verweisung der Sache durch das Schöffengericht konnte nach § 270 StPO nicht erfolgen, weil diese Bestimmung - auch nach vorangegangener Aussetzung - erst nach Beginn der Hauptverhandlung anwendbar ist (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 344 f.; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 621/95, BGHSt 42, 39, 40; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 122; Jäger in LR StPO 26. Aufl. § 225a Rdnr. 5; Gmel in KK StPO 6. Aufl. § 225a Rdnr. 3; Deiters in SK StPO 4. Aufl. § 225a Rdnr. 2; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 225a Rdnr. 4, jeweils mwN).

    Einen die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung erst begründenden (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 123; Jäger in LR aaO Rdnr. 31; Meyer-Goßner aaO Rdnr. 17), ausdrücklichen Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO, der erst nach Einhaltung des in § 225a Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Verfahrens sowie nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten (§ 33 Abs. 2 und 3 StPO) hätte ergehen können und der dem Angeklagten entsprechend § 215 StPO förmlich zuzustellen gewesen wäre, hat das Landgericht nicht erlassen.

    Aus dem gleichen Grund kommt eine schlüssige Übernahme der Sache in der von der Strafkammer durchgeführten Hauptverhandlung von vornherein nicht in Betracht, zumal darin ausweislich der Sitzungsniederschrift auch der 'Abgabebeschluss' des Schöffengerichts vom 7. September 2010 nicht verlesen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1974 - 2 StR 69/74, BGHSt 25, 309, 312 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 123; Meyer-Goßner aaO § 243 Rdnr. 14).

    Zwar liegt dieser Norm der Gedanke zugrunde, dass die Verhandlung vor einem Gericht höherer Ordnung den Angeklagten generell nicht benachteiligen kann (RGSt 62, 265, 271; Meyer-Goßner aaO § 269 Rdnr. 1); die Anwendbarkeit der Bestimmung setzt jedoch voraus, dass die Sache nicht mehr beim Gericht niederer Ordnung anhängig ist, sondern die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung prozessordnungsgemäß begründet wurde (BGH, Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 20; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124).

    Das Landgericht hat sich im Sinne der Vorschrift 'mit Unrecht für zuständig erachtet', da es bei objektiver Betrachtung nicht zuständig war (dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124; Kuckein in KK aaO § 355 Rdnr. 2 und Meyer-Goßner aaO § 355 Rdnr. 3, jeweils mwN); zuständig war das Amtsgericht - Schöffengericht - Wilhelmshaven.

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Nach der verfahrensrechtlichen Situation (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 174) handelte es sich vielmehr um einen Vorlegungsbeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO (zum umgekehrten Fall siehe OLG Hamm MDR 1993, 1002 f.).

    Zwar liegt dieser Norm der Gedanke zugrunde, dass die Verhandlung vor einem Gericht höherer Ordnung den Angeklagten generell nicht benachteiligen kann (RGSt 62, 265, 271; Meyer-Goßner aaO § 269 Rdnr. 1); die Anwendbarkeit der Bestimmung setzt jedoch voraus, dass die Sache nicht mehr beim Gericht niederer Ordnung anhängig ist, sondern die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung prozessordnungsgemäß begründet wurde (BGH, Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 20; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124).

  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Zwar liegt dieser Norm der Gedanke zugrunde, dass die Verhandlung vor einem Gericht höherer Ordnung den Angeklagten generell nicht benachteiligen kann (RGSt 62, 265, 271; Meyer-Goßner aaO § 269 Rdnr. 1); die Anwendbarkeit der Bestimmung setzt jedoch voraus, dass die Sache nicht mehr beim Gericht niederer Ordnung anhängig ist, sondern die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung prozessordnungsgemäß begründet wurde (BGH, Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 20; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124).
  • BGH, 24.04.1974 - 2 StR 69/74

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Nötigung zur Unzucht sowie

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Aus dem gleichen Grund kommt eine schlüssige Übernahme der Sache in der von der Strafkammer durchgeführten Hauptverhandlung von vornherein nicht in Betracht, zumal darin ausweislich der Sitzungsniederschrift auch der 'Abgabebeschluss' des Schöffengerichts vom 7. September 2010 nicht verlesen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1974 - 2 StR 69/74, BGHSt 25, 309, 312 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 123; Meyer-Goßner aaO § 243 Rdnr. 14).
  • RG, 05.10.1928 - I 100/28

    1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Zwar liegt dieser Norm der Gedanke zugrunde, dass die Verhandlung vor einem Gericht höherer Ordnung den Angeklagten generell nicht benachteiligen kann (RGSt 62, 265, 271; Meyer-Goßner aaO § 269 Rdnr. 1); die Anwendbarkeit der Bestimmung setzt jedoch voraus, dass die Sache nicht mehr beim Gericht niederer Ordnung anhängig ist, sondern die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung prozessordnungsgemäß begründet wurde (BGH, Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 20; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95

    Zuständigkeit der Jugendkammer vor dem Schwurgericht in Jugendschutzsachen (keine

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Eine Verweisung der Sache durch das Schöffengericht konnte nach § 270 StPO nicht erfolgen, weil diese Bestimmung - auch nach vorangegangener Aussetzung - erst nach Beginn der Hauptverhandlung anwendbar ist (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 344 f.; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 621/95, BGHSt 42, 39, 40; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 122; Jäger in LR StPO 26. Aufl. § 225a Rdnr. 5; Gmel in KK StPO 6. Aufl. § 225a Rdnr. 3; Deiters in SK StPO 4. Aufl. § 225a Rdnr. 2; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 225a Rdnr. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Eine Verweisung der Sache durch das Schöffengericht konnte nach § 270 StPO nicht erfolgen, weil diese Bestimmung - auch nach vorangegangener Aussetzung - erst nach Beginn der Hauptverhandlung anwendbar ist (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 344 f.; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 621/95, BGHSt 42, 39, 40; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 122; Jäger in LR StPO 26. Aufl. § 225a Rdnr. 5; Gmel in KK StPO 6. Aufl. § 225a Rdnr. 3; Deiters in SK StPO 4. Aufl. § 225a Rdnr. 2; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 225a Rdnr. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Der Generalbundesanwalt hat hierzu in Anlehnung an eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121 ff.; bestätigt durch Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 62) in seiner Antragsschrift ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 10.05.1993 - 2 Ss 372/93

    Nichterscheinen des Angeklagten im Termin; Verweisung der Sache an das

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
    Nach der verfahrensrechtlichen Situation (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 174) handelte es sich vielmehr um einen Vorlegungsbeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO (zum umgekehrten Fall siehe OLG Hamm MDR 1993, 1002 f.).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 360/20

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Anwendbarkeit bei

    Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; jeweils mwN) Verfahrenshindernis, weil das Landgericht als sachlich unzuständiges Gericht entschieden hat.

    Das Landgericht hat indes keinen zuständigkeitsbegründenden Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 StPO erlassen, was nach ständiger Rechtsprechung zu einem Verfahrenshindernis führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11; jeweils mwN).

    Denn ein konkludenter Übernahmebeschluss kann nur dann angenommen werden, wenn der Erklärende überhaupt das Bewusstsein hat, eine solche Entscheidung treffen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11).

    Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts führt im Gegensatz zu anderen Prozesshindernissen nicht zur Einstellung des Verfahrens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).

    Eine Übernahmeentscheidung kann in einem Verbindungsbeschluss nur dann gesehen werden, wenn das Gericht seinen Willen zur Übernahme zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 ? 4 StR 270/20; vgl. zur Frage eines konkludenten Übernahmebeschlusses BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11 mwN).

  • BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21

    Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss,

    Eine bindende Verweisung des Verfahrens an das Landgericht gemäß § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO, wie es vorliegend das Amtsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2020 entschieden hatte, ist in dieser Verfahrenssituation somit nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 12; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2 und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98 Rn. 3).

    Das Argument, das Landgericht habe nicht in dem Bewusstsein gehandelt, über die Übernahme entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 14; vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 290/20 Rn. 7 und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2), trägt in diesem Fall nicht.

  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 2 StR 106/11; Deiters/Albrecht in: SK-StPO, 5. Aufl., § 225a Rn. 30) Verfahrenshindernis, weil es an einem wirksamen Übernahmebeschluss fehlt.
  • BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das

    Dies führt - im Gegensatz zu anderen Prozesshindernissen - nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, sondern zu einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 21. Oktober 2020 ? 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179), hier das Amtsgericht Heinsberg.
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 76/20

    Verfahrenshindernis (fehlender Übernahmebeschluss nach Vorlage an das Gericht

    Die mangelnde sachliche Zuständigkeit führt nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, sondern zu einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).
  • BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Besonders schwerer räuberischer

    Insbesondere fehlt es insoweit nicht an einem wirksamen Übernahmebeschluss nach § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251; Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 112/22

    Verweisung an das zuständige Gericht

    b) Die fehlende Zuständigkeit des Landgerichts führt in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zu einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, juris Rn. 6 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 355 Rn. 9).
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