Rechtsprechung
BGH, 04.08.2011 - 3 StR 99/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 2 StPO
Unzureichender Hinweis auf straferhöhende Umstände - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 265 Abs 2 StPO, § 176 Abs 2 Nr 1 StGB, § 176a Abs 2 S 1 StGB
Strafverfahren: Anforderungen an den rechtlichen Hinweis auf den möglichen Qualifikationstatbestand eines Sexualdelikts - Wolters Kluwer
Revision wegen fehlender Hinweise auf straferhöhende Umstände gem. § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an den rechtlichen Hinweis auf den möglichen Qualifikationstatbestand eines Sexualdelikts
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an den rechtlichen Hinweis auf den möglichen Qualifikationstatbestand eines Sexualdelikts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1; StPO § 265 Abs. 2
Revision wegen fehlender Hinweise auf straferhöhende Umstände gem. § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zum Hinweis über straferhöhende Umstände gemäß § 265 II StPO
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 14.07.2010 - 6 KLs 13/09
- BGH, 04.08.2011 - 3 StR 99/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 50
- NStZ-RR 2011, 381
- StV 2012, 71
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20
Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher …
In aller Regel muss allerdings auch ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO, sofern ihm nicht lediglich eine abweichende rechtliche Beurteilung eines unverändert gebliebenen Sachverhalts zu Grunde liegt, klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, auf welche tatsächlichen Annahmen sich der neue Strafbarkeitsvorwurf stützt, um eine Überraschungsentscheidung zu verhindern und zu gewährleisten, dass sich der Angeklagte sachgerecht verteidigen kann (…vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 4 StR 336/19, NStZ 2020, 370 Rn. 6;… vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NJW 2017, 1253 Rn. 12; vom 4. August 2011 - 3 StR 99/11, NStZ 2012, 50; vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475 f.;… vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11 f.; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 140/98, NStZ 1998, 529, 530; Beschluss vom 14. September 1993 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; Urteile vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, NStZ 1993, 200; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324;… BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 16 f.;… KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62).
Rechtsprechung
BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 203 StPO; § 76 Abs. 2 GVG
Prozessvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (fehlerhafte Gerichtsbesetzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 2 GVG
Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei der Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer
Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung beim Landgericht durch die Große Strafkammer mit drei Berufsrichtern
- rewis.io
Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei der Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei der Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de
Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung beim Landgericht durch die Große Strafkammer mit drei Berufsrichtern
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Oft übersehen - es gibt keine "reduzierte Eröffnungsentscheidung”
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
BGH gibt Revision statt: Falsche Besetzung bei Eröffnungsbeschluss
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Unwirksamer Eröffnungsbeschluss durch Landgericht im Revisionverfahren
Verfahrensgang
- LG München I, 30.03.2011 - 8 KLs 248 Js 209955/10
- BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 50
- StV 2012, 451
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung); …
Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 - Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 - Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10 -). - BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10
Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung …
Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 - Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 - Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10 -). - BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst …
Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 - Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 - Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10 -).
- BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14
Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer; …
Auch dann, wenn eine zunächst unterbliebene Eröffnungsentscheidung erst in der Hauptverhandlung nachgeholt werden soll, muss die Strafkammer in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50 f.; Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664 mit Anm. Hoffmann). - BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Auch im Falle ihrer Nachholung ist die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage beim Landgericht von der großen Strafkammer stets in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, mithin mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen (§ 199 Abs. 1 StPO i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG) zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50; vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424;… vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 aaO).Dies gilt nicht nur bei einer Beschlussfassung in der reduzierten Hauptverhandlungsbesetzung nach § 76 Abs. 2 Satz 4 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11 aaO;… vom 22. Juli 2010 - 4 StR 216/10 aaO;… Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 Rn. 12; Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07, StV 2007, 562), sondern in gleicher Weise auch für eine Eröffnungsentscheidung, die in der nach § 76 Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Besetzung für die Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen ergangen ist.
- BGH, 27.02.2014 - 1 StR 50/14
Eröffnungsbeschluss (nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der …
Über eine - grundsätzlich mögliche - nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung entscheidet aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11; BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10).Damit lag hinsichtlich des hinzuverbundenen Verfahrensteils, der zur Verurteilung des Angeklagten geführt hat, mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein Verfahrenshindernis vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50).