Rechtsprechung
BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 29 I Nr. 1 BtMG, § 29a BtMG, § 22 StGB, § 30 Abs. 2 StGB; § 31 Abs. 1 Nr. 3, Art. 103 Abs. 2 GG; § 354 Abs. 1 StPO
Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des Tatbestandes; unerlaubter Anbau; straflose Vorbereitung; unmittelbares Ansetzen; Verabredung eines Verbrechens); Freiwilligkeit des Rücktritts - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 22 StGB, § 23 StGB
Betäubungsmitteldelikt: Übernahme und Transport von Cannabissetzlingen - Wolters Kluwer
Annahme eines Umsatzgeschäftes hinsichtlich des in den Setzlingen einer illegal betriebenen Cannabisplantage enthaltenen Wirkstoffs
- rewis.io
Betäubungsmitteldelikt: Übernahme und Transport von Cannabissetzlingen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme eines Umsatzgeschäftes hinsichtlich des in den Setzlingen einer illegal betriebenen Cannabisplantage enthaltenen Wirkstoffs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betäubungsmittelstrafrecht: Transport von Cannabissetzlingen noch kein Handeltreiben
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Transport von Cannabissetzlingen noch kein Handeltreiben
- beck-blog (Kurzinformation)
Wie im richtigen Leben: Auf die Größe kommt es an - auch bei Cannabispflanzen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.07.2011 - 23 KLs 9/11
- BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 514
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft …
Bei planmäßigem Verlauf wäre es - anders als in Fällen, in denen überhaupt noch keine Anpflanzung vorgenommen wurde (dazu etwa BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514 mit abl. Anm. Patzak) - ohne besondere weitere Zwischenschritte zur Ernte und zum Verkauf von Cannabis in nicht geringer Menge gekommen. - BGH, 27.05.2021 - 5 StR 337/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Cannabispflanzen (Auf …
Allein der Erwerb von Setzlingen zum Zweck des anschließenden Anbaus stellt dabei aber noch keine auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit dar (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514;… vgl. MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 455;… aA Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 198;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 598; Patzak, NStZ 2012, 514, 515; Patzak/ Goldhausen, NStZ 2014, 384; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NStZ 2011, 459, 460, und vom 29. September 2016 - 2 StR 591/15).In derartigen Fällen entfaltet vielmehr der (verdrängte) Straftatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln insoweit eine Begrenzungsfunktion für den Tatbestand des Handeltreibens, als er den Versuch erst mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Aussaat oder zum Anpflanzen beginnen lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, und vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514), wobei sich die Abgrenzung zwischen Vorbereitungsstadium und Versuch nach allgemeinen Kriterien anhand der Umstände des Einzelfalls richtet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10 aaO; vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, und vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514, 515).
- BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
Allein der Erwerb von Setzlingen zum Zweck des anschließenden Anbaus stellt dabei aber noch keine auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 StR 337/20, NStZ-RR 2021, 250; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, aaO, und Urteil vom 29. September 2016 - 2 StR 591/15).In derartigen Fällen entfaltet vielmehr der (verdrängte) Straftatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln insoweit eine Begrenzungsfunktion für den Tatbestand des Handeltreibens, als er den Versuch erst mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Aussaat oder zum Anpflanzen beginnen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, und vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514).
c) Sollte das neue Tatgericht betreffend die "beabsichtigte" dritte Aufzucht keine Feststellungen für eine Verurteilung wegen Handeltreibens treffen können, werden insoweit insbesondere ein versuchtes Handeltreiben oder eine Verbrechensverabredung der Angeklagten (§ 30 Abs. 2 StGB) in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, 44; Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; Schmidt, NJW 2021, 3016, 3017).
- BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei …
Feststellungen des Landgerichts dazu, ob der Angeklagte die Teleskopstahlrute auch bei Teilakten des Handeltreibens wie etwa seinen unmittelbar der Aufzucht von Cannabispflanzen dienenden Anbautätigkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43) mit sich führte, fehlen. - BGH, 29.09.2016 - 2 StR 591/15
Aufhebung des Strafausspruches
Sollten die Setzlinge hingegen schon vor dem Einbringen in die Pflanzerde eingegangen sein, wäre die Entscheidung des 5. Strafsenats in den Blick zu nehmen, wonach es sich bei der Übernahme und dem Transport von Setzlingen fernab der Plantage nur um eine straflose Vorbereitungshandlung handeln soll (so BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514;… dagegen mit beachtlichen Argumenten Körner/Patzak/Volkmer-Patzak, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 198;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 587;… Hügel/Junge/Lander/Winkler, Deutsches Betäubungsmittelrecht, 8. Aufl., § 29 BtMG S. 19 f.; Patzak, NStZ 2012, 514, 515). - LG Kleve, 14.11.2022 - 120 Qs 71/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Übernahme und Transport von Setzlingen …
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt bereits dann vor, wenn Setzlinge von Marihuanapflanzen übernommen und transportiert werden, die dazu bestimmt sind, in einer Plantage herangezüchtet zu werden, und die nach den Vorstellungen der damit befassten Personen eine möglichst hohe Menge an Tetrahydrocannabinol ausbilden und sodann als möglichst "gutes" Marihuana gewinnbringend weiterveräußert werden sollen (entgegen BGH, Urteil vom 15.03.2012 - 5 StR 559/11).Die Kammer verweist in diesem Zusammenhang auf die Feststellungen, die dem von der Beschwerde zitierten Urteil des BGH vom 15.03.2012 - 5 StR 559/11 - zugrunde lagen. In jenem Fall hatte der Betroffene 551 Setzlinge mit insgesamt 23 g Tetrahydrocannabinol transportiert. Handeltreiben ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, einschließlich einmaliger, vermittelnder und unterstützender Tätigkeiten (BGHSt 50, 252).
- BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des …
Der täterschaftliche bandenmäßige Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt hinsichtlich dieser Anbaumenge hinter dem täterschaftlich begangenen bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514). - BGH, 12.04.2012 - 5 StR 93/12
Abänderung des Schuldspruchs bei Unbegründetheit der weitergehenden Revision
Zur Begründung nimmt der Senat vollumfänglich auf das gegen den Mittäter des Angeklagten ergangene Senatsurteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11 - Bezug.