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   BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12   

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https://dejure.org/2012,12751
BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12 (https://dejure.org/2012,12751)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 StR 64/12 (https://dejure.org/2012,12751)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12 (https://dejure.org/2012,12751)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG
    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der Überlassung von Betäubungsmitteln zum Selbstkostenpreis oder Einstandspreis

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Überlassung von Kokain zum Einkaufspreis

  • Wolters Kluwer

    Eigennützigkeit eines Umsatzgeschäftes mit Betäubungsmitteln bei damit verbundenen günstigeren Einkaufspreisen für ein eigenes Geschäft

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Überlassung von Kokain zum Einkaufspreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Eigennützigkeit eines Umsatzgeschäftes mit Betäubungsmitteln bei damit verbundenen günstigeren Einkaufspreisen für ein eigenes Geschäft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Kein Handeltreiben bei Weiterverkauf zum Einkaufspreis

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Mitbringen” ist kein Drogenhandel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus -

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12
    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248; vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85

    Mittäterschaft beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12
    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248; vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12
    Ebenso holt der Senat hinsichtlich der vom Landgericht ausgesprochenen Geldstrafen die rechtsfehlerhaft unterbliebene Bestimmung der Tagessatzhöhen nach (vgl. hierzu bereits BGH, Beschluss vom 20. April 1988 - 3 StR 138/88, BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2) und setzt diese jeweils auf den Mindestbetrag von einem Euro fest (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB).
  • BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12
    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248; vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12
    Es muss sich gerade aus diesem Umsatzgeschäft ein eigener Nutzen für den Täter ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, NStZ 2004, 457); dass ihm aus den Umständen des Erwerbs der umzusetzenden Betäubungsmittel Vorteile erwachsen, genügt für sich alleine nicht (Weber aaO Rn. 317, 320 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1996 - 1 Ws 70/96
    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 Ws 70/96, Rpfleger 1996, 303).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94

    Gesamtfreiheitsstrafe; Bemessung; Berechnung; Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12
    Die aus den verbleibenden Einzelstrafen - sechs Monate Freiheitsstrafe sowie Geldstrafen in Höhe von einmal 90 und zweimal 60 Tagessätzen - neu zu bildende Gesamtstrafe setzt der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO auf das sich aus §§ 54, 39 StGB hier (zu den Ausnahmen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 Ss 202/94, MDR 1995, 404) ergebende Mindestmaß von sechs Monaten und einer Woche Freiheitsstrafe fest.
  • LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15

    Erwerb und Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Zulassung an

    Dass der Täter durch das Geschäft die Voraussetzungen für eine Vergrößerung seiner Gewinnspanne bei der Ausführung beabsichtigter künftiger Geschäfte schaffen will, genügt nicht (vgl. BGH NStZ 2012, 516, Rn. 5f. für den Fall einer "Sammelbestellung" von Betäubungsmitteln für mehrere Abnehmer, denen der Täter die Betäubungsmittel zum Selbstkostenpreis überlässt, um dadurch die für sich selbst erworbenen Betäubungsmittel zu einem günstigeren Einkaufspreis ankaufen und sodann beim späteren Abverkauf höhere Gewinne erzielen zu können).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Der insoweit erstrebte Vorteil erschöpft sich in Umständen, die den eigenen Erwerb betreffen und sich auch nur auf den Umfang des durch das eigene Geschäft beabsichtigten Gewinns auswirken (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; zur fehlenden Eigennützigkeit, wenn der Vorteil allein in günstigeren Einkaufsbedingungen liegt: BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; siehe auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 2 StR 359/90, StV 1992, 65).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17

    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich

    Allerdings fehlt es, bezogen auf die Gesamtmenge, an der erforderlichen Eigennützigkeit, wenn der gemeinsame Vorteil ausschließlich in günstigeren Einkaufsbedingungen durch gemeinsamen Einkauf von Großmengen bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17).
  • BGH, 23.08.2023 - 2 StR 244/23

    Erfordernis einer eigennützigen und auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten

    Daran kann es fehlen, wenn der Täter Betäubungsmittel zum Einstandspreis veräußert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; vom 9. März 2005 - 4 StR 585/04, BeckRS 2005, 3975; vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 356).
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