Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.2012

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12   

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BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12 (https://dejure.org/2012,13550)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 StR 12/12 (https://dejure.org/2012,13550)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12 (https://dejure.org/2012,13550)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 StGB; § 73 StGB
    Zusammenfassung mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer einheitlichen Tat (Bewertungseinheit); Bandenzugehörigkeit eines als "Läufer" tätigen Angeklagten; Verfall bei vollständiger Weiterleitung der Verkaufserlöse an andere ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an eine Zusammenfassung mehrerer Einzelverkäufe zu einer einheitlichen Tat

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassung der einzelnen Verkäufe von Szenekugeln Heroin und Kokain als eine einheitliche Tat

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an eine Zusammenfassung mehrerer Einzelverkäufe zu einer einheitlichen Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30a Abs. 1
    Zusammenfassung der einzelnen Verkäufe von Szenekugeln Heroin und Kokain als eine einheitliche Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de PDF, S. 3 (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht über die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 517
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nur dann eine einheitliche Tat, wenn sie ein und denselben Güterumsatz betreffen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12; BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, und vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).

    Nicht einmal der Zweifelsgrundsatz gebietet es, eine einheitliche Tat im Sinne der Bewertungseinheit anzunehmen, wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein und dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 69/96; BGH, Urteile vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 137 und 344, und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nur dann eine einheitliche Tat, wenn sie ein und denselben Güterumsatz betreffen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12; BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, und vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Nicht einmal der Zweifelsgrundsatz gebietet es, eine einheitliche Tat im Sinne der Bewertungseinheit anzunehmen, wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein und dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 69/96; BGH, Urteile vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 137 und 344, und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Nicht einmal der Zweifelsgrundsatz gebietet es, eine einheitliche Tat im Sinne der Bewertungseinheit anzunehmen, wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein und dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 69/96; BGH, Urteile vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 137 und 344, und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55).
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Das Landgericht hätte zudem prüfen müssen, ob eine Verfallsanordnung in dieser Höhe für den Angeklagten eine unbillige Härte im Sinne des § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB bedeuten würde oder ob gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. StGB von einem Verfall wenigstens teilweise abgesehen werden soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Verfall)

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Die Anordnung des Verfalls begegnet angesichts der vollständigen Weiterleitung der Verkaufserlöse an ein Mitglied der Gruppierung sogar ohne Nachweis eines Anteils des Angeklagten am Gruppenerlös durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Die Anordnung des Verfalls begegnet angesichts der vollständigen Weiterleitung der Verkaufserlöse an ein Mitglied der Gruppierung sogar ohne Nachweis eines Anteils des Angeklagten am Gruppenerlös durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nur dann eine einheitliche Tat, wenn sie ein und denselben Güterumsatz betreffen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12; BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, und vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
    Nicht einmal der Zweifelsgrundsatz gebietet es, eine einheitliche Tat im Sinne der Bewertungseinheit anzunehmen, wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein und dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 69/96; BGH, Urteile vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 137 und 344, und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Dabei setzt die Annahme einer Bewertungseinheit konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, NStZ 2012, 517 mwN; vgl. Patzak, aaO, § 29, Teil 4, Rn. 412 mwN).

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Tatsachengrundlage kommt dabei nicht in Betracht, auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, NStZ 2012, 517 f. mwN; Patzak, aaO, § 29, Teil 4, Rn. 412 mwN).

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Dies ist nicht der Fall, wenn offenbleibt, inwieweit die den einzelnen Verkäufen bzw. Abgaben jeweils zugrunde liegenden Betäubungsmittel aus einem einheitlichen, zuvor erworbenen Vorrat herrühren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, NStZ 2012, 517).

    Auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, Rn. 49 und Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, NStZ 2012, 517 f. mwN).

  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    Die mit der Zusammenfassung der einzelnen Handlungen verbundene Addition der Betäubungsmittelmengen kann den Angeklagten durch das Erreichen der nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, Rn. 6).".
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 467/15

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Betätigungen beim

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Tatsachengrundlage kommt nicht in Betracht, auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, NStZ 2012, 517 mwN; vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810).
  • BGH, 06.11.2014 - 5 StR 503/14

    Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht (Zusammenfassung mehrerer

    Dabei setzt die Annahme einer Bewertungseinheit konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, NStZ 2012, 517 mwN).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Prozessual gebietet es der Zweifelsatz zwar nicht, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass diese ganz oder teilweise aus einer einheitlich erworbenen Rauschgiftmenge stammen (BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 StR 12/12 = NStZ 2012, 517 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3712
BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11 (https://dejure.org/2012,3712)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - 2 StR 590/11 (https://dejure.org/2012,3712)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 (https://dejure.org/2012,3712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung einer von einem Bandenmitglied gegenüber einem anderen Bandenmitglied begangenen Tat als gemeinschaftliche Tat i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Zurechnung einer von einem Bandenmitglied gegenüber einem anderen Bandenmitglied begangenen Tat als gemeinschaftliche Tat i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 517
  • StV 2012, 414
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11
    Maßgeblich sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11
    Es genügt nicht, dass ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will ( BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2002, 255).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11
    Feststellungen dazu, dass das Handeln des Angeklagten zumindest auch vom Streben nach Gewinn geleitet war oder er sich einen anderen persönlichen Vorteil versprach, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wurde (vgl. insoweit BGH StV 2002, 254), hat die Kammer nicht getroffen.
  • BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16

    Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft:

    Die Frage, ob die Beteiligung als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Die Frage, ob die Beteiligung an einem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 16/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 517/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Es genügt nicht, dass der Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 276/14 Rn. 3; vom 20. Februar 2014 - 2 StR 563/13 Rn. 4; vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13 Rn. 5 und vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 Rn. 3).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne sein, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 77; Beschlüsse vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12).
  • LG Wuppertal, 11.06.2021 - 23 KLs 21/22
    Dies ergibt sich, in Abgrenzung zur täterschaftlichen Begehung, aus einer wertenden Betrachtung seines Interesses am Taterfolg, dem Umfang seiner Tatbeteiligung und seiner Tatherrschaft bzw. dem dahin gehenden Willen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 -, Rn. 3, juris m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2021 - 8 KLs 17/20
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung, können an dieser Stelle der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, wonach die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (BGH, Beschluss vom 09. Januar 2012, Az. 2 StR 590/11; Körner/Patzak/Volkmer-Patzak, 9. Auflage, 2019, BtMG § 30 Rn. 56 m.w.N.).
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