Rechtsprechung
BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 23 StPO;§ 24 Abs. 2 StPO;§ 244 Abs. 2 StPO; § 29 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs (Unvoreingenommenheit; Behandlung zweier getrennt geführter Verfahren als Einheit; Abtrennung des Verfahrens gegen einen möglichen Mittäter); Aufklärungspflicht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 StPO, § 244 Abs 2 StPO
Richterablehnung im Strafverfahren: Abtrennung des wegen bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels geführten Verfahrens gegen einen geständigen Mitangeklagten; Vermischung der Beweisergebnisse beider Verfahren als Befangenheitsgrund - Wolters Kluwer
Befangenheit eines Richters wegen vorangegangenen Gesprächen über eine Verständigung beim Vorwurf einer Betäubungsmittelstraftat
- rewis.io
Richterablehnung im Strafverfahren: Abtrennung des wegen bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels geführten Verfahrens gegen einen geständigen Mitangeklagten; Vermischung der Beweisergebnisse beider Verfahren als Befangenheitsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2; StPO § 23; StPO § 24 Abs. 2
Befangenheit eines Richters wegen vorangegangenen Gesprächen über eine Verständigung beim Vorwurf einer Betäubungsmittelstraftat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Abtrennung "im Grenzbereich zu einem Ermessensfehler” - Ergebnis: Ggf. Besorgnis der Befangenheit
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 05.05.2011 - 3 KLs 90/09
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 519
- NStZ-RR 2014, 98
- StV 2012, 390
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter …
aa) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters i.S.v. § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 19 …und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN).Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch ergeht, zu dem sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (…BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20 …und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN;… siehe auch Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 24 sowie Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222).
Das ist jedoch stets zur Begründung von Befangenheit ungeeignet (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 f. …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
- BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des …
Solche Umstände können zum Beispiel darin bestehen, dass die frühere Entscheidung unnötige oder unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222) oder sich der Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 521; Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46;… Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3). - OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20
Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Bedeutung schriftlicher und …
Andernfalls würde die Vortätigkeit entgegen der in den §§ 22 bis 24 StPO klar zum Ausdruck kommenden Gesetzeskonzeption faktisch regelmäßig zum Ausschließungsgrund erhoben, obwohl nach dem normativen Leitbild des Gesetzes von der Unvoreingenommenheit eines Richters auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.1971 - 2 BvR 443/69, NJW 1971, 1029 ; BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).Dass die Vortätigkeit allein die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigt, trifft ebenfalls für die Konstellation der Befassung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat zu (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ;… Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 13;… Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56), und zwar selbst dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und anschließend ein Schuldspruch wegen Beteiligung an später abzuurteilenden Taten erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ).
Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Entscheidungen unnötige oder unbegründete Werturteile über einen jetzt Angeklagten enthalten oder sich ein Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil eines Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27.04.1972 - 4 StR 149/72, NJW 1972, 1288; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ;… Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 6, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ;… Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 13; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ) oder wenn die früheren Entscheidungen aus Sicht eines verständigen Angeklagten die Annahme rechtfertigen, dass der abgelehnte Richter bereits im Vorfeld eine endgültige Überzeugung von dessen Schuld gewonnen oder sich sonst eine abschließende Meinung über ihn gebildet hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 7, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ).
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen regelmäßig selbst dann nicht die Annahme der Befangenheit begründen, wenn dabei Verfahrensverstöße vorliegen, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen oder sogar unhaltbaren Rechtsansicht beruhen (vgl. nur BGH…, Urteil vom 20.11.1961 - 2 StR 472/61, GA 1962, 282 f.; Beschluss vom 16.06.1971 - 4 StR 450/70, VRS 41, 203 ; Urteil vom 14.02.1985 - 4 StR 731/84, bei Pfeiffer , NStZ 1985, 492; Urteil vom 14.03.1990 - 3 StR 109/89, bei Miebach , NStZ 1991, 27; Urteil vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Tz. 19; Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 725/13, NJW 2014, 2372 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 Ws 723/96, NStZ-RR 1997, 175 ).
- BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die …
dd) Es kann dahinstehen, ob die vorgenannten Umstände - zumindest in ihrer Gesamtheit - zu einer berechtigten Besorgnis der Staatsanwaltschaft führten, der Vorsitzende sei befangen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, StraFo 2012, 134, 136); jedenfalls in Verbindung mit der Stellungnahme, die der Vorsitzende zu dem zweiten Befangenheitsgesuch abgegeben hat, ist diese Besorgnis gegeben. - BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der …
Die Ablehnung eines mit der Sache schon früher befassten Richters ist jedoch gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände vorliegen, die der Vermutung seiner Unvoreingenommenheit widersprechen (…vgl. BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 343; Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520). - BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21
StPO: Vorbefassung = Befangenheit eines Schöffen
Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. auch EGMR, Urteil vom 10. August 2006 - Nr. 75737/01, StraFo 2006, 406).Etwas anderes gilt nach innerstaatlicher Rechtsprechung nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Besorgnis rechtfertigen, der Richter sei nicht bereit, sich von seiner bei der Vorentscheidung gefassten Meinung zu lösen, etwa wenn er unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschlüsse vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f.; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550;… vgl. auch EGMR aaO).
- OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem …
Überdies war der seitens des Angeklagten gestellte Ablehnungsantrag, der mittlerweile seitens des Landgerichts Tübingen zurückgewiesen wurde, auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 2011, 44; 2012, 519) zu etwaiger Befangenheit bei vorangegangener Tätigkeit in abgetrennten oder Parallelverfahren, eindeutig unbegründet. - OLG Oldenburg, 10.06.2022 - 1 Ws 203/22 Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss v. 10.01.2012, 3 StR 400/11, juris Rz. 19 ff. m.w.N.).
- FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16
Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte
c) auch bei strafrechtlicher Vorbefassung (Beschlüsse BGH vom 10.02.2016 2 StR 533/14, Juris; vom 03.12.2015 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357; vom 07.08.2012 1 StR 2112/12, NStZ-RR 2012, 350; vom 10.01.2012 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519;… OLG Rostock vom 18.05.2016 20 Ws 100/16, Juris Rz. 26). - LG Dresden, 18.07.2013 - 5 KLs 109 Js 14491/11
Ablehnung, Besorgnis, Befangenheit, Abtrennung, Vorbefassung
Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, soweit sie nicht den Tatbestand eines Ausschlussgrundes gemäß § 23 StPO erfüllt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters i.S.v. § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 2012, 519 m.w.N.).