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   BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12   

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BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12 (https://dejure.org/2012,14709)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2012 - 3 StR 33/12 (https://dejure.org/2012,14709)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12 (https://dejure.org/2012,14709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 86a StGB; § 130 StGB; § 52 StGB; § 90a StGB; § 267 StPO
    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz Anlass (wahnhafte Störung); Verbreitung von volksverhetzenden Schriften/verfassungswidrigen Kennzeichen (Versendung an einzelne Adressaten); Konkurrenzen (Verhältnis mehrerer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 86a Abs 1 Nr 1 StGB, § 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB, § 130 Abs 5 StGB
    Strafbarkeit des Leugnens des Holocaust und der Verwendung nationalsozialistischer Symbole in Schreiben an Gerichte und Behörden; Einsichtsfähigkeit von Wahnkranken

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Verbreiten i.R.e. Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • rewis.io

    Strafbarkeit des Leugnens des Holocaust und der Verwendung nationalsozialistischer Symbole in Schreiben an Gerichte und Behörden; Einsichtsfähigkeit von Wahnkranken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a Abs. 1
    Anforderungen an ein Verbreiten i.R.e. Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 564
  • NStZ-RR 2013, 163
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 351/97

    Beziehung von Wahnvorstellungen zum Tatmotiv und Handlungsverlauf - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Es hat die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten nicht erörtert, obschon dazu Anlass bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 1 StR 351/97, NStZ-RR 1998, 5 f.).

    Unabhängig davon bedurfte es angesichts der getroffenen Feststellungen einer näheren Begründung, wieso der Angeklagte in den konkreten Tatsituationen das Unrecht seines Tuns einsehen konnte oder dazu bei Anspannung seiner Geisteskräfte imstande gewesen wäre (s. BGH, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 392/90, NStZ 1991, 31, 32), da Wahnkranken in vom Wahn geprägten Situationen eine Handlungsalternative nicht zur Verfügung stehen und damit zugleich die Einsicht in das Tatunrecht fehlen kann (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 1 StR 351/97, NStZ-RR 1998, 5 f.; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 3. Aufl., S. 145).

  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Verbreiten im Sinne dieser Vorschriften ist die mit einer körperlichen Weitergabe einer Schrift verbundene Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Schrift ihrer Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wobei dieser nach Zahl und Individualität so groß sein muss, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 690; LK/Laufhütte/Kuschel, StGB, 12. Aufl., § 86 Rn. 19).

    Eine daneben in Betracht zu ziehende Strafbarkeit nach § 130 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 StGB setzt voraus, dass das Leugnen einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Tat geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 690; BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2011 - 1 BvR 461/08, NJW 2012, 1498, 1500; vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08, BVerfGE 124, 300, 334 f.; BT-Drucks. 12/8588 S. 8; BT-Drucks. 10/1286 S. 9; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 130 Rn. 41 mwN; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 121; MünchKommStGB/Schäfer, 2. Aufl., § 130 Rn. 86; aA NK-StGB-Ostendorf, 3. Aufl., § 130 Rn. 21).

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08

    Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz;

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Dazu reicht die Weitergabe an einzelne bestimmte Dritte nicht aus, wenn nicht feststeht, dass der Dritte seinerseits die Schrift weiteren Personen überlassen werde (BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 461/08, NJW 2012, 1498, 1499 f. mwN).

    Eine daneben in Betracht zu ziehende Strafbarkeit nach § 130 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 StGB setzt voraus, dass das Leugnen einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Tat geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 690; BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2011 - 1 BvR 461/08, NJW 2012, 1498, 1500; vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08, BVerfGE 124, 300, 334 f.; BT-Drucks. 12/8588 S. 8; BT-Drucks. 10/1286 S. 9; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 130 Rn. 41 mwN; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 121; MünchKommStGB/Schäfer, 2. Aufl., § 130 Rn. 86; aA NK-StGB-Ostendorf, 3. Aufl., § 130 Rn. 21).

  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Die Kammer wird zudem zu bedenken haben, dass es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Dazu bietet sich an, in den Urteilsgründen für die einzelnen Taten im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung einheitliche Ordnungsnummern zu vergeben und diese bei Beweiswürdigung, rechtlicher Würdigung sowie Strafzumessung weiterzuverwenden (s. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02, wistra 2003, 229, 230).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 296/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung; Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Überdies ist die Einziehung des Computers und des Druckers bei der Bemessung der Rechtsfolgen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370).
  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Im Rahmen der Strafzumessung erscheint bedenklich, zu Lasten des Angeklagten die Vehemenz zu berücksichtigen, mit der er sich seiner Festnahme widersetzte; denn die Art der Tatausführung darf einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11 mwN, juris Rn. 5).
  • BGH, 19.05.1980 - 3 StR 193/80

    Verfolgungsverjährung bei Presseinhaltsdelikten - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    b) Liegen neben einem Verbreiten gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a StGB oder § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB auch Vorbereitungshandlungen des § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d StGB oder des § 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Herstellen oder Vorrätig-Halten) vor, kann das Verbreiten die jeweilige Vorbereitungshandlung 10 11 12 13 verdrängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 26 zu § 184 StGB; vom 19. Mai 1980 - 3 StR 193/80, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    a) Soweit das Verbreiten mehrerer Exemplare einer bestimmten Schrift aufgrund eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren Schritten erfolgte, kann eine tateinheitliche Begehungsweise gegeben sein (vgl. zum sukzessiven Verbreiten BGH, Urteil vom 26. Juni 1985 - 3 StR 129/85, BGHSt 33, 271, 274 f. mwN; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 140; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 23 ff.; S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., § 86a Rn. 9d; Warda in Festschrift Geilen, 2003, S. 199 ff.).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
    Unabhängig davon bedurfte es angesichts der getroffenen Feststellungen einer näheren Begründung, wieso der Angeklagte in den konkreten Tatsituationen das Unrecht seines Tuns einsehen konnte oder dazu bei Anspannung seiner Geisteskräfte imstande gewesen wäre (s. BGH, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 392/90, NStZ 1991, 31, 32), da Wahnkranken in vom Wahn geprägten Situationen eine Handlungsalternative nicht zur Verfügung stehen und damit zugleich die Einsicht in das Tatunrecht fehlen kann (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 1 StR 351/97, NStZ-RR 1998, 5 f.; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 3. Aufl., S. 145).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

  • OLG Koblenz, 24.04.2013 - 1 Ss 161/12

    Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten: Freispruch aufgehoben; Täterschaft,

    Lässt eine Sinngebung solche Mängel nicht erkennen, so muss sie von dem Revisionsgericht demgegenüber als rechtsfehlerfrei hingenommen werden, selbst wenn ein anderer Sinngehalt näher läge (vgl. BGHSt 21, 371, 372; 40, 97, 101; BGH NStZ 2012, 564; NJW 2004, 2248, 2250; NStZ 2002, 592; Beschluss vom 20. September 2012 ­ 3 StR 314/12).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 144/16

    Grundsätze der Mengen- und Kettenverbreitung bei Volksverhetzung und

    Soweit hierzu in einzelnen Entscheidungen ausgeführt wird, die Weitergabe einer Schrift an einen einzelnen bestimmten Empfänger reiche noch nicht zur Tatbestandserfüllung aus, wenn nicht feststehe, dass dieser seinerseits die Schrift Dritten überlassen werde (BGH, Urteil vom 22.Dezember 2004 -2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 690; Beschluss vom 16.Mai 2012 -3 StR 33/12, NStZ 2012, 564; BVerfG, Beschluss vom 9.November 2011 -1 BvR 461/08, NJW 2012, 1498, 1500), folgt hieraus nicht, dass zur Tatvollendung über die Weitergabe der inkriminierten Schrift vom Täter an seinen Empfänger hinaus objektiv gesichert sein muss, dass es zu weiteren Überlassungen der Schrift an eine oder mehrere Personen kommen wird.
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

    Die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt ist Sache des Tatrichters (BGH, Urteil vom 15. März 1994 -1 StR 179/93, BGHSt 40, 97, 101; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12, NStZ 2012, 564).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    a) Die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt ist Sache des Tatrichters (BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, BGHSt 40, 97, 101; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12, NStZ 2012, 564).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für

    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 10; Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13 Rn. 5 und vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12 Rn. 5) - auswirken.

    Die Steuerungsfähigkeit ist betroffen, wenn einem Wahnkranken in Situationen, die durch den Wahn bestimmt sind, Handlungsalternativen praktisch nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 235/14, BGHR StGB § 20 Psychose 3 Rn. 8; vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13 Rn. 5 und vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12 Rn. 5).

  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    Eine solche Vorbereitungshandlung wird nämlich durch ein tatsächliches Verwenden verdrängt (s. entsprechend zu § 130 Abs. 2, § 86a Abs. 1 StGB BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12, BGHR StGB § 130 Abs. 2 Verbreiten 2 Rn. 13; vgl. auch zu § 184b Abs. 1 StGB BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 26; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 21).
  • LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19

    Die wahnhafte Störung im Sinne des ICD-10 F 22.0 ist unter dem Begriff der

    Hierzu rechnen nach bisheriger Auffassung auch paranoide Entwicklungen mit Wahnvorstellungen ohne psychotische Ursache (Verrel/Linke/Koranyi, a. a. O., Rn. 153), d. h. insbesondere auch die wahnhafte Störung (ebenso BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015, 2 StR 495/13; LG Regensburg, Urteil vom 14.08.2014, 6 KLs 151 Js 4111/13 WA, BeckRS 2016, 225 - Fall Mollath; LG Potsdam, Urteil vom 21. September 2011, 24 KLs 23/10, wiedergegeben in BGH NStZ 2012, 564).

    So führte der BGH mit Beschluss vom 16. Mai 2012 aus, die Einordnung der wahnhaften Störung in das vierte Eingangsmerkmal des § 20 StGB sei keineswegs selbstverständlich, ohne allerdings eine eigene Subsumtion vorzunehmen (NStZ 2012, 564).

  • EGMR, 15.09.2015 - 29680/05

    DILIPAK c. TURQUIE

    Cette opinion fut ensuite suivie par la Cour suprême fédérale allemande (BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12).
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