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   OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12   

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https://dejure.org/2012,19492
OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 (https://dejure.org/2012,19492)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 (https://dejure.org/2012,19492)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 32 Ss 78/12 (https://dejure.org/2012,19492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 Abs. 1 StGB; § 55 JGG; § 105 JGG
    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht auf einen Heranwachsenden wegen der Annahme von Reifeverzögerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht auf einen Heranwachsenden wegen der Annahme von Reifeverzögerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich der Anwendung von Jugendrecht wegen Reifeverzögerungen; Anforderungen an die Strafzumessung bei einem Heranwachsenden; Berücksichtigung des bereits erfolgten Vollzugs von Jugendstrafe bei der Entscheidung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 576
  • NStZ-RR 2012, 321
  • NStZ-RR 2012, 6
  • StV 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).

    Das bedeutet, dass die früheren Taten kurz dargestellt und die Strafzumessungserwägungen kurz mitgeteilt werden müssen (BGH NStZ 2009, 43; StV 1998, 344; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Eine solche lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens in den Urteilsgründen genügt indes nicht (BGH NStZ 2010, 281; StV 1998, 335; Brunner/Dölling JGG 12. Auflage, § 17 Rdnr. 7a).

    Hinzu kommt, dass in den ohnehin sehr knappen Erwägungen zur Strafzumessung fast ausschließlich Umstände angeführt werden, die auch bei einem Erwachsenen hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. hierzu u.a. BGH Beschluss vom 28.02.2012, 3 StR 15/12, zitiert nach juris; NStZ 2010, 281; StV 2003, 458; NStZ-RR 1998, 86).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1988 - 5 Ss 443/87
    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn nur er ist in der Lage, sich in der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von den Taten und der Täterpersönlichkeit zu verschaffen und auf dieser Grundlage die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (vgl. KG NStZ 2007, 223; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 325, 326).

    Jedoch muss der Tatrichter seine Zumessungserwägungen in einem die Nachprüfung ermöglichenden Umfang darlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325, 326; KG, Beschluss vom 6. Januar 2005, (3) 1 Ss 187/04 (170/04), zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl. § 337 Rdnr. 34).

  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96

    Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).

    Das bedeutet, dass die früheren Taten kurz dargestellt und die Strafzumessungserwägungen kurz mitgeteilt werden müssen (BGH NStZ 2009, 43; StV 1998, 344; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine rechtswidrige Tat bereits dann auf den Hang zur Einnahme berauschender Mittel zurückzuführen sein kann, wenn dieser neben anderen Umständen zur Begehung der Anlasstat beigetragen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 78, Rdnr. 5 nach juris).
  • BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt nicht (BGH MDR 54, 694).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Gemäß den für die Überprüfung der Strafzumessung nach den allgemeinen Vorschriften geltenden Maßstäben und aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts beschränkt sich die Prüfung durch das Revisionsgericht daher auf Rechtsfehler und die Beachtung des im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedankens (vgl. BGH StV 1993, 532; BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 5 und 8; BGH GA 1982, 416; KG aaO).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 110/90

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei einem zur Tatzeit kurz vor seinem 21.

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Gemäß den für die Überprüfung der Strafzumessung nach den allgemeinen Vorschriften geltenden Maßstäben und aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts beschränkt sich die Prüfung durch das Revisionsgericht daher auf Rechtsfehler und die Beachtung des im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedankens (vgl. BGH StV 1993, 532; BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 5 und 8; BGH GA 1982, 416; KG aaO).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 426/02

    Heranwachsende (Strafzumessung; Ausschluss der Vorschriften über die

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

  • OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 318/97

    Versuchte gefährliche und vollendete gefährliche Körperverletzung in Tateinheit

  • BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08

    Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften);

  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99

    Aufhebung, Ablehnung der Anwendung von Jugendrecht, Heranwachsender, nähere

  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16

    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Zwar ist die Entscheidung für eine der im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Sanktionen und deren konkrete Bemessung Sache des Tatrichters, weil nur er in der Lage ist, sich in der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von den Taten und der Täterpersönlichkeit zu verschaffen und auf dieser Grundlage die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325).

    Erforderlich sind danach eine Auseinandersetzung mit der Biografie des Angeklagten, eine Bewertung der Tat(en) im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; Beschluss vom 24. Mai 2016, 2 Ss 50/16; KG Berlin NStZ 2007, 223).

  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 4 RVs 45/20

    Wahlrevision, Zulässigkeit, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel,

    Ob ein Heranwachsender zum Tatzeitpunkt noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im Wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendgericht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt wird (BGH, Urt. v. 09.08.2001 - 1 StR 211/11 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 - juris).
  • KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12

    Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht;

    Das bedeutet, dass die früheren Taten dargestellt und die für die Sanktionsfindung insoweit maßgeblichen Umstände kurz mitgeteilt werden müssen (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2012, 321 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154 f., m. w. N.; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 32 Ss 78/12, NStZ 2012, 576 f.).
  • OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21

    Ausbleiben einer Mitteilung der Jugendgerichtshilfe kein Rechtsmangel; Fehlende

    Dem Jugendgericht steht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum zu (BGH, Urt. v. 09.08.2001 - 1 StR 211/11 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11   

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https://dejure.org/2011,1726
OLG Hamm, 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11 (https://dejure.org/2011,1726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11 (https://dejure.org/2011,1726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11 (https://dejure.org/2011,1726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JGG § 16; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der sog. "Vollstreckungslösung" zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei einem Jugendarrest in Form des Dauerarrestes

  • rechtsportal.de

    JGG § 14 Abs. 1; JGG § 14 Abs. 4
    Keine Kompensation einer Verfahrensverzögerung bei Jugendarrest

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Langes Verfahren - Vollstreckungslösung im Jugendrecht?

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 191 Ls 288/11
  • OLG Hamm, 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11
    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11
    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11
    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15

    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung

    Um dem neuen Tatgericht eine insgesamt stimmige Rechtfolgenentscheidung zu ermöglichen, hat der Senat auch die Kompensationsentscheidung aufgehoben, die im Übrigen Bedenken begegnete (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 73/17

    Jugendstrafsache: Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen

    Bei den hier angeordneten Auflagen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG) und Weisungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG) ist die Anwendung der Vollstreckungslösung (BGH - GS -, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) nicht geeignet, die mit Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln verfolgten erzieherischen Zwecke zu erreichen und damit dem Erziehungsgedanken Rechnung zu tragen (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11, StRR 2012, 110, zum Jugendarrest; vgl. hingegen zur Jugendstrafe BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 5 StR 495/08, NStZ 2010, 94, und vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10, NStZ 2011, 524, 525).
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