Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11   

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https://dejure.org/2012,11459
BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11 (https://dejure.org/2012,11459)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 5 StR 444/11 (https://dejure.org/2012,11459)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11 (https://dejure.org/2012,11459)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 4 und 6 StPO
    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Revisionsverfahren durch freibeweisliche Einholung des in der Tatsacheninstanz beantragten DNA-Identifizierungsgutachtens (missbräuchlicher Scheinbeweisantrag; Missbrauchsverbot; Strengbeweis); ...

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 4 und 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 StPO, § 244 Abs 6 StPO
    Revision im Strafverfahren: Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Wege des Freibeweises

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Revisionsverfahren durch freibeweisliche Einholung des in der Tatsacheninstanz beantragten DNA-Identifizierungsgutachtens

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Wege des Freibeweises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 und 6
    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Revisionsverfahren durch freibeweisliche Einholung des in der Tatsacheninstanz beantragten DNA-Identifizierungsgutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Was darf das Revisionsgericht? (RA'in Andrea Groß-Bölting; HRRS 6/2013, S. 228 ff.)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2212
  • NStZ 2012, 526
  • NStZ 2012, 583 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    cc) Der Senat hat hierzu das erwähnte Sachverständigengutachten eingeholt (vgl. zur Möglichkeit solchen Vorgehens im Revisionsrechtszug, bislang freilich in etwas anders gelagerten Fallkonstellationen: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    a) Es liegt nicht fern, dass die Strafkammer zu einer Behandlung des Antrags gemäß § 244 Abs. 3, 4 und 6 StPO von vornherein nicht verpflichtet war, weil es dem Beweisbegehren an einer bestimmten Beweisbehauptung im Sinne erweitert verstandener Konnexität mangelte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Konnexität 1).
  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    c) Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Revisionsgericht etwa ausnahmsweise nach einem Aufklärungsmangel oder einem vom Tatgericht rechtsfehlerhaft beschiedenen Beweisantrag, einen Sachverständigenbeweis betreffend, bei dem ein eindeutiges, von keiner weiteren gerichtlichen Bewertung abhängiges Beweisergebnis zu erwarten ist (vgl. zur DNA BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159, aber auch Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12), zur Nachholung einer versäumten tatgerichtlichen Beweiserhebung befugt sein könnte, mit der die Frage des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem gerügten Verstoß eindeutig zu klären wäre.
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    a) Es liegt nicht fern, dass die Strafkammer zu einer Behandlung des Antrags gemäß § 244 Abs. 3, 4 und 6 StPO von vornherein nicht verpflichtet war, weil es dem Beweisbegehren an einer bestimmten Beweisbehauptung im Sinne erweitert verstandener Konnexität mangelte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Konnexität 1).
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    c) Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Revisionsgericht etwa ausnahmsweise nach einem Aufklärungsmangel oder einem vom Tatgericht rechtsfehlerhaft beschiedenen Beweisantrag, einen Sachverständigenbeweis betreffend, bei dem ein eindeutiges, von keiner weiteren gerichtlichen Bewertung abhängiges Beweisergebnis zu erwarten ist (vgl. zur DNA BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159, aber auch Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12), zur Nachholung einer versäumten tatgerichtlichen Beweiserhebung befugt sein könnte, mit der die Frage des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem gerügten Verstoß eindeutig zu klären wäre.
  • BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02

    Freispruch durch BGH in einer Mordsache

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    cc) Der Senat hat hierzu das erwähnte Sachverständigengutachten eingeholt (vgl. zur Möglichkeit solchen Vorgehens im Revisionsrechtszug, bislang freilich in etwas anders gelagerten Fallkonstellationen: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16

    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf

    Die Angaben zur Konnexität können erforderlich sein, um die Eignung des Beweismittels überhaupt beurteilen und über den denkbaren Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 Fall 4 StPO befinden zu können (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284 Rn. 15 zur Wahrnehmungssituation eines Zeugen für die Beurteilung seiner Eignung als Beweismittel; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, juris Rn. 8 zum Sachverständigenbeweis).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 340/13

    Unzulässige Verfahrensrüge (Erforderlichkeit der Mitteilung der Länge eines

    Vor diesem Hintergrund hätte die Revision die Länge der in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Gesprächsmitschnitte mitteilen müssen, um dem Senat die Möglichkeit zu eröffnen, gegebenenfalls im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens im Revisionsgerichtszug: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 312 ff.; vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374; Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, NJW 2012, 2212, 2213), ob die Methode der automatischen Sprechererkennung nach Art und Länge der Sprechproben und Gesprächsmitschnitte hier anzuwenden gewesen wäre.
  • KG, 17.09.2013 - 121 Ss 141/13

    Verlust der Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden

    Bei dem Antrag, dessen Bescheidung die Revision beanstandet, handelte es sich demnach jedenfalls nach Kenntnisnahme von dem Vermerk der Vorsitzenden um einen tatsächlich nicht zum Zwecke der Wahrheitsermittlung, sondern vielmehr nur noch aus Gründen sachwidriger Prozesstaktik gestellten, missbräuchlichen Scheinbeweisantrag (vgl. BGH NJW 2012, 2212).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11183
BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12 (https://dejure.org/2012,11183)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2012 - 2 StR 46/12 (https://dejure.org/2012,11183)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2012 - 2 StR 46/12 (https://dejure.org/2012,11183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO; § 203 StPO
    Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen Eröffnungsbeschlusses (Verbindungsbeschluss durch zwei von den erforderlichen drei Berufsrichtern; Bedeutung dienstlicher Erklärungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 206a StPO, § 207 StPO, § 338 Nr 1 StPO
    Verfahrenshindernis in Strafsachen: Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei unterbliebener Unterzeichnung durch einen Berufsrichter der Strafkammer; Heilung in der Revisionsinstanz

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Fehlen eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses in der Akte

  • rewis.io

    Verfahrenshindernis in Strafsachen: Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei unterbliebener Unterzeichnung durch einen Berufsrichter der Strafkammer; Heilung in der Revisionsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 206a
    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Fehlen eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses in der Akte

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch darauf muss man achten: Eröffnungsbeschluss ok?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nur zwei Unterschriften, ist eine zu wenig unter dem Eröffnungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 583
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung);

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12
    Das Verfahren im Fall II.1 der Urteilsgründe war trotz Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09) nach Aufhebung der entsprechenden Verurteilung entsprechend § 206a StPO einzustellen, weil es insoweit an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt und deshalb ein in der Revisionsinstanz nicht behebbares Verfahrenshindernis vorliegt.
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Soweit sich in mehreren Entscheidungen die Formulierung findet, dass schriftliche Abfassung und Unterzeichnung wesentliche Förmlichkeiten darstellten (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12), war den zugrundeliegenden Fällen gemeinsam, dass es bereits an der - nach allgemeiner Meinung erforderlichen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150) - schriftlichen Abfassung des Beschlusses fehlte.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH NStZ 1987, 239; NStZ 2012, 583).

    Der Senat hält die Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO für vorzugswürdig (vgl. BGH NStZ 2012, 225; NStZ 2012, 583; BayObLG StV 1985, 357; OLG Koblenz StraFO 2013, 116).

  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 4 RVs 166/18

    Eröffnungsbeschluss; fehlender; konkludenter; Schriftform; Anordnung des

    Ist dies unterblieben, so besteht ein Verfahrenshindernis, das durch nachträgliche Erklärung des Richters, die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen zu haben, nicht beseitigt wird (zu vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2012' - 2 StR 46/12 - BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 -, zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, 2018, § 207 Rdnr. 8).

    Es genügt jedoch eine eindeutige und schlüssige schriftliche Erklärung des Gerichts, aus der sich - ggf. in Verbindung mit sonstigen Urkunden - hinreichend deutlich ergibt, dass es eine bestimmt bezeichnete Anklage zur Hauptverhandlung zulässt (zu vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 StR 46/12 - BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.) bzw. die Eröffnungsvoraussetzungen geprüft hat und einen bestimmten Anklagevorwurf zur Hauptverhandlung zulässt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - III-1 RVs 55/16 -, zitiert nach juris).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Ein ordnungsgemäßer Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; Beschluss vom 3. April 2012 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583, jew. mwN); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 2 RVs 68/16

    Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei zurückgenommener Anklageschrift

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14

    Ersetzung eines Eröffnungsbeschlusses durch Aufrechterhalten eines Haftbefehls

    Das Fehlen des erforderlichen Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH NStZ 1987, 239; NStZ 2012, 583) und hätte die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der beiden Betäubungsmitteldelikte zur Folge.
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