Rechtsprechung
BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 46 StGB
Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem zivilrechtlichen Verfahren trotz rechtskräftig festgestellten Schuldspruchs; keine präjudizierende Wirkung der Feststellungen im Strafverfahren auf ein paralleles Zivilverfahren); keine Strafschärfung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 2 StGB, § 46 StGB, § 49 StGB, § 263 Abs 3 S 1 StGB
Strafzumessung bei Betrug: Berücksichtigung der Fortführung eines Zivilprozesses nach Rechtskraft eines strafrechtlichen Schuldspruchs - Wolters Kluwer
Auswirkungen eines Bestreitens der Tat sowie mangelnde Schuldeinsicht und Reue bei der gerichtlichen Bewertung der Strafzumessung
- rewis.io
Strafzumessung bei Betrug: Berücksichtigung der Fortführung eines Zivilprozesses nach Rechtskraft eines strafrechtlichen Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 S. 1
Auswirkungen eines Bestreitens der Tat sowie mangelnde Schuldeinsicht und Reue bei der gerichtlichen Bewertung der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Strafzumessung: Du bestreitest und zeigst keine Reue
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtsfeindschaft des Angeklagten als Strafschärfungsgrund
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 07.12.2011 - 23 KLs 2/11
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 626
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11
Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12
Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)
Zum Nachteil eines bestreitenden Angeklagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die Tat leugnet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12). - BGH, 29.08.2012 - 4 StR 322/12
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Feststellungen; strafschärfende …
Da der Angeklagte aber lediglich den Besitz von Haschisch und Marihuana zum Eigenkonsum eingeräumt, die Absicht der gewinnbringenden Veräußerung und damit den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedoch bestritten hat, durften ihm fehlende Schuldeinsicht und fehlende innere Abkehr von der Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12, StraFo 2012, 281;… Beschluss vom 25. April 1997 - 3 StR 25/97, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 24 mwN; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, bei Pfister NStZ-RR 2000, 353, 362 mwN). - OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVs 59/12
Strafzumessung, fehlende Reue, Unrechtseinsicht
Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann von einem bestreitenden Angeklagten keine Reue bzw. Unrechtseinsicht verlangt werden (…vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rdnr. 50, BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - 3 StR 121/12).
Rechtsprechung
BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB, § 30 Abs. 2, Var. 3 StGB, § 152b Abs. 2 StGB
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe); Verabredung zu einem Verbrechen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 Abs 2 Alt 3 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 152b Abs 2 StGB, § 263a Abs 2 StGB
Fälschung von Zahlungskarten und Computerbetrug durch eine international tätige Bande: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug; strafbare Verabredung zur gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten - Wolters Kluwer
Täterschaft oder Beihilfe hinsichtlich eines gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrugs ohne Kenntnis der Abläufe durch Mitwirkung der Förderung des fremden Handels
- rewis.io
Fälschung von Zahlungskarten und Computerbetrug durch eine international tätige Bande: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug; strafbare Verabredung zur gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten
- ra.de
- rechtsportal.de
Täterschaft oder Beihilfe hinsichtlich eines gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrugs ohne Kenntnis der Abläufe durch Mitwirkung der Förderung des fremden Handels
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 10.10.2011 - 11 KLs 820 Js 14093/10
- BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 626
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium); …
Der Angeklagte war - anders als in Entscheidungen, die von Mittäterschaft ausgegangen sind (vgl. BGH, NJW 2011, 2375; NStZ 2012, 626) - nicht in die Banden- und Organisationsstruktur eingebunden.Schließlich lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, dass sich sein Interesse an der Tat (mit Blick auf eine Beteiligung hieran) auf den durch den Computerbetrug erlangten Vermögensvorteil richtete; das Landgericht lässt offen, in welcher Weise der Angeklagte finanziell von der Tatbegehung profitiert hat (vgl. Senat, NStZ 2012, 626; ZWH 2012, 360).
- BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Mittäterschaft: wertende …
Das Landgericht lässt unberücksichtigt, dass der Angeklagte von den eigentlichen Tätern lediglich für einzelne Taten angeworben wurde, keinen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl geeigneter Banken besaß, die ihm von den Hintermännern vorgegeben wurden (abweichend im Sachverhalt insoweit Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 StR 74/12, NStZ 2012, 626), bei der Tatausführung zunächst von einem Mittäter begleitet wurde, der ihn anwies und ihm - wie später auch - die zur Anbringung erforderlichen Gegenstände übergab und schließlich angesichts seiner pauschalen, geringfügigen Honorierung für die im Vorfeld der eigentlichen Taten erbrachten Leistungen ohne Beteiligung an den durch den späteren Einsatz der gefälschten Karten erzielten Erlöse kein wirkliches Interesse an den eigentlichen, erst später begangenen Taten hatte.