Rechtsprechung
BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei spontaner Tatbegehung im Zustand affektiver Erregung sowie bei vom Tatplan abweichendem Tatgeschehen; Ausnutzungsbewusstsein) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 2 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 Abs 2 StGB
Versuchter Heimtückemord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers; Berücksichtigung der Spontanität des Tatentschlusses - Wolters Kluwer
Anforderungen an das Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit eines Tatopfers bei spontanem Tatentschluss
- rewis.io
Versuchter Heimtückemord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers; Berücksichtigung der Spontanität des Tatentschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Anforderungen an das Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit eines Tatopfers bei spontanem Tatentschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Heimtücke und Mordversuch bei spontanem Zustechen
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 23.06.2011 - 9 KLs 8/10
- BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 693
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"
Anders kann es jedoch bei "Augenblickstaten', insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein; auch kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 169; Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271). - BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20
Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; …
Wenn auch nicht jeder dieser Zustände einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass er ohne das erforderliche Ausnutzungsbewusstsein gehandelt hat (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511; Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 jeweils mwN). - LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, NStZ 2008, 510; NStZ-RR 2010, 175; NStZ 2011, 634; NStZ 2012, 270; NStZ 2012, 693; NStZ 2013, 232). - BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14
Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: …
Wenn auch nicht jeder dieser Zustände einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634; vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694 jeweils mwN).